Hallo,
wir haben im Rahmen einer Beteiligung eine GmbH & Co. KG diese in eine GmbH umgewandelt. Bei der Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft hatten wir eine Höchstgrenze gesetzt. Beim Notartermin sagte dieser scherzhaft er wäre ja nicht so teuer. Jetzt kam die Notarrechnung. Seine Rechnung ist höher als die Höchstgrenze die im Gesellschaftsvertrag angegeben ist, weil er nicht das Stammkapital der Gesellschaft herangezogen hat, sondern die Aktiva der umzuwandelden GmbH & Co. KG.
Hätte der Notar darüber nicht aufklären müssen ? Müssen wir die Rechnung so zahlen ? Können wir einfach per Gesellschaftsbeschluß die Gründungskosten hochsetzen ?
( Und warum sind Anwälte dann immer in Urlaub, wenn man Sie mal braucht ? )
Vielleicht kann jemand allgemeine Ratschläge geben. Danke vorab