ich hab da einen Bekannten, dem ich selbst nicht weiterhelfen kann, weil ich mal nix weiss, auch wenn ich das Konstrukt (berufsbedingt)verstehe.
Dieser Bekannte (er arbeitet auch bei einer Bank) hat gestern eine Abmahnung bekommen da er sich via Mastercard Liquidität verschafft hat, während sein Konto bis ans Limit überzogen war.
Konkret sieht die Konstruktion so aus. Er hat Geld mit der Karte am Automaten abgehoben, teilweise ausgegeben, teilweise aufs Giro eingezahlt, damit er nicht überzogen war.
Im wird also vorgeworfen sich mit der Karte Geld verschafft zu haben, obwohl er keines auf dem Konto hat und die Abrechung und Postlaufzeit ausgenutzt zu haben, für Deckung auf dem Konto zu sorgen.
Ist so ein Verhalten irgendwie rechtlich belangbar?
Und Arbeitsrechtlich? Es bestehen bei der Bank anscheinend keine Richtlinien die das explizit untersagen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Vielleicht gelingt es mir ja den Kerl wieder ein bischen aufzubauen - oder Ihm leider klar zu machen, dass das auch rechtlich nicht unter „schlau disponiert“ fällt.
Im wird also vorgeworfen sich mit der Karte Geld verschafft zu
haben, obwohl er keines auf dem Konto hat und die Abrechung
und Postlaufzeit ausgenutzt zu haben, für Deckung auf dem
Konto zu sorgen.
hi,
steht denn im arbeitsvertrag, dass er als mitarbeiter der bank immer deckung auf dem konto haben muss und ein überziehung des limits nicht gern gesehen wird? das wäre zu klären, denn nur dann wäre eine abmahnung gerechtfertigt (m.E.)!
sonst sehe ich hier keine probleme, immerhin ist er ja der dumme, der unmengen zinsen an die banken zahlt. aber das weiss er ja ohnehin…
das Vorgehen deines Bekannten erinnert mich an einen Schüttelscheck!
Die Karte ist eine Kreditkart. Und in den Nutzungsbedingungen steht, daß er immer für ausreichende Deckung auf dem konto zu sorgen hat, von dem die Raten abgebucht werden.
Wenn er nun hingeht und Geld aus der Karte zieht, um sein Konto zu decken, dann stopft er ein Loch mit einem anderen! er verstößt damit auf jedenfall gegen die AGB, da er im Moment der Nutzung der Karte weiss, daß sein Konto keine ausreichende Deckung ausweist.
was Dein Bekannter gemacht hat, nennt man im Fachjargon"Scheckreiterei" der modernen Art.Um diese mal simpel darzustellen. Man hat ein Konto mit oder ohne Kreditlimit und eine EC-Karte. Das Konto hat einen Saldo von 0,00 Euro. Mit der EC-Karte geht man zu einer Bank, die nicht bei der kontoführenden Bank systemtechnisch angeschlossen ist, also offline.Dort holt man 100,00 Euro ab. Das Konto ist zu dem Zeitpunkt mit 100,00 Euro überzogen. Die Bank merkt das im Moment nicht, da die Nachbelastung (FR Geldabhebung) am MO erfolgt. Er zahlt am MO 100 Euro auf sein Konto ein= Saldo 0,00 Euro. Der Kontoauszug weist später aufgrund der Valuta(=Wertstellung der Abholung und Einzahlung) deutlich daraufhin, was er gemacht hat. Dies geht in der heutigen Zeit nur noch mit den Kreditkarten und nicht mehr mit der EC-Karte( dies ging vor 15 Jahren) Nur als einfaches Beispiel dargestellt.
Wenn er Mitarbeiter einer Bank ist, weiss er was er getan hat. Er hat sein internes Wissen für derartige Transaktionen benutzt. Dies ist sogar nach dem Kreditwesengesetz eine strafbare Handlung. Die Konten der Mitarbeiter einer Bank werden von der Revisionsabteilung täglich überwacht. Derartige Spielchen fallen auf. Sollte die Revision bei mehrfachen Verstoß erkennen das dies mit Absicht geschieht, wird diese tätig. Das geht zur Personalabteilung, diese holt sich die Genehmigung des Vorstandes ein, um den Zahlungsverkehr und Kontoführung der letzten 3 Jahre des Mitarbeiters prüfen zu dürfen. Dies wird vom Vorstand in der Regel genehmigt. Dann ist die Sache rund. Dem Mitarbeiter darf dann sogar fristlos gekündigt werden. Er hat gegen den Dienstvertrag der dem Arbeitsvertrag anhänglich ist, grob fahrlässig verstossen.
In der Regel verzichtet der Vorstand der Bank auf eine strafrechtliche Verfolgung. Eine Abmahnung und der Erhalt des Arbeitsplatzes ist hier die goldene Ausnahmeregel. Er kann froh sein, so glimpflich davongekommen zu sein. Der Tatsachenbestand steht aber in der Personalakte. Dies hat beförderungstechnisch immer einen bitteren Nachgeschmack.
An seiner Stelle würde ich mir einen neuen Job suchen.
So krass sich das anhört.Der Vertrauensbruch den er gegenüber seinem Arbeitgeber angetan hat ist schwerwiegend.(aus Sicht des Arbeitgebers) Er hat dort keine gute Karrierechance mehr.
Ich spreche aus Erfahrung. Mir hat man damals meinen Zahlungsverkehr der letzten 3 Jahre vor meinen Augen offengelegt, weil man ähnliche Verdachtsmomente gegen mich hatte. Ich konnte diese entkräften. Ich war dermaßen schockiert über die Art und Weise wie man gegen mich vorgangen war, daß das Vertrauensverhältnis gebrochen war. Ich habe auf der Stelle gekündigt. Man hat den Fehler eingesehen und wollte behendig darauf bestehen, das ich die Kündigung zurückziehe, dessen ich aber nicht nachkam, weil meinerseits die Enttäuschung und Demütigung die ich empfand, überwog.
Gruß
Rolf
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Dies geht in der heutigen Zeit
nur noch mit den Kreditkarten und nicht mehr mit der EC-Karte(
dies ging vor 15 Jahren) Nur als einfaches Beispiel
dargestellt.
Aber hier wird doch Valuta Buchungstag der Kreditkartenabrechung gebucht.
Wenn er Mitarbeiter einer Bank ist, weiss er was er getan hat.
Er hat sein internes Wissen für derartige Transaktionen
benutzt. Dies ist sogar nach dem Kreditwesengesetz eine
strafbare Handlung.
„Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
im zusammenhang „der karteninhaber verpflichtet sich, für ausreichende deckung auf diesem konto sorge zu tragen“ habe ich die fundstelle JuS (juristische schulung) 1988, S. 676 ff. gefunden. vielleicht findest du das ja in der bibliothek! habe diese alten ausgaben leider nicht parat.
Die Karte ist eine Kreditkart. Und in den Nutzungsbedingungen
steht, daß er immer für ausreichende Deckung auf dem konto zu
sorgen hat, von dem die Raten abgebucht werden.
Auch auf die Gefahr hin, den sachlichen Teil der Diskussion damit zu verlassen : Warum heißt die Kreditkarte denn Kreditkarte, wenn die damit verbundenen Zahlungsvorgänge nicht kreditähnlichen Charakter haben? Denn genau der von Dir beschrieben und offensichtlich in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossene Fall dürfte doch der weitverbreiteste Motivationsgrund für eine Kreditkarte sein: Die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft zu setzen, in der wieder Liquidität vorhanden ist. Eine permanent vorhandene Kontenliquidität in Höhe des aufgelaufenen Kartensaldos halte ich für einen Witz.
Es erinnert mich an den Kreditsachbearbeiter, der nach Sicherheiten fragt und auf meine Frage, welche Sicherheiten er denn gerne hätte, sagte „Am liebsten Bargeld“. Das Sicherheitsdenken und die Raffgier der Institute nehmen mittlerweile Formen an…dzdzdz
Jens
Wenn er nun hingeht und Geld aus der Karte zieht, um sein
Konto zu decken, dann stopft er ein Loch mit einem anderen! er
verstößt damit auf jedenfall gegen die AGB, da er im Moment
der Nutzung der Karte weiss, daß sein Konto keine ausreichende
Deckung ausweist.
Dies geht in der heutigen Zeit
nur noch mit den Kreditkarten und nicht mehr mit der EC-Karte(
dies ging vor 15 Jahren) Nur als einfaches Beispiel
dargestellt.
Aber hier wird doch Valuta Buchungstag der
Kreditkartenabrechung gebucht.
Wenn er Mitarbeiter einer Bank ist, weiss er was er getan hat.
Er hat sein internes Wissen für derartige Transaktionen
benutzt. Dies ist sogar nach dem Kreditwesengesetz eine
strafbare Handlung.
Die Karte ist eine Kreditkart. Und in den Nutzungsbedingungen
steht, daß er immer für ausreichende Deckung auf dem konto zu
sorgen hat, von dem die Raten abgebucht werden.
Wenn er nun hingeht und Geld aus der Karte zieht, um sein
Konto zu decken, dann stopft er ein Loch mit einem anderen! er
verstößt damit auf jedenfall gegen die AGB, da er im Moment
der Nutzung der Karte weiss, daß sein Konto keine ausreichende
Deckung ausweist.
Die Summe der Kreditkarte wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig, an dem das Konto evtl. wieder „aufgefüllt“ ist, nämlich durch Gehaltszahlung o.a.
Wir haben auch schon mal Bargeld mit der Kreditkarte geholt, als es normal über EC-Karte nichts mehr gab, da Geld auf Konto alle, aber ein paar Tage später war ja das Gehalt wieder drauf.
Deshalb heißt es doch „Kreditkarte“, oder?
Interessant ist nur der Aspekt, das abgehobene Geld wieder einzuzahlen - auf diese Idee wäre ich gar nicht gekommen
Aber da ist dann natürlich die Bank sauer, der die Überziehungszinsen entgehen…