Hilfe...Scheidungsrecht

Habe heute mal eine ganz wichtige Frage…kurz zur vorgeschichte…die frau meines vaters hat ohne sein wissen eine rechtsanwältin beauftragt um die ehe für gescheitert erklären zu lassen, mit der forderung ER solle aus der gemeinsamen wohnung ( sie haben noch zwei kinder 12 und 16 ) ausziehen da es für ihn als einzelperson einfacher wäre eine wohnung zu finden und er mehr verdiene als sie ( er ist rentner und sie arbeitet noch selbstständig…verdient aber nicht soo viel) ! er solle bis anfang nächsten jahres aus der wohnung raus! er aber wohnt in dieser wohnung schon seit 30 ! jahren und hat auch alle möbel VOR der ehe angeschafft…( sind erst seit 7 jahren verheiratet) ausser der küche… preis 15000 €… die Sie jetzt natürlich haben möchte weil diese erst 1 jahr alt ist ( weshalb sie wohl auch in der wohnung bleiben will…dazu natürlich ist die miete noch sehr günstig weil die wohnung schon so lange von ihm angemietet wird)…welche aber von seiner damaligen abfindung bezahlt wurde (küche)…kennt sich hier jemand aus??? kann es wirklich verlangt werden das ER aus der wohnung auszieht? Hoffe mir kann jemand einen Tipp geben!

danke euch
lg
silke

Hallo, Silke,

Deine Vater wird nicht darum herumkommen, sich einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) zu suchen. Ist eine gütliche Regelung nicht möglich, entscheidet das Familiengericht. Wie das entscheidet, vermag ich bei einer Güterabwägung (preiswerte große Wohnung, 2 halbwüchsige Kinder vs. lange Mietzeit)nicht abzuschätzen.

Hallo Silke,

zunächst eine allgemeine Buchempfehlung:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN 3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro

Ein Buch ersetzt aber keine anwaltliche Beratung! Ingeborg verweist zu Recht auf einen Fachanwalt für Familienrecht.

Bei einer gütlichen Einigung könnte eine Mediation helfen. Leider ist das Verfahren in D immer noch recht unbekannt. Darum „trommle“ ich dafür. Vielleicht schauen Sie sich die Web-Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft mal an. Denn der von Ihnen geschilderte Fall ist eben einer der Klassiker für Mediation.

Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“

Meiner Erfahrung nach ist gerade in Familiensachen die Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen und Regelungen zu finden, die dauerhaft von allen Parteien eingehalten werden. Die hier erarbeiteten Regelungen können in ein Scheidungsurteil aufgenommen werden.

Adressen von professionellen Mediatoren in Ihrer Gegend finden Sie auf den Web-Seiten des Bundesverbandes für Mediation oder auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation.

Die Kosten dafür mögen Ihren Vater aktuell vielleicht „drücken“, aber eine gelungene Mediation verhindert jahrelange kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Und schont die Nerven :wink:

Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“

Meiner Erfahrung nach ist gerade in Familiensachen die Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen und Regelungen zu finden, die dauerhaft von allen Parteien eingehalten werden. Die hier erarbeiteten Regelungen können in ein Scheidungsurteil aufgenommen werden.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff

Vielen DANK!

Hallo Silke,

zunächst eine allgemeine Buchempfehlung:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002.
ISBN 3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro

Ein Buch ersetzt aber keine anwaltliche Beratung! Ingeborg
verweist zu Recht auf einen Fachanwalt für Familienrecht.

Bei einer gütlichen Einigung könnte eine Mediation helfen.
Leider ist das Verfahren in D immer noch recht unbekannt.
Darum „trommle“ ich dafür. Vielleicht schauen Sie sich die
Web-Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft mal an. Denn der von
Ihnen geschilderte Fall ist eben einer der Klassiker für
Mediation.

Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft
für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und
im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten
Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in
Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche
Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“

Meiner Erfahrung nach ist gerade in Familiensachen die
Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten
zufrieden zu stellen und Regelungen zu finden, die dauerhaft
von allen Parteien eingehalten werden. Die hier erarbeiteten
Regelungen können in ein Scheidungsurteil aufgenommen werden.

Adressen von professionellen Mediatoren in Ihrer Gegend finden
Sie auf den Web-Seiten des Bundesverbandes für Mediation oder
auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Familienmediation.

Die Kosten dafür mögen Ihren Vater aktuell vielleicht
„drücken“, aber eine gelungene Mediation verhindert jahrelange
kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Und schont die Nerven
:wink:

Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft
für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und
im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten
Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in
Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche
Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“

Meiner Erfahrung nach ist gerade in Familiensachen die
Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten
zufrieden zu stellen und Regelungen zu finden, die dauerhaft
von allen Parteien eingehalten werden. Die hier erarbeiteten
Regelungen können in ein Scheidungsurteil aufgenommen werden.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff