Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Mär 2000

Hallo Ihr Experten,

in einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich einen Mietvertrag fest für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, von dem nun erst 2 Jahre um sind.
Gibt es Möglichkeiten, schon vor ordentlichem Ablauf des Vertrages eine Kündigung auszusprechen, damit ich in meine neue Traumwohnung einziehen kann ohne doppelt Miete zahlen zu müssen?
Danke für Eure Antworten.
Edgar

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten hilfreich
    Re: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

    Laut Mieterbund ist ein zeitmietvertrag frühestens nach 4 Jahren zu kündigen.
    Roland

    • Antwort von nach 33 Minuten hilfreich
      Korrektur

      es dürfen nur Staffelmietverträge nach 4 Jahren gekündigt werden.
      Bei reinen Zeitmietverträgen gibt es leider keine Möglichkeit.
      Sorry
      Roland

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

    Hi,

    soweit ich weiß kommst du praktisch nicht raus. Nur SEHR wichtige Gründe ermöglichen außerordentliche Kündigung (Heirat z.B. reicht nicht). Wenn Du Dich nicht mit dem Vermieter einigst - soll's ja geben - gibt es wohl nur eines: Du vermietest die Wohnung unter. Das kann der Vermieter nicht untersagen. Problem ist daß Du für alle Untaten des Untermieters dem Vermieter gegenüber veranwortlich bist. Überleg Dir das also gut.

    Max [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Ergänzung

      Hi,

      soweit ich weiß kommst du praktisch nicht
      raus. Nur SEHR wichtige Gründe
      ermöglichen außerordentliche Kündigung
      (Heirat z.B. reicht nicht). Wenn Du Dich
      nicht mit dem Vermieter einigst - soll's
      ja geben - gibt es wohl nur eines: Du
      vermietest die Wohnung unter. Das kann
      der Vermieter nicht untersagen. Problem
      ist daß Du für alle Untaten des
      Untermieters dem Vermieter gegenüber
      veranwortlich bist. Überleg Dir das also
      gut.

      Max
      Ergänzung:
      Der Vermieter kann die Untervermietung schon verbieten, allerdings kannst du dann normal kündigen (weiss die genaue Zeit nicht mehr, glaube 3 Monate).
      Karin

  3. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

    Hallo Ihr Experten,

    in einem Anfall geistiger Umnachtung habe
    ich einen Mietvertrag fest für die Dauer
    von 5 Jahren abgeschlossen, von dem nun
    erst 2 Jahre um sind.
    Sofern Du dies beweisen kannst, dürfte der Vertrag nichtig sein, allerdings müßtest Du die geistige Umnachtung durch ein psychatrisches Gutachten belegen können und wirst für den Rest Deines Lebens keine rechtsgültigen Verträge mehr abschliessen können.

    Nein, aber ganz im Ernst.
    Versuch Dich mit dem Vermieter zu einigen.
    Sollte dies nicht funktionieren, hat mir mal ein Jurist zu folgendem Trick geraten:

    Droh dem Vermieter an, die Wohnung unterzuvermieten, am besten an Mieter, die jedem Vermieter ein absolutes Greuel sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.). Wenn ihn die Drohung selbst nicht abschreckt, vermiete wirklich unter. Er wird es Dir untersagen, worum Du Dich natürlich nicht kümmerst. Der einzige Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu unterbinden, ist die Kündigung des Mietvertrages. Und genau das möchtest Du ja.

    Aber versuch es vorher lieber gütlich.

    Viel Erfolg

    Matthias

    • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
      Re^2: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

      Droh dem Vermieter an, die Wohnung
      unterzuvermieten, am besten an Mieter,
      die jedem Vermieter ein absolutes Greuel
      sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.).
      Wenn ihn die Drohung selbst nicht
      abschreckt, vermiete wirklich unter. Er
      wird es Dir untersagen, worum Du Dich
      natürlich nicht kümmerst. Der einzige
      Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu
      unterbinden, ist die Kündigung des
      Mietvertrages. Und genau das möchtest Du
      ja.
      Der Vermieter muss natürlich nicht jeden Nachmieter genehmigen. Die Wohnung muss für den Nachmieter z.B. gross genug sein, wenn er 2 Kinder hat und die Wohnung ist nur 40 qm, dann kann er selbstverständlich verweigern. Der Nachmieter muss auch solvent sein. So einfach ist das garnicht.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

      Hallo Ihr Experten,
      Hallo, hallo,
      dies ist wirklich kein guter Rat der Untervermietung, da in den Formularmietver-trägen die Untervermietung generell ausgeschlossen und zudem der Zustimmung des Vermieters bedarf.
      Zudem würden Schäden der "Untervermieter" auf Kosten der Mieter gehen und hier gibt es ein unkalkulierbares Risiko, zumal dann noch Schadensersatzforderungen der "§Untermieter" hinzukommen, denn man müßte bei Untervermietung den Untermieter darauf hinweisen, dass die Wohnung ein Zeitmietvertrag ist und die Zustimmung des Vermieters nicht vorliegt; unterbleibt dieser Hinweis an die Untermieter liegt hier m.E. arglistige Täuschung vor und der Untermieter wird auf Kosten des "Vermieters sich den Umzug und die neue Wohnung suchen lassen.
      mfg
      Peter



      Sofern Du dies beweisen kannst, dürfte
      der Vertrag nichtig sein, allerdings
      müßtest Du die geistige Umnachtung durch
      ein psychatrisches Gutachten belegen
      können und wirst für den Rest Deines
      Lebens keine rechtsgültigen Verträge mehr
      abschliessen können.

      Nein, aber ganz im Ernst.
      Versuch Dich mit dem Vermieter zu
      einigen.
      Sollte dies nicht funktionieren, hat mir
      mal ein Jurist zu folgendem Trick
      geraten:

      Droh dem Vermieter an, die Wohnung
      unterzuvermieten, am besten an Mieter,
      die jedem Vermieter ein absolutes Greuel
      sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.).
      Wenn ihn die Drohung selbst nicht
      abschreckt, vermiete wirklich unter. Er
      wird es Dir untersagen, worum Du Dich
      natürlich nicht kümmerst. Der einzige
      Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu
      unterbinden, ist die Kündigung des
      Mietvertrages. Und genau das möchtest Du
      ja.

      Aber versuch es vorher lieber gütlich.

      Viel Erfolg

      Matthias

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

    Hallo Edgar,
    leider nein.
    Es sei denn, Sie haben Gründe zur fristlosen Kündigung.
    Oder Sie einigen sich mit dem Vermieter und suchen einen Nachmieter; der Vermieter muß aber einen Nachmieter nicht akzeptieren, hier kommt es wirklich auf Ihr Verhältnis zum Vermieter an.
    mfG
    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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