Ich habe folgendes Problem.
Meine tochter nutzt einen Anschluß der telekom der mit einer Flatrate (T-online) gekoppelt ist.
Ihr wurden dabei 3 Nutzer zugeteilt.
Sie ist über 2 Monate hin mit dem Nutzer 3 mit der Ihr vorgegebenen Richtigen Rufnummer für die Flat in das Netz gegangen. Dann kam der Hammer. Die Telekom oder T-online verlangt jetzt 871 Euro, da Sie angeblich nicht die Flat genutzt habe sondern über ISDN reingegangen sein soll. Man verwies Sie auf die AGB´s in denen dies stehen soll.
Für sie ist der Anschluß lebenswichtig, da sie einen Online-shop betreibt.
Ich sehe das auch als großes Fettnäpfchen für den Verbraucher.
Können sie mir weiterhelfen wie ich vorgehen kann? Zur Zeit kann sie nicht 871 Euro aufbringen, braucht aber den Anschluß.
Eine Zahlung unter Vorbehalt würde die telekom nicht weiter interessieren und meine Tochter müsste dann Klage einreichen…
Wer kann einem dabei weiter helfen?
Gruß Jörg
Hallo Jörg,
ich kann deinen Ärger verstehen, bitte dich aber erst mal ein bischen zu sortieren:
- Hat deine Tochter einen ISDN + DSL Anschluss beantragt?
- Handelt es sich bei der Flatrate um DSL oder um ISDN?
- Was meinst du mit den 3 Nutzern? (2 Leitungen, 3 Nummern?)
Gruß Ivo
Hallo,
da du wohl von einem Anschluss ISDN+DSL sprichst - anders kann man naemlich keine Flatrate mehr haben - kann sie sich wohl kaum ueber die falsche Nummer eingewaehlt haben, denn bei DSL gibt es keine Nummer.
Wenn man sich mit einer DSL Flatrate jedoch ueber ISDN einwaehlt ist es voellig klar, dass dafuer extra Kosten entstehen. ISDN wird immer Zeit-basiert abgerechnet (das ist ja auch der Grund dafuer, dass es keine ISDN Flatrates mehr gibt).
Uebrigens, wenn ich mich richtig erinnere gilt der T-Online Tarif Flat immer nur fuer den ersten Mitbenutzer, jeder weitere Mitbenutzer muss extra bezahlen.
Viele Gruesze
Patrick
Hi
Eine DSL Flat benötigt keine Anwahl im Sinne der Anwahl einer Telefonnummer. Wenn deine tochter eine DSL-lat hat, diese aber nicht nutzt und sich stattdessen über eine ISDN-Leitung über eine Telefon-nwahlnummer ins Internet einwählt, muss sie die entstehenden kosten/min addieren. Hat sie also bereits vorher t-online Zugang gehabt und DIESE DFÜ weiter benutzt, hat sie Kosten verursacht.
Gruss, HH
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Meine tochter nutzt einen Anschluß der telekom der mit einer
Flatrate (T-online) gekoppelt ist.
Handelt es sich um einen ISDN-Anschluß oder um einen Analog-Anschluß? Ist dieser mit DSL kombiniert? (ich vermute,ja)
Ihr wurden dabei 3 Nutzer zugeteilt.
Sorry, aber das kann nicht sein. Bei ISDN erhält man für seine beiden Amtsleitungen drei Rufnummern, aber das war schon alles, wo die Zahl drei drin vorkommt
T-Online beispielsweise bietet die Einrichtung von Mitbenutzern an, aber diese werden nicht von Beginn an zugeteilt, sondern müssen manuell selbst eingerichtet werden-
Sie ist über 2 Monate hin mit dem Nutzer 3 mit der Ihr
vorgegebenen Richtigen Rufnummer für die Flat in das Netz
gegangen. Dann kam der Hammer. Die Telekom oder T-online
verlangt jetzt 871 Euro, da Sie angeblich nicht die Flat
genutzt habe sondern über ISDN reingegangen sein soll. Man
verwies Sie auf die AGB´s in denen dies stehen soll.
Die Flatrate gilt auch nur für die Einwahl über den eigenen DSL-Anschluß mit der Hauptbenutzerkennung. Eine Einwahl von einem anderen DSL-Anschluß, von einem ISDN-Anschluß und/oder mit einer anderen Mitbenutzerkennung führt automatisch zum Minutentarif.
Eine Zahlung unter Vorbehalt würde die telekom nicht weiter
interessieren und meine Tochter müsste dann Klage einreichen…
Klage worauf? So sehr ich das auch bedauer, es sieht hier so aus, als hätte Deine Tochter den Anschluß und die erhaltenen Kennungen falsch verstanden und in Folge nicht richtig benutzt bzw. die Zugänge nicht richtig konfiguriert. Die daraus entstehenden Kosten wird sie wohl bedauerlicherweise unter Lebenserfahrung verbuchen müssen.
Es hört sich aber so an, als betreibe Deine Tochter einen WebShop gewerblicher Art. Dann bekommt sie vermutlich zumindest die darauf entfallende Vorsteuer wieder und kann die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Ein kleine Trost nur, aber besser als nichts…
Jens