Antwort von
nach einem Tag
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Re^2: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen
Hallo Ihr Experten,
Hallo, hallo,
dies ist wirklich kein guter Rat der Untervermietung, da in den Formularmietver-trägen die Untervermietung generell ausgeschlossen und zudem der Zustimmung des Vermieters bedarf.
Zudem würden Schäden der "Untervermieter" auf Kosten der Mieter gehen und hier gibt es ein unkalkulierbares Risiko, zumal dann noch Schadensersatzforderungen der "§Untermieter" hinzukommen, denn man müßte bei Untervermietung den Untermieter darauf hinweisen, dass die Wohnung ein Zeitmietvertrag ist und die Zustimmung des Vermieters nicht vorliegt; unterbleibt dieser Hinweis an die Untermieter liegt hier m.E. arglistige Täuschung vor und der Untermieter wird auf Kosten des "Vermieters sich den Umzug und die neue Wohnung suchen lassen.
mfg
Peter
Sofern Du dies beweisen kannst, dürfte
der Vertrag nichtig sein, allerdings
müßtest Du die geistige Umnachtung durch
ein psychatrisches Gutachten belegen
können und wirst für den Rest Deines
Lebens keine rechtsgültigen Verträge mehr
abschliessen können.
Nein, aber ganz im Ernst.
Versuch Dich mit dem Vermieter zu
einigen.
Sollte dies nicht funktionieren, hat mir
mal ein Jurist zu folgendem Trick
geraten:
Droh dem Vermieter an, die Wohnung
unterzuvermieten, am besten an Mieter,
die jedem Vermieter ein absolutes Greuel
sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.).
Wenn ihn die Drohung selbst nicht
abschreckt, vermiete wirklich unter. Er
wird es Dir untersagen, worum Du Dich
natürlich nicht kümmerst. Der einzige
Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu
unterbinden, ist die Kündigung des
Mietvertrages. Und genau das möchtest Du
ja.
Aber versuch es vorher lieber gütlich.
Viel Erfolg
Matthias