Sozialrecht Unterhaltsrecht Pflegerecht
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Okt 2003
In den verschiedenen Foren, wo ich mich beteiligt habe geht es um
Sozialrecht; hier Verweigerung von Hilfe zur Pflege im Heim und Örtliche Zuständigkeit des Sozialamtes nach §§ 97 und 109 BSHG,
Elternunterhalt nach den vier neuen BGH-Sprüchen und folgende 12.11. und 10.12.2003; Aussagen dazu auf dem Deutschen Familiengerichtstag, Deutschen Jristentag,
Pflegerecht à la Seehofer / Blüm, die sich heute als Sozialapostel aufspielen aber dfür gesorgt haben, dass Demente, psychisch Kranke
aus der Pflege im Heim herausflogen, sozusagen vom 30.06.1996 zum 01.07 1996 plötzlich völlig "gesund geschrieben" wurden auch noch per Gesetz ( in meinem konkret zu behandelnden Fall von PFST III zu PFST " 0 " ).
In den Foren sozialhilfe-forum, pflegende-forum, familienratgeber-forum,
Gesprächsforum des Deutschen Vereins für öffentliche und private fürsorge war ich mehrmals aktiv. Konnte auch wirklich schon anderen GERN helfen. Ich selber komme in der Auseinandersetzung mit einem hessischen "Sozial"-amt und seinen unbeweglichen, blockenden Beamten einfach nicht weiter. Die Foren konnten mir nicht weiter helfen.
Teilweise äußern sich da Leute - - - - - ( ?????? ).
Mein Vergehen bestand darin, dass ich mich einer Unterhaltsklage
( Elternunterhalt ) in erster und zweiter Instanz erfolgreich widersetzte.
Dann kam die grausame Rache des Amtes gegen meine pschisch kranke Mutter, die seit 1982 ununterbrochen in einem Heim lebte / lebt wegen einer chronischen Psychose, aber nach Seehofer/Blüm-Recht "kein Pflegefall ist ( MdK ).
Habe den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, den VdK, die Petitionsausschüsse Hessischer Landtag und Bundestag, das Hessische Sozialministerium, den OB von Kassel u.a. eingeschaltet.
Der VdK ist bemüht und Rechtsvertreter.
Ansonsten alles vergebliche Liebesmüh.
Nette Grüße
Horst aus FD
