Blitzer

Hallo!

Ich wurde vor über einem halben Jahr geblitzt, 24km/h zu viel. nach FAST 3 Monaten bekam ich bescheid, d.h. verjährung ist vorbei (oder?).

daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass das ganze noch nicht verjährt sei, etc, abgesehen davon dass ich glaube dass es sich um enen Messfehler handelte.

hin oder her, jetzt kam die Rechnung (wie gesagt nach über einem halben Jahr) sowie der Bescheid dass ich eine Nachschulung machen muss, d.h. der ganze Spaß kostet mich ca. 400€. da dieser Blitzer eine reine Abzocke an einer Stelle wo es wirklich niemanden stört wenn man da etwas schneller fährt möchte ich irgend etwas dagegen unternehmen, denn, der Sinn einer Nachschulung ist es ja nicht, 1/2, ja fast 3/4 Jahr später einem das 1x1 des Autofahrens nochmal beizubringen, weil er ein 50er Schild nach dem 80er-Schild übersehen hat.

Gibts da irgend ne Möglichkeit oder sollte ich jetzt einfach lieber mal das Geld überweisen um weiteren Ärger zu ersparen? (habe weder Strafe (60€) noch Bearbeitungsgebühr vom Landratsamt (30€) bezahlt).

Vielen Dank schonmal
Gruß
Philipp

Hallo Geblitzter,

Hallo!

Ich wurde vor über einem halben Jahr geblitzt, 24km/h zu viel.
nach FAST 3 Monaten bekam ich bescheid, d.h. verjährung ist
vorbei (oder?).

Nach FAST 3 Monaten ist diese nicht vorbei. Erst nach ÜBER 3 Monaten !
Mit dem Bescheid wird die Verjährung gehemmt und du kannst nochmal 3 Monate drauf rechnen.

daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass das ganze noch
nicht verjährt sei, etc, abgesehen davon dass ich glaube dass
es sich um enen Messfehler handelte.

Jaja, rausreden kann man sich ja. Aber die Zeit wo man seine Knöllchen einfach in die Tonne schmeißen konnte ist nun schon lange vorbei.

hin oder her, jetzt kam die Rechnung (wie gesagt nach über
einem halben Jahr)

Ich denk du meinst keine Rechnung, sondern vielmehr den Bussgeldbescheid.

sowie der Bescheid dass ich eine
Nachschulung machen muss, d.h. der ganze Spaß kostet mich ca.
400€. da dieser Blitzer eine reine Abzocke an einer
Stelle wo es wirklich niemanden stört wenn man da etwas
schneller fährt möchte ich irgend etwas dagegen unternehmen,

Letztendlich halte ich es immer wieder für recht anmassend
sich als Laie schlauer hinstellen zu wollen, wie die studierten
Verkehrplaner. Nicht immer kann man wirklich den Grund einer
Geschwindigkeitsbegrenzung als Laie erkennen, aber einen Grund
gibt es immer und wenn es z.B. auch nur der Lärmschutz für die
Anwohner sein sollte (war ein Beispiel !)

denn, der Sinn einer Nachschulung ist es ja nicht, 1/2, ja
fast 3/4 Jahr später einem das 1x1 des Autofahrens nochmal
beizubringen, weil er ein 50er Schild nach dem 80er-Schild
übersehen hat.

Was übersiehst du als Nächstes ? Das Kind auf der Straße ?
Einerseits argumentierst du „ist doch nicht so wild da schneller zu fahren“ und andererseits willst du das 50er Schild übersehen haben.
Ja was denn nun ??? Ich vermute mal einfach das du schon wußtest
was du tust.

Gibts da irgend ne Möglichkeit oder sollte ich jetzt einfach
lieber mal das Geld überweisen um weiteren Ärger zu ersparen?

Tja, ich hab so was ähnliches wegen einer Verwarnung von 30 Euro
versucht, da ein Formfehler im Bescheid war. Nun ist Anfang November
meine „Hauptverhandlung“ … mal abwarten. Ansonsten bin ich aber ein
treuer Strafzettelzahler der ohne Murren seine Verfehlungen anerkennen
kann.

(habe weder Strafe (60€) noch Bearbeitungsgebühr vom
Landratsamt (30€) bezahlt).

Dann mach mal, besser ist das !

Vielen Dank schonmal
Gruß
Philipp

Gruss
Olli

Hi !

…da dieser Blitzer eine reine Abzocke an einer

Stelle wo es wirklich niemanden stört wenn man da etwas
schneller fährt möchte ich irgend etwas dagegen unternehmen,

Letztendlich halte ich es immer wieder für recht anmassend
sich als Laie schlauer hinstellen zu wollen, wie die
studierten
Verkehrplaner. Nicht immer kann man wirklich den Grund einer
Geschwindigkeitsbegrenzung als Laie erkennen, aber einen Grund
gibt es immer und wenn es z.B. auch nur der Lärmschutz für die
Anwohner sein sollte (war ein Beispiel !)

Nur dazu ein kurzer Kommentar:
es ist nun wirklich nichts neues, dass oft an lukrativen Stellen, die nicht unbedingt Unfallschwerpunkte darstellen, gemessen wird.
Ferner ist es ebenfalls nichts neues, dass solche lukrativen Stellen sehr häufig gezielt geschaffen werden.
Der „studierte Verkehrsplaner“ verfolgt hier, sofern er überhaupt gehört wird, ganz andere Ziele als Verkehrssicherheit und Lärmschutz, nämlich die Sanierung der maroden Kassen der Gemeinde, für die er arbeitet.

denn, der Sinn einer Nachschulung ist es ja nicht, 1/2, ja
fast 3/4 Jahr später einem das 1x1 des Autofahrens nochmal
beizubringen, weil er ein 50er Schild nach dem 80er-Schild
übersehen hat.

Noch ein Satz an den Geblitzten:
Der Sinn der Nachschulung ist es zunächst einmal, den beteiligten Behörden und Lobbyisten (Fahrschulverband) die Taschen zu füllen.
Mit Verkehrssicherheit hat so etwas nichts zu tun. Ich war auch zur Nachschulung seinerzeit (vor 13 Jahren) wegen eines Vergehens mit der 80er (gab es damals noch, zur Info: heute würde man 125er Scooter dazu sagen…). Das Gefährt warf etwas schneller und ein paar nicht ganz legale Anbauteile (unabhängig vom Motor) waren verbaut, wie z.B. ein Autokennzeichen als vorderes Schutzblech…
Die Kiste w,urde zum TÜV gefahren, welcher das Motortunig gar nicht erst erkannte. Die Nachschulung wurde also aufgrund defekter Blinkerbirnchen und eines nicht erlaubten Schutzbleches ausgesprochen. Der Lerneffekt war dementsprechend, bis heute kann ich das nicht ernst nehmen.
Das beste an der Sache war, dass die Nachschulkung dann bereits mit einem Auto stattfand, ich war mittlerweile 18 geworden…

Grüße,

Mathias

Hallo,
ich kann Mathias Meinung nur bestätigen. Die fest installierten Blitzampeln in Dresden befinden sich bis auf wenige Ausnahmen an völlig sinnlosen Stellen (ok, die jucken keinen Dresdner mehr, da ohnehin bekannt).

Gruss
Enno

Hallo!

Also erstens sind sinnlose Geschwindigkeitsbeschränkungen nach gesetzlichen Vorschriften unzulässig, solche wären daher auch anfechtbar.

Zweitens: Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen typischerweise dort, wo kein Grund für den Autofahrer erkennbar ist, was gerade nicht heißt, dass nicht eine bestimmte Gefahr besteht. Der Autofahrer ist ohnehin gesetzlich verpflichtet seine Geschwindigkeit den Sicht- und Fahrbahnverhältnissen anzupassen, zusätzliche Beschränkungen stehen daher gerade dort, wo aus der Sicht des Autofahrers die Gefahr nicht erkennbar ist und er sich somit dieser nicht anpassen kann.

Jeder hat durchaus das Recht, alles zu versuchen, sich in einem Strafverfahren herauszureden, das ist keine Frage. Aber zuerst eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einzuhalten und sich hinterher zu beschweren, dass dafür eine Sanktion gesetzt wird ist mit logischem Denkverstand einfach nicht zu erklären. Außerdem: entweder es gibt eine Beschränkung, dann darf kontrolliert werden oder es gibt keine Beschränkung, dann darf natürlich nicht kontrolliert werden. Die Möglichkeit es gibt eine Beschränkung, an der nicht kontrolliert werden darf oder soll gibt es nicht, Gott sei Dank nicht, denn diese immer wieder von Autofahrern erhobene Forderung wäre die Außerkraftsetzung des Rechtsstaatsprinzips.

Gruß
Tom

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HUHU

hin oder her, jetzt kam die Rechnung (wie gesagt nach über
einem halben Jahr) sowie der Bescheid dass ich eine
Nachschulung machen muss, d.h. der ganze Spaß kostet mich ca.
400€. da dieser Blitzer eine reine Abzocke an einer
Stelle wo es wirklich niemanden stört wenn man da etwas
schneller fährt möchte ich irgend etwas dagegen unternehmen,
denn, der Sinn einer Nachschulung ist es ja nicht, 1/2, ja
fast 3/4 Jahr später einem das 1x1 des Autofahrens nochmal
beizubringen, weil er ein 50er Schild nach dem 80er-Schild
übersehen hat.

SORRY, nachschulung? Sieht so aus als warst du zu diesem Zeitpunkt noch in der Probezeit und dann ist es auf jeden fall gerechtfertigt. Im normalfall passiert bei einer Überscheritung von 24 m/h noch nichts.

Gibts da irgend ne Möglichkeit oder sollte ich jetzt einfach
lieber mal das Geld überweisen um weiteren Ärger zu ersparen?
(habe weder Strafe (60€) noch Bearbeitungsgebühr vom
Landratsamt (30€) bezahlt).

Ich würde an deiner Stelle überweisen da es sonst noch teurer wird.

LG Monique

hi!

Ok, vielein dank schonmal für die Antworten.

Also, das heisst, das beste ist, jetzt zahlen, oder?

heute kam schon die erste Mahnung…

Philipp

Hi,

ja- für nen Einspruch scheint es zu spät zu sein-
Ansonsten: Besuch des Vollziehungsbeamten - Pfändung (auch Gehalt oder Konto) , wenn das nichts bringt: Erzwingungshaft

Wie sich das auf die evtl. Prüfung zur Charakterlichen Eignung zur Führung eines KfZ auswirkt kannst du dir ja denken.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tom,

Also erstens sind sinnlose Geschwindigkeitsbeschränkungen nach
gesetzlichen Vorschriften unzulässig, solche wären daher auch
anfechtbar.

Harharhar…!

Zweitens: Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen typischerweise
dort, wo kein Grund für den Autofahrer erkennbar ist, was
gerade nicht heißt, dass nicht eine bestimmte Gefahr besteht.

Der Bürger ist also einfach zu dumm, die von höherer Beamtenhand und -hirn erkannte Notwendigkeit zur Einbremsung des Verkehrs zu erkennen…?
Reichlich arrogant, wie ich meine.
Gesunder Menschenverstand ist oft deutlich mehr wird, als die staatlichen Allmachtsbürgerlenker glauben möchten.

Der Autofahrer ist ohnehin gesetzlich verpflichtet seine
Geschwindigkeit den Sicht- und Fahrbahnverhältnissen
anzupassen, zusätzliche Beschränkungen stehen daher gerade
dort, wo aus der Sicht des Autofahrers die Gefahr nicht
erkennbar ist und er sich somit dieser nicht anpassen kann.

Was für ein Unsinn.
Wer allein schon die Bad Schachenerstr. in München kennt, kann das ganz leicht widerlegen.
Es gab hier in 20 Jahren Begrenzung aug 60 Km/h (die Straße befindet sich übrigens innerhalb des Stadtgebietes) kaum einen Unfall, der auf das Fahren von 60 Km/h zurückzuführen ist.
Plötzlich waren die 60-Schilder abmontiert und es galt somit automatisch 50 Km/h (wir befinden uns ja innerhalb der Stadt). Es wurde natürlich sofort massiv geblitzt und viele fielen daruf rein, denn wem fällt schon auf seiner Stammstrecke auf, dass plötzlich nach 20 Jahren die 60-Schilder fehlen…?

Jeder hat durchaus das Recht, alles zu versuchen, sich in
einem Strafverfahren herauszureden, das ist keine Frage. Aber
zuerst eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einzuhalten und
sich hinterher zu beschweren, dass dafür eine Sanktion gesetzt
wird ist mit logischem Denkverstand einfach nicht zu erklären.

Doch, denn obwohl ich der Ansicht bin, dass man für seine Untaten auch geradxe stehen sollte, ist es m.E. nicht notwendig, den Bürger mit Gewalt zu ärgern und an Stellen zu messen, an denen einfach nichts los ist.

Außerdem: entweder es gibt eine Beschränkung, dann darf
kontrolliert werden oder es gibt keine Beschränkung, dann darf
natürlich nicht kontrolliert werden. Die Möglichkeit es gibt
eine Beschränkung, an der nicht kontrolliert werden darf oder
soll gibt es nicht, Gott sei Dank nicht, denn diese immer
wieder von Autofahrern erhobene Forderung wäre die
Außerkraftsetzung des Rechtsstaatsprinzips.

Das ist natürlich korrekt und einem typischen, verbeamteten Schwarzweissdenker ordent dies sein Leben vortrefflich. Wer allerdings in der Realität lebt, wird auch eine bürgernahe und realitätsnahe Verkehrspolitik einfordern.

Dass es hier jedoch keineswegs um Verkehrssicherheit, sondern um die Sanierung maroder Kommunalhaushalte geht, muss nicht weiter erläutert werden.
Sobald ein Staat sich gegen seine Bürger richtet, sollte man die Schweine (fei nach G. Orwell) davonjagen…

Grüße,

Mathias

Hallo!

Also erstens sind sinnlose Geschwindigkeitsbeschränkungen nach
gesetzlichen Vorschriften unzulässig, solche wären daher auch
anfechtbar.

Harharhar…!

Das ist eine rechtliche Tatsache, es gibt genug Fälle, wo Geschwindigkeitsbeschränkungen auch vom Gericht aufgehoben wurden. Bevor man hier so arrogant schreibt, sollte man ein bisschen mehr Ahnung haben.

Zweitens: Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen typischerweise
dort, wo kein Grund für den Autofahrer erkennbar ist, was
gerade nicht heißt, dass nicht eine bestimmte Gefahr besteht.

Der Bürger ist also einfach zu dumm, die von höherer
Beamtenhand und -hirn erkannte Notwendigkeit zur Einbremsung
des Verkehrs zu erkennen…?
Reichlich arrogant, wie ich meine.
Gesunder Menschenverstand ist oft deutlich mehr wird, als die
staatlichen Allmachtsbürgerlenker glauben möchten.

Diesen Unsinn höre ich immer wieder. Man verkauft den eigenen Rechtsbruch unter dem Deckmantel des kritischen demokratischen Denkens, dabei ist das mit Denken überhaupt nicht haltbar.

(Vorweg nur um sinnloser Kritik vorzubeugen: wenn ich hier von Gesetz spreche verwende ich nicht den formellen verfassungsrechtlichen Begriff, sondern Gesetz im materiellen Sinne - also allgemeine Verhaltensanordnungen, die nicht an eine bestimmte individuelle Person gerichtet sind)

  1. ein Gesetz ist nur dann ein Gesetz, wenn sich jeder daran halten muss. Daher kann es wohl nicht so sein, dass sich der Bürger aussucht, was für ihn gilt oder was nicht. Irgendjemand fühlt sich dann sogar demokratisch so reif, dass das Strafgesetzbuch für ihn nicht gilt. Also Gesetze sind einzuhalten - wenn du willst, dass sich jeder entscheiden kann, was er einhält und was nicht, dann ist das das selbe wie die Abschaffung des Gesetzes.

  2. (Formelle) Gesetze werden in der Demokratie ja nicht von Irgendjemandem beschlossen, sondern von direkt gewählten Mandataren. Akte der Verwaltung wie Verordnungen und Allgemeinverfügungen beruhen unmittelbar auf diesem Gesetz. Grundsatz des Rechtsstaates ist es, dass die vollziehende Staatsgewalt an dieses Gesetz gebunden ist, dieses Gesetz durchzusetzen hat und der Bürger auch einen effektiven Rechtsschutz vor Gesetzesverletzungen der Vollziehung hat.

Du willst also erstens, dass man sich aussuchen kann, ob man ein Gesetz einhält oder nicht („ich breche die Geschwindigkeitsbegrenzung, weil ich sie nicht für sinnvoll erachte“), was im Endeffekt anarchistisch ist und nichts anderes als das Recht des Stärkeren postuliert und zweitens, dass die vollziehende Gewalt erstens an das Gesetz nicht gebunden ist und zweitens dieses nicht durchsetzt („die rechtsgültige Geschwindigkeitsbegrenzung wird zu Unrecht kontrolliert“), was einer Aufhebung des Rechtsstaates gleichkommt.

Zusammengefasst verkaufst du uns entweder unter dem Deckmantel demokratischer Reife des Menschen eine autoritäre Staatsvorstellung, wobei ich nicht glaube, dass du dir dessen bewusst bist. Ich denke du hast das nur nicht durchschaut und suchst wie so viele Autofahrer krampfhaft nach einer Rechtsfertigung für solches handeln.

Es wurde natürlich sofort massiv geblitzt und viele fielen
daruf rein, denn wem fällt schon auf seiner Stammstrecke auf,
dass plötzlich nach 20 Jahren die 60-Schilder fehlen…?

Es tut mir leid, wenn man nicht in der Lage ist, die Verkehrszeichen zu beachten, dann erfüllt man die Voraussetzungen für den Führerschein nicht. Ich habe auch schon mal auf Standardplätzen zB neue Halteverbotstafeln übersehen. Wenn ich aber gestraft werde, dann weiß ich, dass ich einen Fehler gemacht habe, weil ich nicht geschaut habe und werde mir dessen bewusst, dass ich das machen muss.

Doch, denn obwohl ich der Ansicht bin, dass man für seine
Untaten auch geradxe stehen sollte, ist es m.E. nicht
notwendig, den Bürger mit Gewalt zu ärgern und an Stellen zu
messen, an denen einfach nichts los ist.

Wie gesagt: Du willst Gesetze, die man nicht einhalten muss - für mich als demokratischen Menschen unakzeptabel. Du kannst die Geschwindigkeitsbegrenzung an sich kritisieren, nicht jedoch, dass dort gemessen wird. Ist sie rechtswidrig weil sinnlos, kannst du sie anfechten.

Das ist natürlich korrekt und einem typischen, verbeamteten
Schwarzweissdenker ordent dies sein Leben vortrefflich. Wer
allerdings in der Realität lebt, wird auch eine bürgernahe und
realitätsnahe Verkehrspolitik einfordern.

Nein, das ist eigentlich demokratische Staatstheorie, wie sie in allen demokratischen Staaten gilt. Es ist das zentrale Kennzeichen autoritärer Staaten, dass das Gesetz das eine ist und die vollziehende Staatsgewalt irgendetwas anderes macht. Aber es tut mir leid, wenn das so schwer zu verstehen ist für dich. Außerdem bin ich kein Beamter und war nie einer.

Gruß
Tom

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