Ich hab da ein kleines Problem mit der Bahn.Ich bin vor einem Monat schwarz gefahren. Da ich normalerweise immer ne Monats-Karte kaufe, die sich aber in diesem Fall nicht gelohnt hatte, da ich eh nur eine Woche Zug gefahren bin. Deshalb habe ich darauf verzichtet mir eine zu kaufen!
Nachher hab ich der Schaffnerin erzählt ich hätte diese vergessen! Die hatte leider keinen guten Tag, und ich sollte einen Wisch ausfüllen, in dem ich dazu aufgefordert wurde 40 Euro Strafe zu zahlen!
Vielleicht weiss ja jemand wie ich daraus komme ohne diese Strafe zu zahlen? Oder muss ich auf jeden Fall zahlen? Habe auch noch keine Zahlungserinnerung bekommen und die Schaffnerin hat meine Adresse!
da gibt es laut meines Wissens nur die Moeglichkeit des Bezahlens. Du bist schwarz gefahren und musst nun die Konsequenzen ziehen. So einfach ist das. Stell Dir mal vor jeder schwarzfahrer wuerde zum Schaffner sagen „Tut mir leid, aber ich hab meine Karte vergessen“ und denkt dann er braeuchte nicht bezahlen? Solche Strafen haben durchaus einen Sinn.
Warum in aller Welt solltest du nicht zahlen müssen? Du bist
schwarz gefahren, lebe mit den Folgen!
So einfach hinnehmen würde ich das dann doch nicht. Sonst würde man ja jedem und allen nur noch Zahlen. Auch wenn es in deinem Fall natürlich offensichtlich ist, ein Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline kann nicht schaden! http://www.anwaltshotline.de/ Abrechnen tuen sie über die Telefonrechnung und du wirst garantiert 1a beraten! Haben mir auch schon öfter geholfen.
also - da fährt einer bewusst ohne Fahrkarte, wird erwischt und du sagst, er „so einfach würdest du nicht zahlen“? Wie deutlich soll denn ein Schwarzfahren noch sein. Ist dir bewusst, das da auch ein Straftatbestand verwirklicht worden ist? Hier sogar vorsätzlich?
Am einfachsten ist zahlen. Wenn nicht, könnte es eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung geben.
Du hättest eine Möglichkeit, wenn Du nachweisen könntest, dass Du eine Monatkarte hast, diese aber zu Hause vergessen hattest. Dann könntest Du mit dem Beleg (selbst wenn Du direkt gezahlt hättest) zur Bahn und würdest - gegen eine kleine Gebühr - die Strafe zurück erstattet bekommen.
Vielleicht weiss ja jemand wie ich daraus komme ohne diese
Strafe zu zahlen? Oder muss ich auf jeden Fall zahlen? Habe
auch noch keine Zahlungserinnerung bekommen und die
Schaffnerin hat meine Adresse!
Aber bei wissentlichem Schwarzfahren muss ich mich meinen Vorrednern anschließen: Du musst zahlen, und ich würde es an Deiner Stelle bald tun, bevor nämlich eine Mahnung mit Mahn- und eventuellen weiteren Gebühren folgt.
irgendwie pervers oder?
Wenn jeder Rechte und Pflichten, Vorschriften und Gebote einfach nach seinem Willen beugen würde…
Wie verdienst Du Dein Geld? Angenommen, als Verkäufer - und da nähme jemand Ware mit und er ginge einfach ohne Zahlen heim!
Falschparken
Schwarzfahren
Schnellfahren
Gegen die Einbahn fahren
und und und
„Kavaliersdelikte“? MIT NICHTEN!!!
Jeder besteht auf „seine Freiheiten“, „seine Verwirklichung“ —> das Leben in Gemeinschaft / in Gesellschaft erfordert nun mal Verhaltensmassnahmen, an die man sich halten muss. Ansonsten bricht das Chaos aus!
Sorry, aber bei aller Toleranz, wenn dann solche Fragen gestellt werden, habe ich irgendwo Null-Toleranz…
Mal von der Höhe der Strafe, die ich für ungerechtfertigt halte, abgesehen, würde ich dagegen schon aus Prinzip vorgehen. Letzendlich ist wohl ganz klar das es hier um Geldschneiderei geht und nicht um die Bestrafung einer Tat. Und nicht nur bei dieser Sache ist das so, sondern mann kann sich bei fast jeder „Straftat“ freikaufen, läuft da nicht Irgendetwas falsch und geht es letztendlich nicht nur darum die Kassen mit Hilfe einer Begründung mit Geld zu füllen? Zum Glück leben wir nicht in einer Diktatur sondern in einem Demokratischem Rechtsstaat und mann muss sich nicht Alles gefallen lassen. Wenn du jedem dein Geld schenkst kommst du nicht weit und ich bin der Meinung wir Alle zahlen schliesslich an jeder Ecke schon mehr als genug. Ich habe selber dieses Jahr erst so einen ähnlichen Fall gehabt und siehe da, als ich mit dem Anwalt kam wurde auf einmal alles fallen gelassen.
Schliesslich sind wir Alle mündige Bürger die sich nicht alles gefallen lassen müssen. Allerdings überlebt und funktioniert dieser Staat von Leuten die in Reihe und Glied mitlaufen und sich gegen nichts wehren.
Ich denke auch das Dir bewusst ist das der Straftatbestand der hier evtl. gegeben ist wohl kein Gericht interessiert und das so etwas jeder Anwalt abschmettern könnte.
Viele Grüsse.
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eine ganz andere Frage - wieso hast Du nicht ne Wochenkarte gekauft oder Einzelfahrscheine?
Du hast schlicht und ergreifend betrogen - nämlich die Leute, die zahlen - denen hast Du ohne zahlen den Stehplatz 8grins - du merkst, ich sage nicht mal den Sitzplatz!) weggenommen!
Und in den Beförderungsbedingungen steht nunmal, was bei Fahren ohne Fahrausweis für ein erhöhtes Beförderungsentgelt auf Dich zukommt.
Und diesen Beförderungsbedingungen stimmst Du mit dem Einsteigen zu!
Zahl einfach 40 Euro - oder such Dir für teuer Geld nen Anwalt, laß es auf eine Verfahren ankommen und zahl dann 40 Euro + Gebühren + Deinen Anwalt + den gegnerischen Anwalt.
Auch wenn es völlig in Ordnung ist sich in jeder Sache rechtlich beraten zu lassen und jeder den Anspruch auf rechtliche Vertretung und Verteidigung hat:
Die Missachtung des Gesetzes mit dem schönen Deckmantel demokratischer Reife zu begründen, ist eine oft gebrauchte Ausrede, insbesondere der Autofahrer, die Geschwindigkeitsübertretungen immer wieder damit begründen, sie seien besonders Reif für die Demokratie und müssen keinesfalls irgendwelche Anordnungen befolgen, allerdings nach demokratischen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gänzlich unhaltbar!
Es ist das Grundprinzip eines Rechtsstaates, dass das demokratisch beschlossene Gesetz genauso wie es beschlossen wurde 1. einzuhalten ist und 2. zu vollziehen ist, denn nur diese strenge Bindung an das Gesetz sichert die Bindung der vollziehenden Staatsgewalt an den im Gesetz manifestierten Volkswillen. Hat ein Staat Gesetze, welche nicht eingehalten werden müssen oder nicht vollzogen werden, so kann dieser Staat kein Rechtsstaat sein!
Mal von der Höhe der Strafe, die ich für ungerechtfertigt
halte, abgesehen, würde ich dagegen schon aus Prinzip
vorgehen. Letzendlich ist wohl ganz klar das es hier um
Geldschneiderei geht und nicht um die Bestrafung einer Tat.
So schnell hat es noch nie jemand in diesem Forum geschafft, bei mir unten durch zu sein. In was für einer Welt lebst Du denn? Jemand kennt den Umstand, daß er bei fehlender Fahrkarte ein erhöhtes Beförderungentgelt zu zahlen hat (übrigens kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe), fährt trotzdem bewußt ohne Fahrkarte und will die Strafe nicht bezahlen und Du findest das OK?
Du klebst wohl eine 25 Cent Briefmarke auf einen Maxibrief, weil Du der Ansicht bist, daß das genug ist und empfiehlst dem Empfänger, der das Strafporto bezahlen muß, die Post zu verklagen.
Schliesslich sind wir Alle mündige Bürger die sich nicht alles
gefallen lassen müssen. Allerdings überlebt und funktioniert
dieser Staat von Leuten die in Reihe und Glied mitlaufen und
sich gegen nichts wehren.
Ich denke auch das Dir bewusst ist das der Straftatbestand der
hier evtl. gegeben ist wohl kein Gericht interessiert und das
so etwas jeder Anwalt abschmettern könnte.
Aber sicher doch. Übliche Urteile liegen bei 20-30 Tagessätzen, bei notorischen Schwarzfahrern ist auch schon mal ein Monat Haft drin, mal mit, mal ohne Bewährung.
ich schiesse also einen Bock, betrüge die Bahn und meine Mitbürger und gehe hinterher zum Gericht und zum Anwalt um mich freizukaufen.
Hilft bloß nix. In jeder Bahn steht ein riesen Schild mit dem Hinweis auf die € 40,-- beim Fahren ohne gültigen Fahrschein. Ich denke dass da schon mehrere Anwälte was probiert haben…Ansonsten geht das Ganze auch nach hinten los wenn man verliert und zusätzlich noch den Anwalt bezahlen muß.
Ansonsten kriege ich eine Gänsehaut wenn ich Deine Empfehlung lese „sich nicht alles gefallen zu lassen“. Per Definition müsstest Du dann wegen jedem Strafzettel, jedem Gebührenbescheid und, ja, eigentlich auch wegen jedem Preisschild auf einer Ware vor Gericht ziehen. Bei solchen Aussagen wundert es mich nicht dass „echte“ Straftäter zwei Jahre auf ihre Gerichtsverfahren warten oder Gläubiger Ihr Geld ewig nicht sehen weil die Gerichtsverfahren wegen Überlastung Jahre dauern.
Mal von der Höhe der Strafe, die ich für ungerechtfertigt
halte,
Letzendlich ist wohl ganz klar das es hier um
Geldschneiderei geht und nicht um die Bestrafung einer Tat.
Nö, eher darum, die Kosten, die durch Schwarzfahrer entstehen, zu kompensieren. Warum hat sich Thomas für eine Woche nicht einfach eine Wochenkarte statt der Monatskarte gekauft? Warum hat er kein Abo, bei dem er 10 Monate per Abbuchung zahlt und 12 Monate fährt.
das wären Lösungen für mündige Bürger gewesen.
Ich denke auch das Dir bewusst ist das der Straftatbestand der
hier evtl. gegeben ist wohl kein Gericht interessiert und das
so etwas jeder Anwalt abschmettern könnte.
Und das ist ein Irrtum, ich weiß von mehr als einer Verurteilung wegen Beförderungserschleichung.
Du hättest eine Möglichkeit, wenn Du nachweisen könntest, dass
Du eine Monatkarte hast, diese aber zu Hause vergessen
hattest. Dann könntest Du mit dem Beleg (selbst wenn Du direkt
gezahlt hättest) zur Bahn und würdest - gegen eine kleine
Gebühr - die Strafe zurück erstattet bekommen.
…das dachte ich auch…ist aber nicht ganz richtig (zumindest im Rhein-Main-Gebiet - RMV).
Ich wurde vor ein paar Wochen ‚erwischt‘ - ich hatte meine Monatskarte im Büro gelassen. Ich hatte sogar den Kreditkartenbeleg/Quittung dabei in der S-bahn. Aber da ich keine *nicht übertragbare* Monatskarte mit Bild hatte, mußte ich die 40 EUR trotzdem zahlen.
Du unterliegst IMHO einem Irrtum. Du bist derzeit noch nicht aufgefordert, eine Strafe zu zahlen, sondern ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“.
Dieses ergibt sich u.a. auch aus dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch das Eintreiben von solch erschlichenen Leistungen.
Strafe zahlen wirst Du erst, wenn Du Dich weigerst, den für Dich im vorhinein bekannten und von Dir mit der Benutzung der Bahn akzeptierten Vertragsbedingungen zu folgen.
Dies kann dann bei vehementer Zahlungsverweigerung mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden.
Willst Du das wirklich? Steh wie ein Mann zu Deinen Taten, es gibts nichts zu rütteln, Du bist ein erwischter (und deswegen dummer) „Dieb“!
Du wusstest, dass Du ein Ticket kaufen musst, du kanntest den Preis und Du wusstest, dass schwarz Fahren Geld kostet.
Das ist doch alles ausreichend seitens der Bahn kommuniziert, oder nicht?
Was willst Du also?
Stehe zu Deinen Taten, sei ein mündiger Bürger und übernehme die Verantwprtung für Dein Leben! Würden das alle in diesem Land tun, hätten wir keine Probleme mehr…
Grüße,
Mathias
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…das dachte ich auch…ist aber nicht ganz richtig
(zumindest im Rhein-Main-Gebiet - RMV).
Ich wurde vor ein paar Wochen ‚erwischt‘ - ich hatte meine
Monatskarte im Büro gelassen. Ich hatte sogar den
Kreditkartenbeleg/Quittung dabei in der S-bahn. Aber da ich
keine *nicht übertragbare* Monatskarte mit Bild hatte, mußte
ich die 40 EUR trotzdem zahlen.
Hallo Sarah
ist ja klar - eine übertragbare Monatskarte kann ja von jemanden anderes benutzt werden.
Sonst könnten ja ganze Häuserblocks schwarz fahren und wer erwischt wird, zeigt die Gemeinschaftsmonatskarte.