Hallo Spezies,
wir interessieren uns für ein Haus, dass im Rahmen einer Zwangsverwaltung über einen Makler vom Amtsgericht verkauft werden soll. Gibt es dabei Besonderheiten (Pferdefüße) zu beachten? Müssen Grundschulden (oder ähnliche Rechte und Verpflichtungen) übernommen werden? Muss ich die Eigentümer wegen Eigenbedarf aus dem Haus „herausklagen“? Welche Probleme bestehen hierbei? Oder lässt man besser ganz die Finger davon?
Wer kann uns hierzu ein paar Tipps geben?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Dylan
Hallo, Dylan,
ich würde mich mit all Deinen gestellten Fragen direkt an das Amtsgericht, in dessen Auftrag verkauft werden soll, wenden. Die Rechtspfleger dort sind meist sehr kooperativ und sind es gewohnt, dass Laien „dämliche“ Fragen stellen.
Das Verfahren irritiert mich aber sehr,- ob das wirklich seine Richtigkeit hat??? Ich kenne nur Zwangsversteigerung eines Hauses und nicht Verkauf aus einer Zwangsverwaltung.
Würde mich über weitere Erfahrungen von Dir freuen (und stehe bei Fragen der Zwangsversteigerung auch gerne zur Verfügung.
Ingeborg 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Off
und sind es
gewohnt, dass Laien „dämliche“ Fragen stellen.
hallo,
ich habe mal gelernt, es gibt keine dämlichen Fragen, sondern nur dämliche Antworten.
Gruß
HaWeThie
(nein, deine Antwort meine ich nicht)