Ladenschluß im Einzelhandel zu besonderen Anlässen

Liebe Experten,
nicht mehr lange dann kommt Harry Potter V. Die Fans fiebern, der Buchhandel wittert ein großes Geschäft.
Viele Buchhandlungen öffnen bereits um Mitternacht ihre Türen mit Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Aber wie sieht es aus, wenn ich einen abgeschlossenen Kundenkreis einlade, also quasi eine „nicht-öffentliche Veranstaltung“ durchführe und zu dieser Gelegenheit das Buch verkaufe. Brauche ich dafür auch eine Genehmigung oder ist das genehmigungsfrei wie eine Lesung mit Verkauf?

LG
Randolf Dieckmann

In diesem Fall würde ich den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Bei der zuständigen Stelle der Gemeinde ggf. eine Genehmigung einholen. Kommt immer noch billiger, als die Abmahnung durch neidische „Kollegen“ oder Nachbarn. Auf den abgeschlossenen Kundenkreis kommt es nämlich nicht an, es kommt auf den Verkauf außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten an. Nachdem vermutlich die Autorin nicht bei Dir ist … trifft eine Lesung nicht zu.

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