Sozialrecht Unterhaltsrecht Pflegerecht

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Okt 2003

In den verschiedenen Foren, wo ich mich beteiligt habe geht es um


Sozialrecht; hier Verweigerung von Hilfe zur Pflege im Heim und Örtliche Zuständigkeit des Sozialamtes nach §§ 97 und 109 BSHG,

Elternunterhalt nach den vier neuen BGH-Sprüchen und folgende 12.11. und 10.12.2003; Aussagen dazu auf dem Deutschen Familiengerichtstag, Deutschen Jristentag,

Pflegerecht à la Seehofer / Blüm, die sich heute als Sozialapostel aufspielen aber dfür gesorgt haben, dass Demente, psychisch Kranke
aus der Pflege im Heim herausflogen, sozusagen vom 30.06.1996 zum 01.07 1996 plötzlich völlig "gesund geschrieben" wurden auch noch per Gesetz ( in meinem konkret zu behandelnden Fall von PFST III zu PFST " 0 " ).

In den Foren sozialhilfe-forum, pflegende-forum, familienratgeber-forum,
Gesprächsforum des Deutschen Vereins für öffentliche und private fürsorge war ich mehrmals aktiv. Konnte auch wirklich schon anderen GERN helfen. Ich selber komme in der Auseinandersetzung mit einem hessischen "Sozial"-amt und seinen unbeweglichen, blockenden Beamten einfach nicht weiter. Die Foren konnten mir nicht weiter helfen.
Teilweise äußern sich da Leute - - - - - ( ?????? ).
Mein Vergehen bestand darin, dass ich mich einer Unterhaltsklage
( Elternunterhalt ) in erster und zweiter Instanz erfolgreich widersetzte.
Dann kam die grausame Rache des Amtes gegen meine pschisch kranke Mutter, die seit 1982 ununterbrochen in einem Heim lebte / lebt wegen einer chronischen Psychose, aber nach Seehofer/Blüm-Recht "kein Pflegefall ist ( MdK ).

Habe den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, den VdK, die Petitionsausschüsse Hessischer Landtag und Bundestag, das Hessische Sozialministerium, den OB von Kassel u.a. eingeschaltet.
Der VdK ist bemüht und Rechtsvertreter.
Ansonsten alles vergebliche Liebesmüh.

Nette Grüße

Horst aus FD

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten hilfreich
    Hinweis

    [...]

    Allerdings empfiehlt es sich auch dort, Dein Anliegen als Frage zu formulieren. Auf eine allgemeine Behördenschelte oder ein Beklagen der Ungerechtigkeit der Welt, kann Dir niemand einen vernünftigen Rat geben.
    Grüße
    Eckard.

    ---
    Anm. Moderator (Heiner): Da dieser Artikelbaum aus einem anderen Brett hierher verschoben wurde, wurde ein Hinweis darauf aus diesem Artikel entfernt. Der gelöschte Textabschnitt wurde ggf. durch "[...]" ersetzt.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Hinweis Sozial-, Unterhalts- und Pflegerecht

      [...]

      Allerdings empfiehlt es sich auch dort, Dein Anliegen als
      Frage zu formulieren.
      DANKE. Ist das SA Kassel im Rechten ? Was ist zu tun ?

      Kurzer Sachvortrag:

      Meine Mutter lebt seit dem 01.04.1982 ununterbrochen wegen einer chronischen Psychose im Heim; Dauerunterbringung wurde per 19.06.1982 vom Kreisgesundheitsamt festgestellt, also stationäre Pflege.
      Ohne Wenn und Aber zahlte das Sozialamt Kassel und ließ mich bis Januar 1996, warum auch immer, außen vor. Dann wollte es plötzlich und unerwartet von mir mtl. über 800,--DM als Unterhaltsbeitrag . Zunächst zahlte ich "zähneknirschend"; stellte dann aber die Zahlungen ein, weil der Betrag m.E. viel zu hoch angesetzt war und ich nicht mehr darauf in meiner Lebensführung eingestellt war, ließ es auf zwei Unterhaltsprozesse ankommen und wurde sozusagen "freigesprochen", auch
      weil das SA seiner Darlegungs- und Beweispflicht vor den Instanzen
      nur unzureichend nachkam. Dann kam die Rétourkutsche. "Ihre Mutter ist nicht ( mehr ) pflegebedürftig", ist nicht heimbetreuungsbedürftig; wohl gemerkt, das nach 17 Jahren Leben im Heim !!!!!!!!
      Dabei kam dem SA sicherlich auch das Pflegerecht à la Seehofer / Blüm
      zu Gute, wonach Demente und psychisch chronisch Kranke aus der Pflege ausgestoßen wurden.
      Zum 1.9.1999 stellte das SA unter dem plötzlich geltend gemachten "Nachrang" die Hilfe zur Pflege im Heim kategorisch ein.
      Da halfen weder Widerspruch, noch Anordnungsantrag beim VG Kassel, neue Anträge, erneute Widersprüche , Eingaben an den OB von Kassel u.a. amtliche Stellen.
      U.a. ist die VdK-Rechtsabteilung eingeschaltet.

      IST DAS SOZIALAMT KASSEL IM RECHTEN ?

      Mit freundlichen Grüßen

      Horst aus Fulda

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