Garantie bei Autoreparatur

Im Dez. 2002 riss der Zahniemen meines Opel-Astra bei etwas üner 60.000km mit
allen Folgeschäden, die es da so gibt. Meine damalige Werkstatt hat den Schaden
repariert . Bei einem Scheck in der Opel Vertragswerkstatt bemerkte der Monteur,
dass der Zahnriemen wieder angerissen ist. Die Kugellager und die Rolle sowie der
Riemen mussten erneuert werden. Der Wagen war knapp 10.000 km gelaufen in der
Zeit. Gibt es keine Garantie auf Reparaturen ? Ich möchte einen Rat, bevor ich
mich an die damalige Werkstatt wende.

Hallo Ruth,

der Zahnriemen muß eigentlich eine bestimmte Laufleistung aushalten (60-120.000 km), je nach Motorenfabrikat. Das dieser schon nach 10.000 km angerissen ist, ist nicht normal.Dies deutet auf einen Materialfehler hin. Da dieser Riemen aber bis zu 2 Tonnen Druck bzw. Kraft aushalten muß, rate ich Dir auf alle Fälle ihn austauschen zu lassen. Die Werkstatt darauf hinweisen, mit ehemaliger Rechnung(da steht der Tachostand drauf) und nachfragen. Diese müßte dann auf Kulanzgründen (Materialfehler) Dir dann einen neuen einbauen. Aber Vorsicht bitte, grundsätzlich frage bitte nach den Kosten. Der Zahnriemen kostet ca. 20-60 EURO. Da hast Du einen Garantieanspruch von einem Jahr drauf. Aber der Einbau ist leider dabei das teuerste. Beim Benziner kostet dies rund 150-200 Euro. Bei einem Diesel 200-300 Euro. Diese Kosten könnten von der Werkstatt übernommen werden, müssen aber nicht.

Gruß

Rolf

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Hallo!

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hattest du die „erste“ Reparatur ganz normal gezahlt.

In so einem Fall schaut mir das ganze nach einem Gewährleistungsmangel aus, es ist dabei naheliegend, dass der Mangel bereits bei „Übergabe“ des Werkes bestanden hat. Du müsstest zu der Werkstatt, die dir das das erste mal gemacht haben und diese muss den Mangel beheben.

Gruß
Tom