Anspruch auf Einzelnachweis für Kurzmitteilungen?
Von: , Frage gestellt am Do, 23. Okt 2003
Bei den meisten Anbietern wie D1, D2 und E-Plus ist es inzwischen normal, dass man monatlich einen Einzelnachweis auch für SMS-NMachrichten erhält.
Mein Provider weigert sich allerdings dagegen.
Gemäß § 14 TKV hab ich allerdings nur Anspruch auf einen Einzelnachweis bei SPRACHkommunikationsdienstleistungen, § 16 hingegen spriicht "nur" von Telekommunikationsnachweisen.
Wer weiß Rat?!
