Schmerzensgeld HWS-Schleudertrauma

Hi,

mir hat jemand die Vorfahrt genommen, was er auch eingesteht.

Ich bin ihm dann mit ca 25-30km/h in die Seite gefahren, war danach vier Tage wegen HWS-Beschwerden und starken Kopfschmerzen krankgeschrieben.

Kann ich hierfür Schmerzensgeldforderungen geltend machen? Wenn ja, wie muss ich vorgehen? Soll ich mich an die Versicherung des Unfallgegners oder an den Unfallgegner selbst wenden? Soll ich einen bestimmten Betrag (welchen?) fordern oder soll ich einfach ein Attest des Arztes mit einreichen?

Danke
Phil

Hallo,

vergiß es ! Das war schon vor 20 Jahren ein alter Hut, haben viele versucht, so noch ein paar Mark/Euro zu ergattern.

So blöd ist heute kein Gericht mehr. Ausserdem sind die Schmerzensgelder in Deutschland eher Scherzgelder.

Gruss

Andreas

Entschuldigung, ich hatte durchaus echte Schmerzen und habe mich nicht zum Spass krank schreiben lassen…und ich zähle mich nicht zur zimperlichen Sorte.

Entschuldigung, ich hatte durchaus echte Schmerzen und habe
mich nicht zum Spass krank schreiben lassen…und ich zähle
mich nicht zur zimperlichen Sorte.

Hallo,

das meinte ich nicht. Ich werde den Teufel tun, jemandem zu unterstellen, dass Schmerzen oder andere körperliche Erscheinungen nicht vorhanden sind/waren.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es nichts bringt. Vielleicht auch, weil so viele auf ähnliche Weise versucht haben, noch etwas Schmerzensgeld zu erhalten.

Hatte das selbst mitbekommen bei einem Freund. Wir hatten einen klassischen Auffahrunfall mit Blechschaden. (Ich war Beifahrer).
Mein Kumpel wurde verklagt. Er hatte auch Schuld. Die Gegnerin versuchte mit Gutachten und was-weiss-ich, ein Schleudertrauma zu beweisen und dafür Schmerzensgeld zu erlangen. Der Richter wurde nur böse und wies darauf hin, dass auf diese Tour schon viele geritten sind und des dafür bei ihm nichts gebe. Dies war immerhin schon vor über 20 Jahren.

Gruss

Andreas

Hallo,

wenn die Schuldfrage klar ist, nimm Dir einen Anwalt. Den muß und wird die gegnerische Versicherung bezahlen.
Andreas Antwort entspricht nicht meinen Erfahrungen. Ich war zweimal (87 und 91) in einen Unfall verwickelt und habe beidemale Schmerzensgeld wegen HWS bekommen (je 1000,- DM) ohne daß die Sache vor einen Richter mußte.
Gerade Unfälle mit klarer Verantwortung landen in den seltesten Fällen vor Gericht. Nimm Dir einen Anwalt, dann bekommst Du was Dir zusteht (Geschädigte ohne Rechtsbeistand werden u.U. von Versicherungen mit etwas weniger „abgespeist“) und Du hast weder Arbeit noch Kosten.

Gruß Stefan

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Hi!

Ich würde eher vom Anwalt abraten und es anders versuchen! Beim ADAC gibt es Tabellen (wasweissichwiedeinochmalheissen - lass halt irgendein ADAC-Mitglied anfragen) aus denen du die ungefähre Höhe deiner Forderungen bekommen kannst.

Schreibe der gegnerischen Versicherung, daß du die Erstattung dieser Summe + Summe X (kleiner Aufschlag kann nie schaden ;o)) bis zum xx.xx.xxxx erwartest. Sollte die Summe nicht fristgerecht überwiesen werden würdest du ohne weitere Reaktion einen Anwalt einschalten!

Mehr als in den Tabellen steht wird dein Anwalt wohl auch kaum bekommen und so zahlt die Verischerung vielleicht etwas mehr und spart sich die Anwaltskosten…

Gruß

Bernd
P.S.: Den Unfallgegner direkt anschrieben bringt nicht viel , denn der hat mit der Schadenbegleichung nichts zu tun…

Hi,

Mehr als in den Tabellen steht wird dein Anwalt wohl auch kaum
bekommen und so zahlt die Verischerung vielleicht etwas mehr
und spart sich die Anwaltskosten…

Glaubst Du ernsthaft, daß es eine Versicherung gibt die sagt „toll, da ist ein Geschädigter der uns Kosten ersparen will, dem legen wir einen kleinen Zuschlag drauf“? Sorry, aber das ist bestanfalls blauäugig…
Fakt ist, ein Anwalt hat Erfahrung, nimmt einem alle Arbeit ab und muß für seine Arbeit haften.
Ich jedenfalls kann keinen Vorteil aber eine Menge Nachteile im Verzicht auf einen Rechtsbeistand erkennen.

Gruß Stefan

Hallihallo

Ja, diese Versicherungen gibt es. Die stehen auch unter Kostendruck. Ausserdem kannst du als Argument die Zeit bringen. Wenn du den Anwalt weg lässt, wird erfahrungsgemäß schneller überwiesen als mit.

Gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Glaubst Du ernsthaft, daß es eine Versicherung gibt die sagt
„toll, da ist ein Geschädigter der uns Kosten ersparen will,
dem legen wir einen kleinen Zuschlag drauf“? Sorry, aber das
ist bestanfalls blauäugig…

Nein, aber wenn Sie erst mal x% von Deiner Ausgangsforderung streicht hast Du den Satz den Du haben wolltest.

Ich bin auch mal jemand reingefahren, der über eine rote Ampel gefahren ist und hatte danach nur eine Platzwunde am Kopf (zwar haben die Ärzte zwei Stunden gebraucht um einen Riß im Schädel mit CT auszuschließen, …). Mein Vater hat auch aus Wut weil der Wagen meiner Mutter (der wurde da leider nicht mehr gebaut) Totalschaden hatte einfach einmal 2.000 DM Schmerzensgeld gefordert weil er dachte, daß die eh 50% abziehen. Und siehe da, auf einmal hatte ich 2.000 tacken auf dem Konto. Fand ich gut. Liegt natürlich sicherlich auch daran, daß mein Vater Anwalt war, der zwar von Verkehrsrecht keine Ahnung hatte, was die Vers. aber nicht wußte.

Also einfach mal versuchen.

Gruß
falckus

das ist bestenfalls kurzsichtig von Dir ;o)
Hi!

Bekannter Weise geht der Mensch den Weg des geringsten Widerstandes, gelle…auch bei Versicherungen sitzen nur Menschen die genau wissen, daß es sie teurer kommt mit Anwalt als ohne - selbst wenn der Geschädigte evtl. ein paar Euro zuviel bekommt. Die wissen auch, das es reichlich mehr Arbeit für sie gibt. Abgesehen davon gibt es genug Menschen die auf stur stellen wenn jemand gleich mit nem Anwalt anrückt…usw…

So…da hattu nun ein paar Argumente für meinen Weg die gleichzeitig deinen widerlegen - also net so kurzsichtig sein…

So ganz nebenher spart dies ne Menge Arbeit, denn ich muss nur ein kurzes Schreiben aufsetzen, statt erstmal dem Anwalt meine Wünsche darlegen, den Sachverhalt erklären, usw…

Bernd

Hi,

offensichtlich haben wir fundamental unterschiedliche Erfahrungen mit behördenähnlichen Firmen wie den Versicherungen gemacht.
Meine Erfahrung ist, daß der Sachbearbeiter sehr wenig eigenen Ermessensspielraum hat und daß es ihm relativ egal ist ob seine Firma auch noch den Anwalt zahlen muß.
Und da Anwälte (vor allem in Fällen in denen nicht der Mandant zahlt) ein natürliches Interesse an einem möglichst hohen Streitwert (=Schaden) haben fällt es mir schwer zu glauben, daß (von Ausnahmen abgesehen) Privatpersonen ohne Rechtsbeistand höhere Entschädigungen erreichen als solche mit…

Bekannter Weise geht der Mensch den Weg des geringsten
Widerstandes, gelle…auch bei Versicherungen sitzen nur
Menschen die genau wissen, daß es sie teurer kommt mit Anwalt
als ohne - selbst wenn der Geschädigte evtl. ein paar Euro
zuviel bekommt. Die wissen auch, das es reichlich mehr Arbeit
für sie gibt. Abgesehen davon gibt es genug Menschen die auf
stur stellen wenn jemand gleich mit nem Anwalt
anrückt…usw…

So…da hattu nun ein paar Argumente für meinen Weg die
gleichzeitig deinen widerlegen - also net so kurzsichtig
sein.

Naja, widerlegt hast Du bislang gar nichts. Du hast Überlegungen oder Erfahrungen dargelegt die meinen Aussagen widersprechen. Ob diese zutreffend sind, steht auf einem anderen Blatt (wie gesagt, meine Erfahrungen sind andere)

So ganz nebenher spart dies ne Menge Arbeit, denn ich muss nur
ein kurzes Schreiben aufsetzen, statt erstmal dem Anwalt meine
Wünsche darlegen, den Sachverhalt erklären, usw…

Nun, ich persönlich empfinde einen einzelnen Gang zum Rechtsanwalt als weniger Arbeit als gründliche Recherche über alle mit dem Schadenersatz zusammenhängenden Fragen (ich muß ja schon halbwegs sicher dastehen, sonst kann mir die Versicherung viel erzählen) und den Schriftwechsel mit einer Firma deren Struckturen einer Behörde zum Verwechseln ähneln (und daß es da mit einem Brief getan wäre, habe ich auch noch nicht erlebt)… Aber persönliche Empfindungen sind ja sehr unterschiedlich.

Es bleibt natürlich jedem unbenommen die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Ich werde es auch in Zukunft nicht tun und mich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden - die wollen doch auch leben…:wink:

Viele Grüße
Stefan

Hallihallo

Ja, diese Versicherungen gibt es. Die stehen auch unter
Kostendruck. Ausserdem kannst du als Argument die Zeit
bringen. Wenn du den Anwalt weg lässt, wird erfahrungsgemäß
schneller überwiesen als mit.

Gruß Marco

Hi Marco,

entschuldige meine zweifelnde Nachfrage, aber was heißt „erfahrungsgemäß“? Gibt es darüber Studien, hast Du Informationen von einem Insider (bzw. bist Du einer?), sprichst Du von den Erfahrungen aus Deinem Bekanntenkreis oder sind das Deine eigenen Erfahrungen als Geschädigter?
Und auch bez. der Versicherungen die gegenüber Geschädigten ohne Anwalt kulanter sind wäre es schön wenn Du mehr schreibst. Gibt es Untersuchungen zu diesem Thema? Bzw. wo hast Du diese Info her? (Ich kann mir durchaus Szenarien vorstellen, die solches Verhalten von Versicherungen denkbar machen. Allerdings glaube ich nicht an die dazu nötigen Vorraussetzungen. Die Frage ist also wirklich ernst gemeint!)

Viele Grüße
Stefan

Hallihallo

Ja, ist kein Problem. Ich habe mehrfach die eigene Erfahrung gemacht.In den letzten 12 Jahren sind mir 6 (oder warens 7?) Leute mehr oder weniger heftig ins Auto gefahren. Es gab auch einen Fall, wo eine Frau beim Rückwärtsfahren eine Schramme verursacht hat und nachher behauptete, ich wäre draufgefahren.

Und auch bez. der Versicherungen die gegenüber Geschädigten
ohne Anwalt kulanter sind wäre es schön wenn Du mehr
schreibst. Gibt es Untersuchungen zu diesem Thema? Bzw. wo
hast Du diese Info her?

Bei meinen ersten Schäden hab ich das auch von den Anwälten regeln lassen. Bei meinen letzten drei Unfällen hab ich das dann selber gemacht und das Geld bzw. den Scheck innerhalb 7 Werktagen gehabt. So schnell hatte ich das Geld nie, wenn ich einen Anwalt einschaltete.

Erfahrung HUK-Coburg: Die haben einen sogenannten Schadenschnelldienst. Das war für mich natürlich recht einfach. War zwar eine lange Wartezeit (1Std). Habe in dem Gespräch betont, das ich auf den Anwalt und Mietwagen verzichte (Schuldfrage war klar), wenn der Schaden schnell bezahlt wird. Am nächsten Tag hatte ich einen Termin beim Gutachter (von der Versicherung beauftragt, aber bekanntes regionales Unternehemen) und 2 Tage später den Scheck.

Das gleiche bei VHV (Direktversicherer) und Provinzial. Bei allen Versicherungen hat gewirkt, das ich auf den Mietwagen verzichtete (natürlich Nutzungsausfall), auf den Anwalt verzichte und schnell reguliert haben wollte.
Dazu waren in der Regel 3 bis 10 Telefonate nötig und ein bißchen Eigeninitiative. (Termin beim Gutachter nach Absprache mit der Versicherung)
(Ich kann mir durchaus Szenarien

vorstellen, die solches Verhalten von Versicherungen denkbar
machen. Allerdings glaube ich nicht an die dazu nötigen
Vorraussetzungen. Die Frage ist also wirklich ernst gemeint!)

Es gibt, wie oben bereits erwähnt, etliche Tabellen, wo man rd. 5% draufschlagen kann. Desweiteren gab es für mich noch 30 Euro für Telefonate etc. Alles ohne Probleme.

Zum Mietwagen habe ich noch einen Tipp: Nahezu alle Autohäuser und Versicherungen bieten Autos zum Schutzbriefpreis an( 50 Euro pro Tag) Als Argument kann man immer sagen, das die Schuldfrage offen wäre. Wenn die Autovermieter natürlich wissen, das eine Versicherung bezahlt, werden sie mit dem Angebot nicht rausrücken. Aber über diese Schutzbriefgeschichte hab ich immer noch am Nutzungsausfall verdient…

Gruß Marco

Viele Grüße
Stefan

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Hi,

ich muß zugeben, das klingt überzeugend. Bei klarer Lage scheint dieser Weg wirklich sinnvoll. Werde ich beim nächsten mal auch probieren.

Gruß Stefan