welches Recht gilt,
wenn ein Unternehmer seinen Geschäftswagen verkauft.
Zählt er dann als Privatperson und kann die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschliessen oder wird er wie ein Händler (obwohl er ja keiner ist) behandelt und MUSS mind. 1 Jahr Gewährleistung geben und hat im ersten halben Jahr sogar die Beweisspflicht, dass die auftretenden Schäden vorher noch nicht da waren?
welches Recht gilt, wenn ein Unternehmer seinen Geschäftswagen verkauft.
Welches Recht ? Zunächst gilt immer das BGB
Aber im Ernst: Ob der Verkäufer gewerblich mit Autos handelt oder das angebotene KFZ gewerblich genutzt hat macht keinen Unterschied. Laut BGB gilt er als Unternehmer.
BGB § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Alles klar ???
Gruß
Matthias
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