Durch Kündigung alles verloren?

War seit 1998 in einer Bürogemeinschaft angestellt u. habe nun aufgrund einer Krankschreibung die Kündigung erhalten. Vorgeschichte: aufgrund drohender Insolvenz wurde mir Anfang des Jahres die „Wahl“ gelassen - entweder für 1-2 Monate das Gehalt von brutto € 2.300,00 runter auf € 810,00 oder sofortige Entlassung. Arbeitslosigkeit konnte ich mir nicht leisten. Also versuchte ich das Fehlende via Dispokredit aufzufangen. Leider kam bis dato immer ein Monat dazu, in dem das normale Gehalt nicht gezahlt werden konnte… Aus Wut über meine Krankmeldung (Verdacht auf Magengeschwür - warum bloß…?) bekam ich noch abends die Kündigung ins Haus gebracht.

Zwei Rechtsanwälte prüften mit dem Ergebnis: als einzige Angestellte habe ich trotz Rechtschutzversicherung keinen Kündigungsschutz. Aufgrund der Insolvenz ist fraglich, ob ich überhaupt das letzt Gehalt noch bekomme.

Fazit: Dispo hoffnungslos überzogen, Arbeitslosengeld wird von brutto € 810,00 berechnet werden und momentan geht nichts mehr. Die Geldsorgen sind akuter Existenzangst gewichen! Was passiert, wenn ich zum nächsten 1. keinen Job finde? Den Dispo konnte ich umschulden, aber wie bestreite ich die weiterhin laufenden Kosten? Werde ich alles verlieren - die Wohnung (mit 6 Monaten Kündigungsfrist) das Auto etc.?

An wen kann/muß ich mich wenden? Von Sozialamt bis Caritas habe ich bereits herumtelefoniert, aber keiner fühlt sich wirklich zuständig. Jeder verweist auf den Nächsten und langsam weiß ich nicht mehr, wo mir der Kopf steht.

Weiß hier vielleicht irgendjemand Rat?
Ich bräuchte wirklich ganz schnell Hilfe.

Danke + viele Grüße,
Ute

Arbeitslosengeld wird von
brutto € 810,00 berechnet werden und momentan geht nichts

  1. Warum wurde z.b. kein Kurzarbeitergeld beantragt?
  2. Das ALG wird nach dem Durchsnittseinkommen der letzten 6 Mondate berechnet sieh http://www.arbeitsamt.de

gruss

Sittenwidriges Lohndumping?
Servus
Die Abmachung, dass der Lohn derartig drastisch gesenkt wird, ist möglicherweise sittenwidrig… und damit nicht rechtswirksam. Eine solche Abmachung kan darüber hinaus auch einen Hinweis auf Insolvenzverschleppung bedeuten :smile:

Da gibt es ein BGH-Urteil, dass Löhne, die ca 30% unter Tarivniveau liegen, sittenwidrig sind… das ändert jetzt zwar nichts daran, dass Du das geld vermutlich nicht widersiehst, aber es kann sich auf dein Arbeitslosengeld auswirken.

Hast du da eigentlich irgendetwas schriftliches bezüglich dieses Lohndumpings?
Sprich mal die Rechtsanwaltschaft speziell darauf an. Bei Lohndumping verstehen übrigens die Gerichte nicht viel Spass.

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

Gruß
Mike

Hi Ute,

folgendes:

  1. Kleinstunternehmen: D.h. es gibt tatsächlich nahezu keinen Kündigungsschutz, Du kannst ohne Angabe eines Grundes fristgerecht(!) gekündigt werden. Krankheit ist kein Grund für eine fristlose Kündigung!
  2. Frage: Wie wurde die Gehaltsabsenkung vereinbart: Hast Du offiziell endgültig auf Deinen Gehaltsanspruch verzichtet (=>ggf. Sittenwidrigkeit, siehe anderes Posting)? Oder wurde mit Dir vereinbart, dass Du in besseren Zeiten das fehlende Gehalt nachgezahlt bekommst (Sprich Darlehen von Dir an den AG)? Ist dies schriftlich niedergelegt worden?
    Dies ist wichtig, da Du im Insolvenzfall an sich Anspruch auf maximal 3 ausstehende Gehälter hast (Insolvenzausfallgeld)=> Wende Dich ans Arbeitsamt (oder den Insolvenzverwalter, der ist meist schwer zu erreichen)! Vom Arbeitsamt können ggf. kurzfristig Vorschüsse gezahlt werden, dies muss aber von Dir(!) beantragt werden.

Ansonsten: Sofort arbeitslos melden, jeder Tag zählt dort!
Solltest Du Aussenstände >3Monatsgehälter haben, dann kümmere Dich um das Insolvenzverfahren. Wird es nicht niedergeschlagen, ist Masse vorhanden und Du wirst ggf. zumindest quotenmäßig daran beteiligt, aber nur, wenn Du es auch einforderst.

Grüße und viel Glück
Jürgen

Hmm, schaun ma mal
Jetzt einmal gaaaaaaanz langsam.
1.) Beantrae sofort Wohngeld
2.) Die Vereinbarung auf 810.-- E war auf drei Monate begrenzt.
Das heisst Vertragsbruch. Versuche es einmal mit dem Arbeitsgericht.
Konkursausfallsgeld.
3.) Das Arbeitsamt kann ruhig mal den Vorschuss grösser machen
4.) Bis 410.-- € kannst du nebenbei Verdienen ohne das die vom Arbeitsamt etwas abziehen. Du must es denen nur sagen.
5.) Einkaufen bei Penny & Co. Du günstigsten Waren befinden sich immer auf der untersten Reihe. Die Hersteller müssen die Regalfläche mieten um Waren anbieten zu kännen. Auf Augenhöhe ist die Miete am höchsten.
5.) Rechtsanwälte kosten. Versuche es mit Prozesskostenhilfe.
6.) Alle „betreibskosten“ auf ein Minimum reduzieren. Brauchst du das Auto wirklich? Abmelden ist besser als verkaufen müssen.
7.) Drücke mit der flachen linken Hand auf das linke Ohr
8.) Drücke paralle mir der flachen rechten Hand auf das rechte Ohr
9.) Schiebe nach links.
10.)Schiebe nach rechts.
11.)Erst wen sich das Kopf ohne Wiederstand um mehr als 30 cm verschieben lässt solltest du Panik bekommen, vorher nicht.

Grüsse

Bebs