'Geblitzt' mit PKW des Bruders!

Hallo an die Rechtsgelehrten :wink:
Ich wurde letztens geblitzt und saß im Wagen meines Bruders (den ich vorrangig nutze)!
Wenn es um eine Lapalie gegangen wäre, also „Bußgeld“

Hallo,

dein Bruder kann natürlich behaupten, er wisse nicht, wer an dem Tag mit dem Wagen gefahren ist. Er muss niemanden belasten und muss auch keine weitere Aussage hierzu machen.

Ihr müsst dann allerdings damit rechnen, dass die Polizei ziemlich penetrant in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz mit dem Foto des Geblitzten recherchieren wird. Weiterhin kann deinem Bruder das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Viele Grüsse,
S.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Simone hat nicht unrecht, aber so hartnäckig sind sie eigentlich nur bei Mehrfachtätern.

Der Fahrzeugbesitzer soll auf dem Anhörungsbogen „NEIN“ ankreuzen und das sonst leere Blatt zurückschicken.

gruß

dennis

Hallo Dennis,

wie läuft das überhaupt ab,
da ich bis jetzt noch nie geblitzt wurde …
Kriegt er ein schreiben … bla bla … sie wurden da und dort wegen überhöhter Geschwindigkeit „erwischt“ … ?
„Waren sie das“ -> „Nein“ ?
Ich kenne nocht nicht einmal das verfahren :frowning:
Kannst das bitte vielleicht etwas näher erläutern ?
Liebe Grüße
Ali
(PS: ich hab den Schein seit 13 Jahren)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ali,

wie läuft das überhaupt ab,
da ich bis jetzt noch nie geblitzt wurde …

Sozusagen nun „entjungfert“ ?? :smile:)

Kriegt er ein schreiben … bla bla … sie wurden da und dort
wegen überhöhter Geschwindigkeit „erwischt“ … ?
„Waren sie das“ -> „Nein“ ?

So ungefähr. Der Anhörungsbogen geht immer an den Fahrzeughalter. Dieser kann, muß aber nicht Angaben zur Sache machen, insbesondere bei Familienangehörigen. Die Beweislast liegt bei der Bußgeldstelle, welchen Aufwand sie treibt. Im schlimmstenfall stehen zwei Beamte in grün an der Tür, reiben Dir (einem Familienmitglied) ein Foto unter die Nase und versuchen euch ein „ja, das ist der …“ zu entlocken. Also standhaft bleiben !

Ich kenne nocht nicht einmal das verfahren :frowning:
Kannst das bitte vielleicht etwas näher erläutern ?
Liebe Grüße
Ali
(PS: ich hab den Schein seit 13 Jahren)

Irgendwann ist immer das erste mal.

gruß

dennis

Im
schlimmstenfall stehen zwei Beamte in grün an der Tür, reiben
Dir (einem Familienmitglied) ein Foto unter die Nase und
versuchen euch ein „ja, das ist der …“ zu entlocken. Also
standhaft bleiben !

Hallo auch,

das mit dem „schlimmstenfalls“ muss ich noch verschlimmbessern :wink:
Zu meiner Zeit (ist heute nicht anders) haben wir die Polizei gebeten, auch in der Nachbarschaft oder beim Arbeitgeber nachzufragen. Auch ein Bildervergleich beim Einwohnermeldeamt ist sehr beliebt (und auch zulässig).

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Auch ein Bildervergleich beim Einwohnermeldeamt
ist sehr beliebt (und auch zulässig).

Besser: Mittlerweile werden ja die Bilder der EU-Führerscheine auch gespeichert und können somit direkt verglichen werden.

Hoch lebe der gläserne Bürger :wink:)

gruß

dennis