klar, wenn ich vor einer Schule mit 55 durch die Zone 30 brettere, muß ich zahlen. Mach ich auch, habs ja nicht anders verdient. Aber heute überholte mich eine Straßenbahn (ich eben 55 km/h!!!), mich hielt man an und die Hand auf, die Straßenbahn donnerte vorbei. Die lieben Beamten interessierte es nicht. Ich wollte, das Herr Straßenbahnfahrer sich auch an die Regeln halten muß, zumal vor einer Schule. Ich konnte die Nummer der Straßenbahn (die haben neben der Liniennummer auch Wagennummern) angeben, interessierte jedoch niemanden. Die Straßenbahn hatte weder ein abgetrenntes Gleisbett, noch andere Begrenzungen, am Beginn der 30er-Zone hing sogar noch extra ein Schild an der Oberleitung mit der 30er-Begrenzung.
Hintergrund: Ich arbeite in der Nähe, habe daher auch einen guten Eindruck von der Fahrerei auf dieser Straße. Die Straßenbahnen halten sich dort nie an die 30, ich habs mal gemessen (Stoppuhr), teilweise haben die vor der Schule 65 km/h drauf! Es gab und gibt dauernd Unfälle mit der Straßenbahn auf dieser Strecke, oft auch mit Personenschaden. Nun kann man sich vorstellen, wenn 60 Tonnen mit 65 km/h über rumrennende Kinder walzen. Grauenhaft!
Ich frage mich, wo ich meine Beschwerde/Eingabe am besten loswerde. Welche Beweise brauche ich, wie bringe ich die lieben Beamten in Bewegung?
Nix für ungut
… aber Du wohnst doch vermutlich schon länger in Dresden als ich (ego: 6 Jahre). Mich wundert hier ehrlich gesagt nichts mehr bzgl. Justitia.
also, ich würde mal versuchen, die Kommunalpolitik bzw. betroffene Eltern auf Trab zu bringen, die können viel besser Druck machen.
Du schreibst (gleichlautend) Deine Feststellungen über die rasenden Straßenbahnen an den Vorsitzenden des Straßenverkehrsausschusses (oder wie der in Dresden auch immer heißt), an den/ die Vorsitzende des Schulauschusses, an den/ die Vorsitzende der Elternpflegschaft der Schule über den Direktor und informierst zeitgleich die örtliche Presse. Die lieben solche Themen, da sie die dann bearbeiten können, wenn informationsmäßig nichts Besonderes anliegt. Damit Du ernst genommen wirst, fügst Du am Ende noch den Verteiler an. Nach meiner Erafhrung müsste das wirken!
Ingeborg
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Ich frage mich, wo ich meine Beschwerde/Eingabe am besten
loswerde. Welche Beweise brauche ich, wie bringe ich die
lieben Beamten in Bewegung?
worüber willst Du Dich denn genau beschweren? Darüber, daß Du zahlen mußtest, während die Bahn fahren durfte? Das bringt nichts, den ein Rechtsgrundsatz lautet: Keine Gleichbehandlung im Unrecht. D.h. „der da drüben hat aber auch…“ hilft Dir nicht.
Wenn Du Dich darüber beschweren willst, daß die Bahn zu schnell fährt, solltest Du Dich zunächst erkundigen, welche Geschwindigkeitsbeschränkung für die Bahn auf dieser Strecke gilt. Die lustigen bunten Schildchen gelten nämlich nur für den Straßen- und nicht zwangsläufig auch für den Schienenverkehr.
Dabei gibt es aber die Regel, daß bei „straßenbündiger“ Streckenführung die Höchstgeschwindigkeit nicht höher sein darf, als die für den Straßenverkehr (§50 (3) BOStrab http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/bostrab2.htm… )
Ob bei Dir „straßenbündig“ gebaut wurde, weiß ich nicht, hört sich nach Deiner Beschreibung so an.
Du solltest auch mal Euren Verkehrsbetrieb ansprechen/anschreiben. Zumindest bei uns versteht man bei Fehlverhalten des Personals keinen Spaß.
Hallo,
in dem Fall mag es sein. Ansonsten ist aber die komplette Untätigkeit in dem Viertel in dem ich wohne bzgl. Vandalismus, Hundescheiße und Belästigungen durch Hunde nicht ausschließlich auf das mangelnde Interesse der Polizei zurückzuführen. Die bekommen auch ihre Weisungen auf welche Delikte der Fokus zu legen ist.