Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber Eltern

Hallo,

hoffe es gibt ein paar Spezialisten unter Euch:

Hier der Fall (schreibe für meine Eltern:smile:

Meine Oma (Mutter von meiner Mutter)ist im Alten Heim bzw. Pflegeheim. Vermögen ist nun aufgebraucht,nur die Rente ist noch da und das Sozialamt zahlt im Moment.

Nun will das Sozialamt natürlich Geld von meiner Mutter bzw. von ihren 4 Geschwistern.

Meine Eltern haben einen Auskunftsbogen erhalten.

Meine Mutter hat kein eigenes Einkommen und ist noch nicht in Rente (62), Rente wird auch nicht sehr hoch ausfallen
Mein Vater ist früher in Rente, mit 55, heute ist er 64

Frage: muß meine Mutter überhaupt zahlen, oder mein Vater?
Mit andere worten kann ein Schwiegersohn herangezogen werden?

Wie sieht die Auskunftspflicht aus bzgl. Vermögen aus?
Wieviel Vermögen und welche Art von Vermögen darf man haben, welches nicht herangezogen wird? Vermögen von meinem Vater, meiner Mutter getrennt veranlagt? (Kein Ehevertrag vorhanden)

Wenn möglich, vielleicht mit Angabe von §§, aber auch interessante Links sind willkommen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Servus
Dirk

Hallo,

das einzige was ich sicher weisz ist, dass der Schwiegersohn nicht zur Kasse gebeten werden kann (auch wenn das Sozialamt das anscheinend hin und wieder versucht). Ich kann dir allerdings zu diesem Thema Stiftung Warentest empfehlen, die haben darueber einen ausfuehrlichen Artikel geschrieben, vielleicht findest du den online auf www.test.de (kostet glaub ich pro Artikel 2 Euro).

Viele Gruesze
Patrick

Hallo, Dirk,

1)der Schwiegersohn muss nicht bezahlen.
2) Alle Fragen zum Einkommen und Vermögen Deiner Mutter müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kann u.U. ein Strafverfahren wegen versuchten (oder gar vollendeten) Sozialhilfebetrugs eingeleitet werden.

Das selbstgenutzte Wohneigentum ist immer Schonvermögen, muss also nicht belastet oder verkauft werden.

Ob und in welcher Höhe tatsächlich die Rente bzw. das Vermögens Deiner Mutter herangezogen werden kann, ist seit einem halben Jahr völlig offen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kindern, die selbst schon alt sind, ein weit höherer Freibetrag zugestanden werden musss als nisher üblich. Es gibt aber noch keine konkrten Zahlen.

Konsequenz: Wahrheitsgemäß antworten, wenn das Sozialamz Geld sehen will, Einspruch mit Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2003 (ich versichere Dir, die wissen, was Deine Mutter meint!). Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, hilft leider nur ein Gang zum Fachanwalt für Familienrecht.
Viel Glück Ingeborg :wink:

Hallo,

hoffe es gibt ein paar Spezialisten unter Euch:

Hier der Fall (schreibe für meine Eltern:smile:

Meine Oma (Mutter von meiner Mutter)ist im Alten Heim bzw.
Pflegeheim. Vermögen ist nun aufgebraucht,nur die Rente ist
noch da und das Sozialamt zahlt im Moment.

Nun will das Sozialamt natürlich Geld von meiner Mutter bzw.
von ihren 4 Geschwistern.

Meine Eltern haben einen Auskunftsbogen erhalten.

Meine Mutter hat kein eigenes Einkommen und ist noch nicht in
Rente (62), Rente wird auch nicht sehr hoch ausfallen
Mein Vater ist früher in Rente, mit 55, heute ist er 64

Frage: muß meine Mutter überhaupt zahlen, oder mein Vater?
Mit andere worten kann ein Schwiegersohn herangezogen werden?

Wie sieht die Auskunftspflicht aus bzgl. Vermögen aus?
Wieviel Vermögen und welche Art von Vermögen darf man haben,
welches nicht herangezogen wird? Vermögen von meinem Vater,
meiner Mutter getrennt veranlagt? (Kein Ehevertrag vorhanden)

Wenn möglich, vielleicht mit Angabe von §§, aber auch
interessante Links sind willkommen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Servus
Dirk

Hallo Ingeborg,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du schreibst, meine Mutter muss Auskunft geben über Ihr Vermögen…muss dass mein Vater auch?
Weil in dem Anhörungsbogen, den die bekommen haben, wird dieses nämlich verlangt. Also mein rechtsverständnis wäre, wenn einer nicht zahlen muss warum sollte er dann Auskunft geben müssen.

Gruß
Dirk

Hallo, Dirk,
1)der Schwiegersohn muss nicht bezahlen.
2) Alle Fragen zum Einkommen und Vermögen Deiner Mutter müssen
wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kann u.U. ein
Strafverfahren wegen versuchten (oder gar vollendeten)
Sozialhilfebetrugs eingeleitet werden.

Das selbstgenutzte Wohneigentum ist immer Schonvermögen, muss
also nicht belastet oder verkauft werden.

Ob und in welcher Höhe tatsächlich die Rente bzw. das
Vermögens Deiner Mutter herangezogen werden kann, ist seit
einem halben Jahr völlig offen. Der Bundesgerichtshof hat
entschieden, dass Kindern, die selbst schon alt sind, ein weit
höherer Freibetrag zugestanden werden musss als nisher üblich.
Es gibt aber noch keine konkrten Zahlen.

Konsequenz: Wahrheitsgemäß antworten, wenn das Sozialamz Geld
sehen will, Einspruch mit Hinweis auf Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs von 2003 (ich versichere Dir, die wissen,
was Deine Mutter meint!). Wenn der Widerspruch zurückgewiesen
wird, hilft leider nur ein Gang zum Fachanwalt für
Familienrecht.
Viel Glück Ingeborg :wink:

Hallo,

hoffe es gibt ein paar Spezialisten unter Euch:

Hier der Fall (schreibe für meine Eltern:smile:

Meine Oma (Mutter von meiner Mutter)ist im Alten Heim bzw.
Pflegeheim. Vermögen ist nun aufgebraucht,nur die Rente ist
noch da und das Sozialamt zahlt im Moment.

Nun will das Sozialamt natürlich Geld von meiner Mutter bzw.
von ihren 4 Geschwistern.

Meine Eltern haben einen Auskunftsbogen erhalten.

Meine Mutter hat kein eigenes Einkommen und ist noch nicht in
Rente (62), Rente wird auch nicht sehr hoch ausfallen
Mein Vater ist früher in Rente, mit 55, heute ist er 64

Frage: muß meine Mutter überhaupt zahlen, oder mein Vater?
Mit andere worten kann ein Schwiegersohn herangezogen werden?

Wie sieht die Auskunftspflicht aus bzgl. Vermögen aus?
Wieviel Vermögen und welche Art von Vermögen darf man haben,
welches nicht herangezogen wird? Vermögen von meinem Vater,
meiner Mutter getrennt veranlagt? (Kein Ehevertrag vorhanden)

Wenn möglich, vielleicht mit Angabe von §§, aber auch
interessante Links sind willkommen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Servus
Dirk