Handy-Leihgebühr Risikoabwälzung auf Endkunden

Hi alle,

ich wiess nicht wie ich es im Betreff besser ausdrücken soll, sorry.

Situation:
Mein Handy ist das dritte oder vierte Mal kaputt. Leider kann ich die Reparaturzettel nicht finden, bekam aber von dem Netzbetreiber gesagt das ich auf Wandlung bestehen darf. Der Shop bei dem ich das Handy kaufte rief nun an und bot mir an ein Leihhandy zu nehmen, für EUR 1,00 am Tag. Soweit, so gut.

Die letzte Reparatur meines Handys zog sich 120 Tage hin. Davor hatte ich es jeweils 1 Monat, 2 Monate und nochmal 2 Monate weg. Das wäre eine zu erwartende Reparaturzeit von ca. 3 Monaten (Nokia).

Für 120,-- EUR kann ich mir ein neues kaufen!

Vor allem - ich habe doch keinen Einfluß auf die Reparaturzeit von Nokia! Kann denn, mit allen rechtlichen Mitteln, diese von mir nicht beeinflussbare Zeit als Rechnung auf den Endkunden abgewälzt werden?

Was kann ich dafür das mein Handy wirklich von allein kaputt ging und das Nokia (oder wer auch immer in diesem Fall) Monate braucht um das Ding zu reparieren?

Kann dieses Risiko auf den Endkunden abgewälzt werden???
Ich verstehe die Welt nicht mehr!!!

Weiss da jemand weiter? Oder muss man das hinnehmen?

Grüsse
Helena

Hi,

seit Januar 2002 gibt es neue Gesetze dazu, ich habe für Dich eine ganz informative Seite gefunden, guckst Du hier :

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2048870,00.html

In Kurzform : Wenn Die Reparatur zweimal gescheitert ist, kannst Du Wandlung verlangen, das heisst Rückabwicklung des Vertrages. Den Anspruch hast Du gegen Deinen Händler, nicht gegen Nokia !
Wenn das Handy „subventioniert“ war, Du also parallel einen Telefonvertrag abgeschlossen hast, kann das anders aussehen, das weiss ich nicht so genau. Du hast aber in jedem Fall Anspruch auf ein funktionstüchtiges Gerät.

Gruss Hans-Jürgen
***

Dass das ZDF so schlechte Artikel veröffentlicht
Hallo,

ich muss sagen, dass ich echt geschockt bin, dass das ZDF so einen Müll schreibt:

Zitat:„Aufgrund des Gewährleistungsrechts haben Kunden zahlreiche Möglichkeiten, wenn sie mit gekauften Produkten unzufrieden sind.“

Gewährleistung und Unzufriedenheit sind ja wohl zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe …

Ich hasse solche Berichte. Aufgrund solch verzapften Schwachsinns stellen Kunden völlig unberechtigte und überzogene Forderungen, die jeglicher Rechtgrundlage entbehren.

Gruß

Matthias

Hi,

seit Januar 2002 gibt es neue Gesetze dazu, ich habe für Dich
eine ganz informative Seite gefunden, guckst Du hier :

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2048870,00.html