ich habe am 12.09.03 eine Rechnung von einem DEUTSCHEN Warenhaus erhalten und leider vergessen zu zahlen. nach 5 Wochen erreichte mich ein Inkassoschreiben aus ÖSTERREICH in dem ich gebeten werde den doppelten Betrag nach Salzburg zu überweisen.
Wenn ich das bis zum 26.10.03 tue, werden mir EUR 18,07 erlassen!?
Ich verstehe nicht was es mit diesem Schreiben auf sich hat, da ich
keine mahnung erhalten habe
in deutschland bestellt habe
für eine auslandüberwesiung verdammt viel geld zahle und
noch nie erlebt habe, das ein Inkassounternehmen auf Geld verzichtet
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Vielen Dank
Wäre interessant zu wissen um welche Summen es geht, denn wenn dir schon soviel erlassen wird - wie hoch sind dann erst die Gebühren des Inkassounternehmens??? Die könnten ungerechtfertigt hoch sein…
Ich würde die Rechnung vom Versandhaus umgehend direkt begleichen und das Inkassounternehmen ignorieren - braucht man aber dickes Fell ;o))
Wäre interessant zu wissen um welche Summen es geht, denn wenn
dir schon soviel erlassen wird - wie hoch sind dann erst die
Gebühren des Inkassounternehmens??? Die könnten
ungerechtfertigt hoch sein…
Es handelt sich um einen Rechnungsbetrag von EUR 39,89 und es werden mir Evidenzhaltungs-Gebühren von EUR 36,76 in Rechnung gestellt.( plus Mahnspesen von EUR 7,20 und Zinsen von EUR ,51)
Ich würde die Rechnung vom Versandhaus umgehend direkt
begleichen und das Inkassounternehmen ignorieren - braucht man
aber dickes Fell ;o))
Kann rechtlich gesehen irgendetwas passieren? Wie sieht es mit der deutschen Schufa aus?
Das Versandhaus ist auch verpflichtet den „Schaden“ zu minimieren und Mahngebühren von ca. 45 Euro sind da imho völlig überzogen. Von daher halte ich es für unwahrscheinlich, daß sie dich verklagen wegen der Summe!
Ich hoffe, du hast inzwischen die Rechnung incl. Zinsen beglichen. Danach kann halt passieren, daß du wegen der Mahngebühren noch Post bekommst - die ignoriert man halt und geht davon aus, daß die nciht klagen bzw. eine Klage keinen Erfolg hätte - ersteres ist anzunehmen.
In die Schufa kann natürlich jede dort angeschlossene Firma Eintragungen vornehmen und es ist völlig uninteressant ob diese berechtigt sind. Wenn du die Rechnung begleichst wird das Versandhaus aber kaum Interesse haben sich unnötig Arbeit zu machen!