Hallo,
in meiner Scheidungssache habe ich vor Kurzem die Rechnung meines Anwalts über ca. 1200 Euro bekommen, welche sich auf einen vom Gericht
festgesetzten Streitwert von 5.900 Euro bezog und nach meinem Kenntnisstand auch völlig rechtens ist. Somit hab ich das Geld überwiesen.
Jetzt erhalte ich noch eine Rechnung wie folgt:
Folgesachen Auskunftserteilung Unterhalt, Zahlung Kindesunterhalt, Umgangsausübung, Hausratsteilung
Gegenstandswert 7.500 Euro
7,5/10 Gebühr gem. §118 I 1 BRAGO 309,00 Euro
Auslagenpauschale gem. §26 BRAGO 20,00 Euro
zuzügl. Märchensteuer
Mein Problem besteht nun in folgenden Dingen:
- Warum Gegenstandswert 7.500 Euro ?
- Im §118 steht Zitat:„der Rechtsanwalt erhält diese Gebühr nicht für einen Rat oder eine Auskunft (§ 20)“ … ist eine Auskunftserteilung denn nun kein Rat ?
- Die Auslagenpauschale hat er bereits bei der Scheidungsrechnung
veranlagt. Darf er dies hier nochmals tun ?
- Vor der Scheidung fragte ich meinen Anwalt mit was für Kosten ich zu rechnen hätte und er antwortete mit „ca. 1000 Euro, sollte ein
Sorgerechtstreit verhandelt werden so sind es ca. 500 Euro mehr“
Letzteres war jedoch nicht der Fall und somit erscheint mir die
gesammte Geschichte mit insgesamt ca. 1.600 Euro weit über Ziel hinaus geschossen.
Für Meinungen/Anregungen wäre ich recht dankbar !
Gruss
Olli
P.S. Es gab wegen dem Umgangsrecht vorgerichtlichen Schriftverkehr
Hallo Olli,
es handelt sich hier um 2 getrennte Angelegenheiten: die Scheidung und die Folgesachen. Für die Scheidung wird der Streitwert nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute berechnet. Dabei wird grob gesagt das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammengerechnet.
Im Unterhaltsverfahren bemisst sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag des geltend gemachten Unterhalts + Unterhaltsrückstände. Im Verfahren zur Aufteilung des Hausrats bestimmt sich der Streitwert nach dem geschätzten Wert der Hausratsgegenstände.
Bezüglich der 2. Angelegenheit war kein Gerichtsverfahren anhängig, deshalb bemisst sich die Gebühr nach § 118 I, 1 BRAGO (Geschäftsgebühr); es wurde auch nur eine Mittelgebühr abgerechnet, die bei durchschnittlichen Fällen entsteht. Hinzu kommt die Auslagenpauschale, die - weil es sich um eine andere, nämlich aussergerichtliche Angelegenheit handelt - nochmals geltend gemacht werden darf.
Was dich vermutlich verwirrt, ist der Text " Auskunftserteilung Unterhalt" - das hat nichts mit der Auskunftserteilung des Anwalts im Sinne eines Ratschlags zu tun, sondern ist der Begriff für die Unterhaltsbemessung, sobald der Unterhaltsverpflichtete zur Auskunftserteilung über seine Einnahmen aufgefordert wird.
Viele Grüsse,
Simone
Danke Simone, ich wollte es ja nur mal prüfen ob die Rechnung so ok ist.
Übel finde ich nur, die falsche Auskunft damals, obwohl meinem Anwalt das Einkommen und somit der Streitwert bereits bekannt war. Warum muß er dann schätzen und kann nicht gleich ausrechnen was auch mich zukommt ?
Naja, ich werd ihm diesbezüglich noch meine Meinung mitteilen, letztendlich soll er aber sein Geld haben. Schließlich war seine Arbeit eigentlich recht gut.
Gruss
Olli