Regelstudienzt überschritten-muß ich Unterhalt zah

Muß ich Unterhalt zahlen,wenn ich Regelstudienzeit o.Verschulden überschritten habe?

weiß jemand wieviel
Unterhalt ich für meinen 13-jährigen Sohn bezahlen muß bei folgenden familiären Voraussetzungen:
ich bin Tischlergeselle
danach habe ich angefangen Architektur zu studieren
seit Beginn meines Studiums ist meine
Frau Alleinverdienerin
seit Beginn meines Studiums baue
ich für meine Frau oft in Vollzeit und nur im Auftrag von
meiner Frau und ihren Eltern an Haus
und Garten (Entrümpeln,Ausbauen,Neubauen,Materialien heranholen usw., Pkw meiner Frau reparieren usw. usw. - oft in Vollzeit);
wenn ich mich den Aufforderungen, die Arbeiten durchzuführen, entziehen wollte, hat meine Frau zusammen mit Schikane geantwortet - also blieb mir nichts anderes übrig als die Arbeiten auszuführen, so wie sie es von mir verlangten. Dadurch sind mir ca. 5 Semester verloren gegangen.
Noch dazu habe ich einmal den Studienort wechseln müssen, was meine Studienzeit um 1 Semester verlängert hat.
Seit dem 1.Juli 2003 ist meine Frau aus der gemeinsamen Ehewohnung mit dem Sohn ausgezogen und schikaniert mich aus der Ferne unentwegt: Wohnungszuweisung,den Vermieter,der ihr Verwandter ist hat sie beauftragt, mir die fristlose Kündigung zu schicken, sie hat mich angezeigt wegen § 223 StGB Körperverletzung, Kindesentzug seit dem 1.7.03 usw usw.; durch diese Schikanen seit ihrem Auszug am 1.7.03 bin ich nicht mehr in der Lage für mein Studium zu arbeiten - somit ist mir ein weiteres Semester verloren gegangen. Heute bin ich im 17 Semester. Ich habe die
Regelstudienzeit nicht durch mein Verschulden überschritten. Kann meine Frau von mir 284 Euro monatl. Unterhalt für das Kind verlangen, weil ich arbeiten gehen kann und weil ich die Regelstudienzeit überschritten habe?
Könnte es sein, daß ich bei oben geschilderter Sachlage ein Recht darauf habe, mein Studium abzuschließen und erst dann Unterhalt zahlen muß, wenn ich mit meinem Studium fertig bin oder daß ich weniger Unterhalt zahle, bis daß ich mein Studium beendet habe? Ich habe Frau und Jugendamt vorgeschlagen, den Sohn die Hälfte der Woche bei mir zu haben, dadurch wäre der Sohn zu 50 % bei mir versorgt, was Verpflegung,Unterkunft und Einkleidung betrifft - dadurch würde ein Unterhalt entfallen;
meine Frau antwortet darauf mit totalem Kindesentzug und Kindesmanipulation: der Junge sagt seit neuestem aus: ich will nicht zum Papa

Hallo, Thomas,

Du wirst leider um eine/n ausgebufften Fachanwalt/ Fachanwältin für Familienrecht nicht herumkomme, denn Dein Fall ist deutlich mehr als der Standardfall, den man „mal so“ beantworten kann. Ob und was Du an Unterhalt bezahlen musst, hängt vom Familiengericht ab.

Ich wünsche Dir gute Nerven!
Ingeborg