Handschlaggeschäfte im Immobilienhandel

Hallo, liebe Rechtsexperten,

im Bekanntenkreis meiner Eltern ist es nun bereits zweimal zu ähnlichen Fällen gekommen und wir haben uns überlegt, wie in einem solchen Fall wohl die Rechtslage ist:

Also, ein Käufer besichtigt mit einem Makler ein Haus und nach einigen Verhandlungen wird man sich über den Preis einig. Der Kauf wird dann auch sozusagen per Handschlag besiegelt. Wenig später meldet sich der Makler wieder und sagt

im ersten Fall, er habe einen Käufer, der bereit sei einen höheren Preis zu zahlen, er also diesem Käufer das Haus verkaufen werde, wenn der erste Kunde im Preis nicht mitziehe.
im zweiten Fall informierte der Makler nur, daß er einen Kunden habe, der mehr zu zahlen bereit sei und er das Haus diesem Kunden nun verkaufe.

Ich frage mich nun: wie steht es mit der Rechtsgültig bei Handschlaggeschäften im Immobiliengewerbe? Ist das bindend? Muß man irgendwie eine bestimmte „Formel“ sagen? Wie sieht es mit Zeugen aus?

Das sind jetzt keine Fälle, die aktuell in der Schwebe sind aber mich interessiert es einfach mal vom Prinzip.

Vielen Dank,

Peter

Hi,

ganz einfach Antwort: Bei Immobilien und Grundstücken gibt es keine andere Vertragsform als den notariellen Kaufvertrag. Selbst ein schriftlicher Vorvertrag ist nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben ist.

Aus - und keine Diskussionen - so isses.

Wendy