Mietvertragsverh. nach Trennung/Scheidung

Hallo Spezialisten.

Folgende Situation:

Eine Frau schließt einen Mietvertrag über eine Wohnung. Einige Zeit später heiratet sie, der Ehepartner zieht in die Wohnung ein, der Vermieter wird hierüber schriftlich informiert. Nach einigen Jahren trennen sich die beiden, die Frau zieht aus der Wohnung aus. Der Mann bewohnt die Wohnung nun allein und möchte in der Wohnung bleiben. Obwohl die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden ist, wird der Vermieter über diesen Zustand informiert. Der Vermieter vertritt nun die Ansicht, dass ein neuer Mitvertrag abgeschlossen werden muß. Einer Übernahme des alten Vertrags durch den Ehemann muß er seiner Meinung nach nicht zustimmen.

Wie ist diese Situation rechtlich zu beurteilen ?
Wie ist die Rechtslage im Moment, wie wäre sie, wenn die Ehe geschieden wäre ?

Wer kann helfen ?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß

Matthias

Hallo Spezialisten.

Folgende Situation:

Eine Frau schließt einen Mietvertrag über
eine Wohnung. Einige Zeit später heiratet
sie, der Ehepartner zieht in die Wohnung
ein, der Vermieter wird hierüber
schriftlich informiert. Nach einigen
Jahren trennen sich die beiden, die Frau
zieht aus der Wohnung aus. Der Mann
bewohnt die Wohnung nun allein und möchte
in der Wohnung bleiben. Obwohl die Ehe zu
diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden
ist, wird der Vermieter über diesen
Zustand informiert. Der Vermieter
vertritt nun die Ansicht, dass ein neuer
Mitvertrag abgeschlossen werden muß.
Einer Übernahme des alten Vertrags durch
den Ehemann muß er seiner Meinung nach
nicht zustimmen.

Wie ist diese Situation rechtlich zu
beurteilen ?
Wie ist die Rechtslage im Moment, wie
wäre sie, wenn die Ehe geschieden wäre ?

Wer kann helfen ?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß

Hallo Matthias,
wenn der damalige Freund und heutige Ehemann den Mietvertrag mit unterzeichnet hat, gilt der Mietvertrag; ein neuer Mietvertrag muß nicht unterzeichnet werden, da das Mietverhältnis mit dem Freund/Ehemann weiter gilt.
Aber, der Freund / Ehemann muß irgendwann einmal den Mietvertrag unterschrieben haben.
Ist er nur in die Wohnung eingezogen und dem Vermieter wurde dies mitgeteilt, ist er nicht Mieter, dann müßte er einen Mietvertrag auf sich unterschreiben.
MfG
Peter