Suche Dringend Hilfe wegen DIEBSTAHL..

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Okt 2003

Hallo....Ich habe eine Umschulung ( 2 Jahre lang ) gemacht.Bis zum Praktikum.
Denn da geschah es . Ich nahm etwas mit.Nach längerer Diskussion mit dem Chef , würde ich Entlassen und bekam eine Anzeige.Der Staatsanwalt legte die Klage nieder mit einer Auflage von 300€.Nun aber meine Frage . Ich bin seit über 3 Monate Ohne Geld.Wie lange bekomme ich wohl eine Sperre vom Arbeitsamt ???

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Suche Dringend Hilfe wegen DIEBSTAHL..

    Hallo,

    Bist du denn noch nicht arbeitslo gemeldet? die übliche sperrfrist beträgt 3 Monate!

    gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Suche Dringend Hilfe wegen DIEBSTAHL..

      Doch habe ich mich sofort am ersten Tag.
      Ich habe alles verloren ( ich Idiot ) .Aber das Arbeitsamt will Unbedingt Wissen warum die Massnahme Abgebrochen wurde . Die LVA sagte , das wenn das Verfahren für mich POSITIV ausgeht (was immer das auch heisst) habe ich dennoch die möglichkeit meinen Absschluss zu machen.Danke für die Schnelle Antwort.Muss ich den Grund angeben ???

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Suche Dringend Hilfe wegen DIEBSTAHL..

        Hallo. Doch habe ich mich sofort am ersten Tag.
        Ich habe alles verloren ( ich Idiot ) .Aber das Arbeitsamt
        will Unbedingt Wissen warum die Massnahme Abgebrochen wurde.
        Ist doch wohl verständlich, oder? Die LVA sagte , das wenn das Verfahren für mich POSITIV
        ausgeht (was immer das auch heisst) habe ich dennoch die
        möglichkeit meinen Absschluss zu machen.Danke für die Schnelle
        Antwort.Muss ich den Grund angeben ???
        Ja, das mußt Du. Der AG wird es zudem fast sicher auch machen. Insofern nützt auch die Unwahrheit nichts.

        Die Sperrfrist beträgt übrigens keine "3 Monate" sondern im Regelfalle 12 Wochen. Kleiner, aber feiner Unterschied. Warum fragst Du eigentlich nicht einfach beim AA nach?

        Hier die Rechtsgrundlage:

        http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/index....

        §144

        Gruß,
        LeoLo

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Suche Dringend Hilfe wegen DIEBSTAHL..

          Ich bedanke hiermit mal ganz Herzlich für die Antworten.
          Warum ich nicht selbst nachfrage ?
          Tja keine Ahnung....hoffe nun das beste daraus zu machen.

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