Arbeitsrecht

Hallo,

ich möchte mich gerne informieren (für ein Familienmitglied)
Es geht darum, dass er im Einzelhandel tätig ist. In meinen Augen ist das eine rechte „Sklaven-Treiber-Firma“.

Es gibt keinen Betriebsrat, und wer sich beschwert, fliegt raus.
M.E. verstossen die gegen geltendes Arbeitsrecht, aber wie kann ich mich informieren? was ist zulässig und was nicht.
-Ab wieviel Arbeitnehmern ist Betriebsrat Pflicht?

Die letzten 14 Tage hat er incl. Sonntag durchgearbeitet? Geht das überhaupt?
Also gehen tut das schon, aber ist das erlaubt?
Welche Stelle wäre für Beschwerden zuständig?

Es ist heftig und ich danke für jeden Tipp.

Herzlichst

Sarah

ich möchte mich gerne informieren (für ein Familienmitglied)
Es geht darum, dass er im Einzelhandel tätig ist. In meinen
Augen ist das eine rechte „Sklaven-Treiber-Firma“.

Das ist im Einzelhandel bei Kleinbetrieben oft der Fall! Leider!

Es gibt keinen Betriebsrat, und wer sich beschwert, fliegt
raus.
M.E. verstossen die gegen geltendes Arbeitsrecht, aber wie
kann ich mich informieren? was ist zulässig und was nicht.
-Ab wieviel Arbeitnehmern ist Betriebsrat Pflicht?

Vielleicht sollte er sich einfach beschweren, dann steht
ihm wenigstens Geld zu (Blöder Tip, ich weiß!)Schauen kannst du auf
jeden Fall im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ich glaube
aber ein Betriebsrat ist nicht Pflicht (weiß es aber auch nicht
genau!)

Die letzten 14 Tage hat er incl. Sonntag durchgearbeitet? Geht
das überhaupt?
Also gehen tut das schon, aber ist das erlaubt?
Welche Stelle wäre für Beschwerden zuständig?

Versuchen kann man es bei Verdi, der Gewerkschaft für den
Einzelhandel. www.verdi.de!

Alles Gute, Gruß

Hallo.

Es geht darum, dass er im Einzelhandel tätig ist. In meinen
Augen ist das eine rechte „Sklaven-Treiber-Firma“.

Der Einzelhandel ist immer wieder ein heikles Thema.

Es gibt keinen Betriebsrat,

Kann man ja ab 5 AN wählen.

und wer sich beschwert, fliegt
raus.

Kann man bei Geltung des KSchG (Betrieb > 5AN i.S.d.KSchG und Betriebszugehörigkeit > 6 Monate) ja gegen klagen.

M.E. verstossen die gegen geltendes Arbeitsrecht, aber wie
kann ich mich informieren? was ist zulässig und was nicht.

Geht es vielleicht etwas konkreter? Ok. Du kannst Dir jetzt abertausend §§ raussuchen. Deine Frage wird in hunderten ziemlich dicker Bücher behandelt.

-Ab wieviel Arbeitnehmern ist Betriebsrat Pflicht?

Ein BR ist nie Pflicht. Wenn keiner einen wählt, kann der Betrieb auch 10.000 AN beschäftigen.

=> BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

Die letzten 14 Tage hat er incl. Sonntag durchgearbeitet? Geht
das überhaupt?

Per Gesetz sind 14 Tage am Stück an sich zulässig, soweit das ArbZG ansonsten eingehalten wird. Komtt darauf an, ob und wie die Ersatzruhetage gewährt werden. Tarifvertraglich könnte zudem etwas anderes gelten. Ob ein und welcher TV Anwendung findet, weiß Dein Familienangehöriger sicher eher als wir.

Also gehen tut das schon, aber ist das erlaubt?
Welche Stelle wäre für Beschwerden zuständig?

Arbeitsgericht, Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Handelskammer, Krankenkasse, Finanzamt, Polizei, usw… Kommt einfach darauf an, welches „Vergehen“ gemeldet werden soll.

Also, wenn Du nicht etwas konkreter wirst, wäre eine Beratung bei einem RA vor Ort sicherlich sinnvoller. Ein Eintritt in die Gewerkschaft könnte ebenfalls sinnvoll (in mehrerlei Hinsicht) sein.

http://www.verdi.de/handel/einzelhandel

Gruß,
LeoLo

bei der IHK ist man auch gut aufgehoben
lieben gruß
Caschmi

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Hallo,

zum BR:

wenn der Betrieb genug Mitarbeiter hat, gehst du zu einer Gewerkschaft und tritts ihr bei. Dann sagst du der Gewerkschaft, du wolltest einen BR haben, dein Name solle aber in diesem Zusammenhang nicht fallen. Ein Gewerkschaftsmitarbeiter wird dann bei der Geschäftsleitung vorstellig und sagt in etwa: „In Ihrem Betrieb ist eines unserer Mitglieder beschäftigt, welches einen BR haben will“. Der Chef wird einen Beweis wollen (gähn! immer das gleiche) und der Gewerkschafter wird sagen „ja, den Beweis werden wir dem Gericht bei Bedarf vorlegen“ (Der Chef wird den Namen des Mitglieds nicht erfahren). Dann müsst ihr euch alle warm anziehen, denn was dann kommt ist auch mit der Gewerkschaft im Rücken ein Spießrutenlauf,der Durchhaltevermögen verlangt.

Gruss, Niels

Hallo,
vielen Dank, für Eure Antworten, ich glaube, jetzt hab ich zumindest mal nen Ansatz, wie ich mich schlau machen kann.

Herzlichen Dank

Sarah

Hallo.

Es gibt keinen Betriebsrat,

Kann man ja ab 5 AN wählen.

Ja, man könnte… aber wer sich in der Hinsicht aktiv betätigte, wurde entlassen.

M.E. verstossen die gegen geltendes Arbeitsrecht, aber wie
kann ich mich informieren? was ist zulässig und was nicht.

Geht es vielleicht etwas konkreter? Ok. Du kannst Dir jetzt
abertausend §§ raussuchen. Deine Frage wird in hunderten
ziemlich dicker Bücher behandelt.

Konkreter… die Freizeitregelung. Frühestens am Samstag erfährt er, wann in der kommenden Woche frei ist. Letztes Jahr wurden freie Tage im Dezember gestrichen und es gab nur halbe Tage. Es gibt zwar Stechkarten, aber m.E. liessen die Stunden verfallen. Ich rechne das so ca. mit. Kleine Abweichunge wären ja okay. M.E. sind aber in den letzten beiden Jahren jeweils rund 1 Woche gestrichen worden.

Ein BR ist nie Pflicht. Wenn keiner einen wählt, kann
der Betrieb auch 10.000 AN beschäftigen.

Das ist aber nicht leicht hinzukriegen, wenn jeder, der sich in der Hinsicht betätigt, entlassen wird.

Arbeitsgericht, Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt,
Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Handelskammer,
Krankenkasse, Finanzamt, Polizei, usw… Kommt einfach darauf
an, welches „Vergehen“ gemeldet werden soll.

Vielen Dank, ich habe jetzt auf jedenfall mal meinen Ansatz gefunden. Ich denke, ich werde zu erst mal eine Gewerkschaft bemühen. Und dann sieht man weiter.

Herzlichen Dank und Grüße

Sarah

Hallo Sarah

Es gibt auch noch ein Amt für Arbeitsschutz (Kommune; Verwaltung)
Es gibt meines Wissens nach eine gesetzl. Wochenarbeitszeit.

Guckst du hier:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/staefa/

Gruß

Joachim