Ich hab da mal eine Frage zu einem etwas längeren Fall. Es betrifft eine Freundin von mir.
1997 Hat sie ein Studium begonnen und damals einen Bafög-Antrag gestellt. Ihre Eltern verschwiegen bei den Angaben jedoch ein Sparkonto, dass sie auf den Namen der Tochter angelegt hatten.
Dumm war nur, dass bei dieser Bank eben NUR dieses Sparkonto existierte und die Tochter einen Freistellungsantrag stellte. Mit 18 und auf Anraten der Eltern unterschreibt man ja viel…
Im Jahre 2003, also dieses Jahr erst stellten die Eltern Antrag auf Kindergeld. Man muss dazu sagen, dass sie bis 97 in Frankreich lebten und danach beim Umzug schlicht vergessen hatten, den Antrag zu stellen. Es kam auch recht flott eine Nachzahlung im hohen vierstelligen Bereich, den die Mutter zur Hälfte dann auch an die Tochter weiterüberwies.
Dieses Jahr wurde auch ihr Sparkonto fällig und es wurde (nun mit Wissen der Tochter) neu bei der Bank angelegt, die auch einen neuen Freisteller ausfüllte. Bafög bezieht die Tochter seit 2002 nicht mehr!
Nun hat das Bafög-Amt Wind davon bekommen, dass da damals ja noch Geld war, das nicht gemeldet wurde. Natürlich ist nun ein Verfahren eröffnet worden, das Amt fordert Geld zurück. Ebenfalls meint nun die Mutter, dass die Tochter auch das Kindergeld zurückzahlen soll, angeblich ist da ein Schreiben gekommen… Mutter und Tochter wohnen nicht am selben Ort.
Erschwerend hinzu kommt die Angst der Tochter, dass sie evtl. eine Strafe vom Gericht bekommt und dann nich mehr in den Staatsdienst wechseln darf.
Nun meine Fragen:
Was kann der Tochter drohen?
Muss da wirklich das Kindergeld zurückgezahlt werden?
Muss das denn die Tochter zahlen? Schliesslich erhalten doch die Eltern das Geld.
Muss das gesamte Bafög zurück gezahlt werden? Die Sparbuch-Summe beläuft sich auf ca. 20.000 DM. Sie erhielt 5 Jahre den Höchstsatz an Bafög.
1997 Hat sie ein Studium begonnen und damals einen
Bafög-Antrag gestellt. Ihre Eltern verschwiegen bei den
Angaben jedoch ein Sparkonto, dass sie auf den Namen der
Tochter angelegt hatten.
typischer fall von dumm gelaufen…
Was kann der Tochter drohen?
rückzahlungen der erhaltenen summen, bußgeld bis früher waren es 5000 DM. ggf. reicht aber die rückzahlung, da man den fall ja halbwegs erklären kann.
Muss da wirklich das Kindergeld zurückgezahlt werden?
auf kindergeld werden nur „einkünfte & bezüge“ angerechnet. also einkünfte aus arbeit / zinsen und bezüge = bafögzuschuss.
vermögen wird beim KiG nicht angerechnet, wenn die mutter allerdings schon einen bescheid mit aufforderung zur rückzahlung hat, muss man diesen prüfen und ggf. widerspruch einlegen.
Muss das denn die Tochter zahlen? Schliesslich erhalten
doch die Eltern das Geld.
kindergeld geht auf kappe der eltern, wenn diese es nicht nachweislich direkt an die tochter weitergeleitet haben. bafög hat die tochter erhalten, ne war?
Muss das gesamte Bafög zurück gezahlt werden? Die
Sparbuch-Summe beläuft sich auf ca. 20.000 DM. Sie erhielt 5
Jahre den Höchstsatz an Bafög.
der freibetrag war glaube ich erst bei 6.000 DM und dann bei 10.000 DM und nun bei 5… EUR! zur berechnung der rückzahlung verweise ich auf http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php dort findest du auch eine anrechnung des vermögens.
es wird so sein, das wahrscheinlich nicht alles bafög futsch ist, da die summe über freibetrag wahrscheinlich nicht so hoch ist wie gesamter bafögbezug.
ansonsten die bafoeg-bescheide (mit nachzahlungsaufforderung) abwarten und dann die berechnung prüfen.
etwas off topic: wenn das geld auf tochters sparbuch ist, dann soll doch die tocher damit die rückzahlung bezahlen. scheinbar verstehen sich ja mama und kind nicht mehr sonderlich toll, wäre doch ein weiterer netter schachzug in richtung enterbung