Hallo.
Es geht darum, dass er im Einzelhandel tätig ist. In meinen
Augen ist das eine rechte „Sklaven-Treiber-Firma“.
Der Einzelhandel ist immer wieder ein heikles Thema.
Es gibt keinen Betriebsrat,
Kann man ja ab 5 AN wählen.
und wer sich beschwert, fliegt
raus.
Kann man bei Geltung des KSchG (Betrieb > 5AN i.S.d.KSchG und Betriebszugehörigkeit > 6 Monate) ja gegen klagen.
M.E. verstossen die gegen geltendes Arbeitsrecht, aber wie
kann ich mich informieren? was ist zulässig und was nicht.
Geht es vielleicht etwas konkreter? Ok. Du kannst Dir jetzt abertausend §§ raussuchen. Deine Frage wird in hunderten ziemlich dicker Bücher behandelt.
-Ab wieviel Arbeitnehmern ist Betriebsrat Pflicht?
Ein BR ist nie Pflicht. Wenn keiner einen wählt, kann der Betrieb auch 10.000 AN beschäftigen.
=> BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Die letzten 14 Tage hat er incl. Sonntag durchgearbeitet? Geht
das überhaupt?
Per Gesetz sind 14 Tage am Stück an sich zulässig, soweit das ArbZG ansonsten eingehalten wird. Komtt darauf an, ob und wie die Ersatzruhetage gewährt werden. Tarifvertraglich könnte zudem etwas anderes gelten. Ob ein und welcher TV Anwendung findet, weiß Dein Familienangehöriger sicher eher als wir.
Also gehen tut das schon, aber ist das erlaubt?
Welche Stelle wäre für Beschwerden zuständig?
Arbeitsgericht, Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Handelskammer, Krankenkasse, Finanzamt, Polizei, usw… Kommt einfach darauf an, welches „Vergehen“ gemeldet werden soll.
Also, wenn Du nicht etwas konkreter wirst, wäre eine Beratung bei einem RA vor Ort sicherlich sinnvoller. Ein Eintritt in die Gewerkschaft könnte ebenfalls sinnvoll (in mehrerlei Hinsicht) sein.
http://www.verdi.de/handel/einzelhandel
Gruß,
LeoLo