Anspruch auf Einzelnachweis für Kurzmitteilungen?

Bei den meisten Anbietern wie D1, D2 und E-Plus ist es inzwischen normal, dass man monatlich einen Einzelnachweis auch für SMS-NMachrichten erhält.
Mein Provider weigert sich allerdings dagegen.
Gemäß § 14 TKV hab ich allerdings nur Anspruch auf einen Einzelnachweis bei SPRACHkommunikationsdienstleistungen, § 16 hingegen spriicht „nur“ von Telekommunikationsnachweisen.
Wer weiß Rat?!

Hallo,

Wer weiß Rat?!

Anbieter wechseln. Nur so lernen die sich der KOnkurrenz anzupassen.

gruß

dennis