weiß jemand, ob man überhaupt gesetzlich verpflichtet ist, eine Zweitwohnung auf dem Ausweis eintragen zu lassen?
Und wenn ich das tue, kommt mir dann das Finanzamt blöd und streicht mir den Freibetrag wegen meiner beruflich erforderlichen täglichen Fahrten zur Hauptwohnung, weil die dann einfach davon ausgehen, ich könnte ja ständig in der Zweitwohnung leben?
Hi,
das stimmt, aber:
lt. Meldegesetz ist eine Zweitwohnung beim Einwohneramt anzumelden.
Meines Wissens werden doch Zweitwohnungen meistens aus dem Grund angemeldet, weil weitere oder höhere Fahrtkosten beim Finanzamt beantragt werden wollen.
Das Finanzamt hat keinen direkten Zugriff auf das Melderegister, also wenn du kein Wort gegenüber dem Finanzamt erwähnst, sollten die gar nicht drauf kommen.
FA hat keinen direkten Zugriff, kriegt aber im Rahmen der Amtshilfe auf Anfrage im Einzelfall alle Auskünfte vom Einwohnermeldeamt - es gibt keine Datenschutznormen, die das verbieten würden.
Aber: Regelmäßige Fahrten von X oder von Y zur Arbeitsstätte, beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung etc. sind immer nach dem Sachverhalt zu erklären und zu veranlagen und die Meldung hier oder da ändert nichts am Sachverhalt.
Meldetechnisch eine Situation herstellen die dazu dient, falsche Angaben eher glaubwürdig scheinen zu lassen ist, falls vorsätzlich begangen, keine Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat.
Darüber wenig enttäuscht, weil heftiger Steuerzahler - warum soll es anderen besser gehen, bloß weil sie 'n „brandheissen Tip“ haben? -
grüßt
Ebenfalls hallo,
hab ja auch gar nicht behauptet, dass FA gar keine Infos kriegt!
Hab auch gar keinen „Tip“ gegeben, dass durch die Anmeldung irgendwas beim FA aus den falschen Gründen herausgeholt werden kann, sondern das ist allgemein bekannt (sich irgendwo anmelden, damit man DAS und DIES bekommt).
Ich werd mich hüten irgendwelche Tips zu geben, die dann in einer Straftat enden. Bin denn auch „ein gar heftiger Steuerzahler“!