Hallo,
ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich.
Ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall und bin der Geschädigte. Die Versicherung des Gegners hat zwecks Schadensermittlung einen Gutachter eingeschaltet. Nun meint dieser, daß die Kosten für die Anhängerkupplung an meinem Wagen nicht komplett von der Versicherung gezahlt werden, da es ein Anbauteil ist und diese ja auch schon ein paar Jahre alt ist. Ich müßte also die Hälfte selbst dazuzahlen. Das sehe ich aber nicht ein, schließlich bin ich ja der Geschädigte und will nicht noch Kosten davon tragen. Wie soll ich mich nun verhalten?
Die restlichen Schäden können laut Gutachter repariert werden.
Das habe ich auch schon bei der Werkstatt in Auftrag gegeben.
Kann ich mir die Reparatur-Kosten für die Anhängerkupplung auszahlen lassen und den Rest dann von der Werkstatt nach Resteschädenbeseitung an die Versicherung abtreten lassen? Oder sollte ich den Rechtsanwalt einschalten, wobei dann ja auch wieder Kosten auf mich zu kommen.
Wäre für Tipps sehr dankbar.
Viele Grüße
Vectra111
Hallo!
Unbedingt Rechtsanwalt einschalten!
Selbst wenn Du keine Versicherung hast! I Deinem Fall scheint die Versicherung vom Unfallgegner ja bereits die Schuld eingestanden zu haben. Dann MUSS diese auch Deinen Anwalt bezahlen!!!
Also einfach mal bei einem Rechtsexperten nachfragen - der kann bestimmt weiterhelfen!
Grüße,
Wassermaxe
Hallo Vectra,
der Vorschlag des Gutachters ist absurd. Den Gutachter hat es nicht zu interessieren ob die AHK ein Anbauteil ist, sonder nur ob sie kaputt ist.
Anscheinend ist es kein Bagatellschaden.
Du hast daher jetzt eigentlich zwei Möglichkeiten.
- Du akzeptierst den Vorschlag der Versicherung und lässt Dich über den Tisch ziehen.
- Du nimmst Dir einen Anwalt. Dieser kostet Dich NICHTS. Um solche Fälle reißen sich die Anwälte. Einfache Arbeit, klare Schuldfrage, nur ein bischen Organisationskrempel und kein Problem mit der Honorarforderung. Die zahlt nämlich die Versicherung. Diese wird dann auch gleich noch einen 2ten Gutachter bezahlen, den Dein Anwalt einschaltet.
Du hast noch die dritte Möglichkeit, der Versicherung den Vorschlag zu machen, alles vollständig zu bezahlen. Wenn sie das tun gut, wenn nicht Möglichkeit 2.
Liebe Grüße,
Max
Hi!
„Kunden“ wie dich liebt eine Verischerung die sich schnell einschüchtern lassen…
Natürlich darfst du dir einen Anwalt nehmen dessen Kosten die Verischerung trägt - vorausgesetzt natürlich die Schuldfrage ist wirklich sicher. Um dies zu verhindern kannst du natürlich die Verischerung auffordern den kompletten Schaden incl. Leihwagen für die Zeit zu begleichen!
Sobald die Verischerung merkt, daß du dich wherst werden ganz andere töne kommen ;o)
Gruß
Bernd