Mietvertragsverh. nach Trennung/Scheidung

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Mär 2000

Hallo Spezialisten.

Folgende Situation:

Eine Frau schließt einen Mietvertrag über eine Wohnung. Einige Zeit später heiratet sie, der Ehepartner zieht in die Wohnung ein, der Vermieter wird hierüber schriftlich informiert. Nach einigen Jahren trennen sich die beiden, die Frau zieht aus der Wohnung aus. Der Mann bewohnt die Wohnung nun allein und möchte in der Wohnung bleiben. Obwohl die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden ist, wird der Vermieter über diesen Zustand informiert. Der Vermieter vertritt nun die Ansicht, dass ein neuer Mitvertrag abgeschlossen werden muß. Einer Übernahme des alten Vertrags durch den Ehemann muß er seiner Meinung nach nicht zustimmen.

Wie ist diese Situation rechtlich zu beurteilen ?
Wie ist die Rechtslage im Moment, wie wäre sie, wenn die Ehe geschieden wäre ?

Wer kann helfen ?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß

Matthias

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 54 Minuten hilfreich
    Re: Mietvertragsverh. nach Trennung/Scheidung

    Hallo Spezialisten.

    Folgende Situation:

    Eine Frau schließt einen Mietvertrag über
    eine Wohnung. Einige Zeit später heiratet
    sie, der Ehepartner zieht in die Wohnung
    ein, der Vermieter wird hierüber
    schriftlich informiert. Nach einigen
    Jahren trennen sich die beiden, die Frau
    zieht aus der Wohnung aus. Der Mann
    bewohnt die Wohnung nun allein und möchte
    in der Wohnung bleiben. Obwohl die Ehe zu
    diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden
    ist, wird der Vermieter über diesen
    Zustand informiert. Der Vermieter
    vertritt nun die Ansicht, dass ein neuer
    Mitvertrag abgeschlossen werden muß.
    Einer Übernahme des alten Vertrags durch
    den Ehemann muß er seiner Meinung nach
    nicht zustimmen.

    Wie ist diese Situation rechtlich zu
    beurteilen ?
    Wie ist die Rechtslage im Moment, wie
    wäre sie, wenn die Ehe geschieden wäre ?

    Wer kann helfen ?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Gruß

    Hallo Matthias,
    wenn der damalige Freund und heutige Ehemann den Mietvertrag mit unterzeichnet hat, gilt der Mietvertrag; ein neuer Mietvertrag muß nicht unterzeichnet werden, da das Mietverhältnis mit dem Freund/Ehemann weiter gilt.
    Aber, der Freund / Ehemann muß irgendwann einmal den Mietvertrag unterschrieben haben.
    Ist er nur in die Wohnung eingezogen und dem Vermieter wurde dies mitgeteilt, ist er nicht Mieter, dann müßte er einen Mietvertrag auf sich unterschreiben.
    MfG
    Peter

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