AGB-Vertragsstrafen
Von: , Frage gestellt am So, 19. Okt 2003
Seid gegrüßt!
Ich hatte diesen Artikel schon einmal im Forum "Existenzgründung" gepostet, aber da kam keine Antwort darauf. Nun hoffe ich, dass dieses Forum besser zu meiner Frage passt:
Viele Firmen, ich vermute, vor allem Internetfirmen, haben in Ihren AGBs sogenannte "Vertragsstrafen" integriert, O-Ton "...verstößt der Kunde gegen eine der genannten Bedingungen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 892.372.378 EUR verpflichtet".
Jetzt mal abgesehen von der absichtlich überhöhten Zahl - sind Vertragsstrafen allgemein eine rechtlich gültige Angelegenheit?
Viele Grüße,
Mohamed.
