Schadensersatz, Verjährung etc

Hallo *,
derzeit mach ich mir über folgende unschöne Sache meine Gedanken.
Im November 2002 bin ich mit meiner damaligen Freundin zusammengezogen. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben. Die Gesamtmiete wurde von mir an den Vermieter überwiesen. Erst ab Februar 2003 habe ich die hälftige Monatsmiete von meiner damaligen Freundin überwiesen bekommen. Im Dezember hat sie mit meinem PKW einen Unfall verursacht. Mein Fahrzeug (nur Haftpflicht versichert) habe ich für 3.000€ reparieren lassen. Meine Versicherungsbeiträge sind für die drei Folgejahre nun 800 € höher. Daneben habe ich noch Material (Putz, Fliesen, Tapeten etc.) für die Renovierung der gemeinsamen Wohnung, ca. 500 € gezahlt. Dieses verblieb in der Wohnung, die sie seit Beendigung der Beziehung alleine bewohnt. Trotz meines Bemühens um eine faire einvernehmliche Lösung, ist meine Exfreundin nicht bereit, von den Beträgen auch nur teilweise etwas zurückzuzahlen.
Falls ein letztmaliger Versuch, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, fehlschlagen sollte, trage ich nun mich mit dem Gedanken, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken.

Welche Positionen könnte ich in diesem Fall unstrittig geltend machen und wie lange hätte ich denn noch Zeit, damit zu warten?

Lebenserfahrung
Hi Sascha,

vorausschicken möchte ich, mich würde das mit dem Geld auch ärgern, aber willst dir den Stress wirklich antun? Und die Beweislast? Kannst du das alles belegen? Da sehe ich nämlich das größte Problem.

Du kannst ihr ja mal eine Aufstellung über die ganzen Sachen machen. Schick ihr ein Schreiben (und das so schnell als möglich) in dem du sie aufforderst alles zu bezahlen und setzt ihre eine Frist von 8-10 Tagen. Wenn sie nicht bezahlt, dann beantragst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid.

Meiner Meinung nach solltest du die ganze Geschichte unter Lebenserfahrung verbuchen und dir das nächste Mal gleich das Geld geben lassen, auch wenn vielleicht der andere brüskiert ist. Denn beim Geld hört die Freundschaft und Liebe auf.

Liebe Gruesse
UFONET

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Hallo Sascha,

meinen Vorschreibe gebe ich dahingehend recht. (das unter verbuchen der Lebenserfahrung)

Überlege bitte einmal warum ihr zusammengezogen seid. Eine Liebesbeziehung lässt sich nun mal nicht mit Geld bezahlen. Eine Aufrechnung im nachhinein, wenn die Beziehung scheitert, ist diese moralisch zulässig ? Hat man den nicht die Absicht gehegt in dieser Beziehung alles zu investieren, was nötig dafür ist. Liebe, Vertrauen, Verständnis, für einander da zu sein. Geld ist hierbei doch wirklich dann als zweitrangig zu betrachten. Dies alles ist doch vorher nicht kalkulierbar. Und man will dies auch nicht kalkulieren. Eine gegebene oder empfangene Liebe eines vertrauten Partners läßt man sich nicht im nachhinein bezahlen. Meine ich jedenfalls. Überlege Dir das bitte einmal. Deine Emotion kann ich durchaus verstehen. Aber stelle dich vor einem Spiegel, sage in diesem deine Forderungen auf und reagiere dann auf Deine Mimik. Dein Herz hat mit deinem Geldbeutel nichts zu tun. Diese Feststellung wirst du allerdings immer wieder machen. Hoffe ich jedenfalls. Bitte überlege Dir dahingehend Dein Handeln.

Wenn ich zu persönlich geworden bin, bitte ich dieses zu entschuldigen.

Gruß

Rolf

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