Rechnungsverjährung / Garantiefall

Hallo und guten Tag,

an meinem Auto war ein Display defekt und mußte repariert werden.
Baujahr 5/2000, gekauft 3/2003, Reparaturauftrag 06/2003,
Rechnung von vorgestern (21.10.2003)
Beim Auftrag fragte ich nach einer Abwicklung über die Garantie.
Die Antwort war, daß er das nicht genau wisse, aber sich erkundigt.
Reparatur ist erledigt und bei Abholung frage ich nach der Rechnung.
Die Werkstatt sagte mir: „Nö, keine Rechnung, geht auf Garantie!“.
Supi denke ich und ziehe fröhlich von dannen. Zu früh gefreut?
Gestern lag die Rechnung im Briefkasten über knapp 565 Euro.
Die Rechnung ist ein herkömmlicher Computerausdruck mit einem
durchgetippexten Kommentar über den per Schreibmaschine der Hinweis
zugefügt wurde, daß der Arbeitslohn ohne Berechnung ist, jedoch der
Schaden leider nicht von der Garnatie übernommen werden. Sonst
ist keinerlei Begründung dabei.

Muß ich zahlen?

Danke schonmal für Eure Ratschläge.

Gruß
Frank

Hi!

Da der Mangel schon 3 Monate anch Kauf kam liegt die Beweislast natürlich beim Händler, das der Schaden bei Kauf nicht existent war. Von daher würde ich erstmal mit dem Händler telefonieren und ihn hierauf aufmerksam machen!

Gruß

Bernd

Hallo Frank,

schaue in den Garantieerklärung-und Bestimmungen des Kaufvertrages nach. Da es sich hierbei um ein Gebrauchtfahrzeug(altes Vertragsrecht)handelt, kann es durchaus möglich sein, das bestimmte Fahrzeugteile aus der Garantiehaftung ausgeschlossen sind. Verschleißteile sind dies grundsächlich, da diese auf die Fahrweise des Nutzers ausgerichtet sind. Ich hatte einen Schaden in der Garantiezeit bezüglich der Platine der Instrumententafel. Dieser war von der Garantieleistung ausgeschlossen. Das Material mußte ich bezahlen, den Arbeitslohn nicht.

Gruß

Rolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]