Einzelarbeitsvertrag/Ausschluß von SGB IX

Hallo,

in meinem Einzelvertrag (Zeitvertrag auf 1 Jahr), steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen auf`s Quartal (Einzelhandel BW)

Diese Kündigungsfrist kommt mir, auf den Vertrag von 1 Jahr, gesehen doch sehr hoch vor!

Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen?

Mir geht es im Moment nicht sehr gut und ich würde gerne früher gehen!
(bes. Kündigungsschutz nach SGB IX hat er im Vertrag ausgeschlossen)

Besten Dank im Voraus

Hallo,

in meinem Einzelvertrag (Zeitvertrag auf 1 Jahr), steht eine
Kündigungsfrist von 6 Wochen auf`s Quartal (Einzelhandel BW)

Diese Kündigungsfrist kommt mir, auf den Vertrag von 1 Jahr,
gesehen doch sehr hoch vor!

Naja, es kommt auf den standpunkt an:

  • Wenn man es auf deinen schutz bezieht ist das gut.
  • Wenn du dich aber kurzfristig da verkrümeln willst, ist es lang.
    (Tipp: Urlaub aufsparen Kündigen und dann sofort gehen! oder Tipp2: Den AG bitten die Künmdigungsfrist "auf deinen Wusch hin auf eine dir genehme Zeitspanne zu ändern.)

Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen?

Klau was! oder bitte den Chef dich eher aus dem vertag unter Verzicht auf alle Rechte und klagen zu entlassen.

Mir geht es im Moment nicht sehr gut und ich würde gerne
früher gehen!

Lass dich doch krank schreiben! vielleicht ist er es dann leid!

(bes. Kündigungsschutz nach SGB IX hat er im Vertrag
ausgeschlossen)Was hat das mit deiner Arbeitsunlust zu tun, das ist für Behidnerte!

gruss

Hallo Local,

Naja, es kommt auf den standpunkt an:

  • Wenn man es auf deinen schutz bezieht ist das gut.
  • Wenn du dich aber kurzfristig da verkrümeln willst, ist es
    lang.
    (Tipp: Urlaub aufsparen Kündigen und dann sofort gehen! oder
    Tipp2: Den AG bitten die Künmdigungsfrist "auf deinen Wusch
    hin auf eine dir genehme Zeitspanne zu ändern.)

Ja, ich möchte mich gerne kurzfristig verkrümeln, und dann ist es schlecht! Ich habe noch 20 Tage Urlaub, das soll also nicht das Problem sein!

Klau was! oder bitte den Chef dich eher aus dem vertag unter
Verzicht auf alle Rechte und klagen zu entlassen.

Beides nicht so die guten Ideen aber Danke trotzdem :wink:

Lass dich doch krank schreiben! vielleicht ist er es dann
leid!
(bes. Kündigungsschutz nach SGB IX hat er im Vertrag
ausgeschlossen)Was hat das mit deiner Arbeitsunlust zu tun, das ist für Behidnerte!

Naja, es ist ja keine Arbeitsunlust!(Ich habe einen GdB von 50%)

Vielen Dank nochmal!

(Ob er die Klausel raus streichen kann und ob bei einem Jahr die Kündigungsfrist rechtens ist, weißt du aber auch nicht, oder?!)

Hallo.

in meinem Einzelvertrag (Zeitvertrag auf 1 Jahr), steht eine
Kündigungsfrist von 6 Wochen auf`s Quartal (Einzelhandel BW)

Diese Kündigungsfrist kommt mir, auf den Vertrag von 1 Jahr,
gesehen doch sehr hoch vor!

Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen?

Nein. Nur, wenn der AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

(bes. Kündigungsschutz nach SGB IX hat er im Vertrag
ausgeschlossen)

Kann er aber nicht wirksam machen.

Gruß,
LeoLo