Freigestellt ohne Lohn?

Ich habe mal eine Frage.
Ich wurde von meinem Betrieb zum nächst möglichen Termin gekündigt mit anrechnung meines Resturlaubes usw. Diese Tage reichten natürlich nicht aus. Es stand in der KÜndigung dass ich bis zum Termin der KÜndiung „freigestellt“ werde. Das heisst doch dass ich für die Zeit auch Lohn kriege oder ? Gibt es da nen Paragraphen oder sowas ?
Muss da nämlich morgen drüber diskutieren und so.

Der genaue wortlaut wie folgt: (ging übrigens um eine ungewollt zustande gekommenes unbefristetes Arbeitsverhältnis nach meiner Ausbildung).

„Vorsichtshalber kündigen wir hiermit einen eventuellen Arbeitsvertrag, sofern dieser trotzdem zustande gekommen sein sollte, fristgerecht, unter Einhaltung der gesetzlihen Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Termin. Bis dahin werden Sie unter Anrechnung des Ihnen zustehenden Resturlaubs vom Diest freigestellt.“

Kann mir da jetzt jemand sagen wie das finanziell ist ?
Vielen Dank im Voraus!

Hallo.

Ich wurde von meinem Betrieb zum nächst möglichen Termin
gekündigt mit anrechnung meines Resturlaubes usw. Diese Tage
reichten natürlich nicht aus. Es stand in der KÜndigung dass
ich bis zum Termin der KÜndiung „freigestellt“ werde.

Das
heisst doch dass ich für die Zeit auch Lohn kriege oder ?

Ja

Gibt
es da nen Paragraphen oder sowas ?

Dein Arbeitsvertrag und http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

Muss da nämlich morgen drüber diskutieren und so.

„Vorsichtshalber kündigen wir hiermit einen eventuellen
Arbeitsvertrag, sofern dieser trotzdem zustande gekommen sein
sollte, fristgerecht, unter Einhaltung der gesetzlihen
Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Termin. Bis dahin werden
Sie unter Anrechnung des Ihnen zustehenden Resturlaubs vom
Diest freigestellt.“

Kann mir da jetzt jemand sagen wie das finanziell ist ?

Sofern ein unbefristetes AV entstanden ist, hast Du auch Lohnanspruch. Diesen mußt Du ggf einklagen, falls der AG sich nicht rührt. Eventuell (wie groß ist der Betrieb?) kannst Du auch gegen die Kü binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eine KüschutzKlage einreichen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ja du bekommst Geld, auch für die Zeit, in der du keinen Urlaub mehr hast.

Dieser Passus bedeutet, dass dein Urlaub angerechnet wird, nicht dass du am Ende sagst, ich habe aber auch noch Urlaub, dann müssten sie in dir finanziell entgelten.

Gruss

Der Grund warum es für den AG fraglich war ob das Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist war folgender.
Ich bestand meine Prüfung, habe aber weiter gearbeitet (ca. 15 Tage länger). DAnn habe ich zufällig erfahren, dass ich eigentlich fertig bin und laut IHK ein unbefristetes ARbeitsverhältnis habe. Habe dies meinem Betriebsleiter gesagt und er solle sich schlau machen. am Nächstne Tag erhielt ich das Schreiben wie ich es zitierte.

Ein Schriftliche „Nichtübernahme“ bekam ich auch erst einige Tage später als ich onehin schon fertig war. War mir jedoch vorher klar dass ich nicht übernommen werde, aber schriftlich war da nichts.

Darum wurde ich frei gestellt.
Ein unbefr. Arbeitsverhältnis kam aber zu stande.