Anspruch auf Einzelnachweis für Kurzmitteilungen?

Von: , Frage gestellt am Do, 23. Okt 2003

Bei den meisten Anbietern wie D1, D2 und E-Plus ist es inzwischen normal, dass man monatlich einen Einzelnachweis auch für SMS-NMachrichten erhält.
Mein Provider weigert sich allerdings dagegen.
Gemäß § 14 TKV hab ich allerdings nur Anspruch auf einen Einzelnachweis bei SPRACHkommunikationsdienstleistungen, § 16 hingegen spriicht "nur" von Telekommunikationsnachweisen.
Wer weiß Rat?!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Anspruch auf Einzelnachweis für Kurzmitteilung

    Hallo, Wer weiß Rat?!
    Anbieter wechseln. Nur so lernen die sich der KOnkurrenz anzupassen.

    gruß

    dennis

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