Kündigungsrecht bei Krankheit in Probezeit

Hallo Rechtskundige,
hier eine Frage zum Kündigungsrecht bei Krankheit in der Probezeit:
Wenn jemand während der dreimonatigen Probezeit vier Wochen krank wird und in dessen Arbeitsvertrag zur Möglichkeit der Kündigung in der Probezeit nur auf die Regeln des Hamburger Manteltarifvertrags des Hotel- und Gaststättengewerbes verwiesen wird - was kann das schlimmstenfalls bedeuten ?
Herzlichen Dank an alle „Beantworter“ im Voraus.
A.L.

Wenn jemand während der dreimonatigen Probezeit vier Wochen
krank wird und in dessen Arbeitsvertrag zur Möglichkeit der
Kündigung in der Probezeit nur auf die Regeln des Hamburger
Manteltarifvertrags des Hotel- und Gaststättengewerbes
verwiesen wird - was kann das schlimmstenfalls bedeuten ?
Herzlichen Dank an alle „Beantworter“ im Voraus.

Hallo Alex,

innerhalb der Probezeit darf ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Im Manteltarifvertrag steht wahrscheinlich nur das genaue Procedere dazu ( z.B. jederzeit oder mit einer bestimmten Frist 2 Wochen, 4 Wochen, zum Monatsende etc.) Warum besorgst du dir den Tarifvertrag denn nicht, wenn du es genau wissen willst?

Gruß
Michael

Hallo.

Ob Du krank bist oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob der AG dich kündigen kann. Ob ein TV Anwendung findet, ist hierfür auch uninteressant. Bis zum Ablauf von sechs Beschäftigungsmonaten gilt auch bei Betrieben > 5AN das KSchG nicht. Im TV findest Du lediglich die Länge der Küfrist, die der AG einzuhalten hat. Den TV bekommst Du bei der Gewerkschaft oder kannst ihn beim AG einsehen.

Gruß,
LeoLo

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