Hallo Rechtsexperten,
sowohl mein Mann als auch ich werden mindestens 1 - 2 Mal in der Woche mit Post belästigt, in der vollmundig ein Gewinn angekündigt und versprochen wird. Wenn man sich den Schmarrn einmal genauer durchliest, ist eine Gewinnauszahlung selbstverständlich nur mit einer Bestellung aus dem beiliegenden Katalog möglich. Soviel zum unlauteren Wettbewerb.
Zum einen fällt jede Menge Papiermüll an. Aber zum anderen würde ich gern einen Weg finden an den jeweils groß angekündigten Gewinn heranzukommen. Dafür fehlt mir aber der juristische Dreh. Es steht jeweils in einem solchen Schreiben ein Gewinn- und Auszahlungsversprechen drin. Und darauf würde ich die jeweilige Firma gerne festnageln bzw. beim Wort nehmen und meine Forderung auf Gewinnauszahlung, wenn möglich, einklagen. Vielleicht könnte man so argumentieren, daß dieses Gewinnversprechen auf jeden Fall Gültigkeit hat und nicht an eine Bestellung gebunden sein darf und damit diese Firma verpflichtet ist, den Gewinn auszuzahlen, weil deren „Spielregeln“ nicht rechtsgültig sind. Leider kenne ich nicht die neuesten rechtlichen Bestimmungen dazu.
Vielleicht fällt jemandem irgendetwas dazu ein.
Freundliche Grüße
Margitta Struß