AGB-Vertragsstrafen

Seid gegrüßt!

Ich hatte diesen Artikel schon einmal im Forum „Existenzgründung“ gepostet, aber da kam keine Antwort darauf. Nun hoffe ich, dass dieses Forum besser zu meiner Frage passt:

Viele Firmen, ich vermute, vor allem Internetfirmen, haben in Ihren AGBs sogenannte „Vertragsstrafen“ integriert, O-Ton „…verstößt der Kunde gegen eine der genannten Bedingungen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 892.372.378 EUR verpflichtet“.

Jetzt mal abgesehen von der absichtlich überhöhten Zahl - sind Vertragsstrafen allgemein eine rechtlich gültige Angelegenheit?

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo,

Vertragsstrafen sind rechtlich zulässig - streitig ist vor Gericht jedoch immer wieder, in welcher Höhe eine Vertragsstrafe zulässig sein darf.

Viele Grüsse,
S.

Jetzt mal abgesehen von der absichtlich überhöhten Zahl - sind
Vertragsstrafen allgemein eine rechtlich gültige
Angelegenheit?

Viele Grüße,

Mohamed.

k0ommt darauf an

Hallo,

Vertragsstrafen sind rechtlich zulässig - streitig ist vor
Gericht jedoch immer wieder, in welcher Höhe eine
Vertragsstrafe zulässig sein darf.

moin moin,

hier gilt wie immer: Kommt darauf an. So ist wichtig, aus welchem Grund eine Vertragsstrafe in den AGB festgelegt wurden. So schränkt § 309 6. da schon etwas ein.

Aus meiner Erfahrung raten viele Rechtsanwälte von Vertragsstrafen in AGBs ab, da sie zu häufig Streitpunkte bei Prozessen sind und diese häufig vom Gericht „kassiert“ werden.

Dies ist allerdings nur die Ansicht eines Laien und in keiner Weise juristisch fundiert.

Gruß

ALex

Viele Grüsse,
S.

Jetzt mal abgesehen von der absichtlich überhöhten Zahl - sind
Vertragsstrafen allgemein eine rechtlich gültige
Angelegenheit?

Viele Grüße,

Mohamed.