Kündigung meines Mietvertrages

Hallo Experten,

wenn ich meinen Mietvertrag kündigen will, reicht es, den Brief am 31.03. in den Briefkasten meines Vermieters zu werfen (wohnt im gleichen Haus) oder sollte ich die Kündigung per Einschreiben schicken?

Den neuen Mietvertrag kann ich erst am 29.03. unterschreiben. Und ich möchte natürlich doppelte Mietzahlungen vermeiden, weil ich mit den Fristen nicht hinkomme.

Danke!
Zaubermaus

Hallo,
wenn im Mietvertrag keine speziellen gesetzlichen Kündigungsfristen eingetragen sind, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Diese besagen, dass die Kündigung spätestens am 3. Werktag des Monats auf den letzten des übernachsten Monats gekündigt werden kann, also spätestens am 3.4 auf den 30.06.
Was steht im Mietvertrag, andere Kü-Fristen?
Die Kündigung kann man auch dem Vermieter schriftlich aushändigen oder durch Dritte dem Vermieter aushändigen; per Post fehlt der Nachweis, dass die Kü zugegangen ist.
Wie weit vertrauen Sie dem Vermieter?
MfG
Peter

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Hallo Peter,

ich habe mal in meinen Mietvertrag geschaut - dort steht:
…läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluß eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen.

***
Heißt das jetzt ich kann die Kündigung zum 30.06.00 bis zum 5.4.00 einreichen?

Und auf Deine Frage: Nein, ich traue meinem Vermieter nicht über den Weg, deswegen will ich ja ausziehen…
Wäre ein Einschreiben/Rückschein besser als der persönliche Posteinwurf mit Zeugen?

Gruss Zaubermaus