Straßenverkehr links vor rechts?

Hi!

Seit gestern abend habe ich folgende Frage im Kopf und komm auf keine Antwort: Haben Radfahrer auf Radwegen an unbeschilderten Kreuzungen immer Vorfahrt gegenüber Autofahrern?

Folgende Verkehrssituation:
Eine unbeschilderte Kreuzung zweier Straßen (Nord-Süd-Richtung und West-Ost-Richtung). Links, also westlich, der Nord-Süd-Straße gibt es einen eigenständigen Radweg (durch Grünstreifen von der Straße abgetrennt). Es gibt keine vorfahrtsregelnden Schilder, an den Einmündungen der West-Ost-Straße auch keine Hinweisschilder auf kreuzende Radfahrer aus Richtung Norden oder Süden.

Aus Norden nähert sich ein Radfahrer auf dem Radweg, der nach Süden will. Aus Westen nähert sich ein Autofahrer, der nach Osten will. Aus Süden nähert sich ein Autofahrer, der nach Westen will (also ein Linksabbieger). Alle drei Fahrzeuge werden gleichzeitig an der Kreuzung eintreffen.

Wer hat gegenüber wem Vorfahrt und in welcher Reihenfolge wird gefahren? Ändert sich die Vorfahrt bzw. die Reihenfolge, wenn der Radfahrer nicht den Radweg benutzt, sondern auf der Straße fährt?

Zur Erklärung:
Gestern habe ich als Antwort bekommen, der Radfahrer hätte gegenüber beiden Autofahrern Vorfahrt, weil er auf einem Radweg unterwegs ist und somit durch Nutzung dieser Fahrbahn automatisch das Vorfahrtsrecht hat - auch gegenüber dem von rechts kommenden Auto. Ist das so?

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich,

Folgende Verkehrssituation:
Eine unbeschilderte Kreuzung zweier Straßen (Nord-Süd-Richtung
und West-Ost-Richtung). Links, also westlich, der
Nord-Süd-Straße gibt es einen eigenständigen Radweg (durch
Grünstreifen von der Straße abgetrennt). Es gibt keine
vorfahrtsregelnden Schilder, an den Einmündungen der
West-Ost-Straße auch keine Hinweisschilder auf kreuzende
Radfahrer aus Richtung Norden oder Süden.

So eine bauliche Situation findest du normalerweise nur auf einer Vorfahrtsstrasse, aber das nur nebenbei.

Zur Erklärung:
Gestern habe ich als Antwort bekommen, der Radfahrer hätte
gegenüber beiden Autofahrern Vorfahrt, weil er auf einem
Radweg unterwegs ist und somit durch Nutzung dieser Fahrbahn
automatisch das Vorfahrtsrecht hat - auch gegenüber dem von
rechts kommenden Auto. Ist das so?

Das halte ich für falsch. Wir haben hier das klassische Beispiel einer blockierten Kreuzung. Radfahrer müsste wegen rechts-vor-links auf PKW im Westen warten. Dieser aus dem selben Grund auf den im Süden. Der im Süden wegen dem kreuzen der Fahrbahn des Radfahrers auf den Radfahrer.

Hier wäre also Einigung unter den Verkehrsteilnehmern gefragt und es wird i.d.R der Radfahrer der am schnellsten anfahren kann (falls er überhaupt anhält, aber das ist ne andere Sache) zuerst fahren.

Aber wie gesagt: Baulich habe ich so was noch nie gesehen.

Gruß Ivo

Hi!

Folgende Verkehrssituation:
Eine unbeschilderte Kreuzung zweier Straßen (Nord-Süd-Richtung
und West-Ost-Richtung). Links, also westlich, der
Nord-Süd-Straße gibt es einen eigenständigen Radweg (durch
Grünstreifen von der Straße abgetrennt). Es gibt keine
vorfahrtsregelnden Schilder, an den Einmündungen der
West-Ost-Straße auch keine Hinweisschilder auf kreuzende
Radfahrer aus Richtung Norden oder Süden.

So eine bauliche Situation findest du normalerweise nur auf
einer Vorfahrtsstrasse, aber das nur nebenbei.

Ist bei uns im Neubaugebiet aber so. Das gesamte Baugebiet ist in acht Gevierte aufgeteilt. Es gibt eine zentrale Straße (Nord-Süd-Richtung mit abgetrenntem Radweg) und drei parallele Straßen in die Wohngebiete (West-Ost-Richtung). Alle Straßen (N/S wie W/O) sind auf 30 km/h heruntergeregelt wegen Wohngebiet. Die N/S-Straße ist aber nicht vorfahrtsberechtigt! An jeder Kreuzung gilt „rechts vor links“.

Zur Erklärung:
Gestern habe ich als Antwort bekommen, der Radfahrer hätte
gegenüber beiden Autofahrern Vorfahrt, weil er auf einem
Radweg unterwegs ist und somit durch Nutzung dieser Fahrbahn
automatisch das Vorfahrtsrecht hat - auch gegenüber dem von
rechts kommenden Auto. Ist das so?

Das halte ich für falsch. Wir haben hier das klassische
Beispiel einer blockierten Kreuzung. Radfahrer müsste wegen
rechts-vor-links auf PKW im Westen warten. Dieser aus dem
selben Grund auf den im Süden. Der im Süden wegen dem kreuzen
der Fahrbahn des Radfahrers auf den Radfahrer.

Hier wäre also Einigung unter den Verkehrsteilnehmern gefragt
und es wird i.d.R der Radfahrer der am schnellsten anfahren
kann (falls er überhaupt anhält, aber das ist ne andere Sache)
zuerst fahren.

Das habe ich bisher auch so gesehen. Im Normalfall hätte ich gesagt, der Linksabbieger zieht so weit in die Kreuzung, dass das Auto des Querverkehrs von links hinter ihm durchziehen kann. Dann fährt der Radfahrer, dann der Linksabbieger.

Gestern abend im Fernsehen kam die Aussage, der Radfaher auf dem Radweg von N nach S wäre vorfahrtberechtigt und dürfte durchfahren. Sowohl ein Polizeipräsident wie auch eine Vertreterin des ADAC haben die Vorfahrtsregelung so wie ich gesehen - und das war angeblich falsch. Da habe ich nicht schlecht gestaunt. Ist die StVO/StVZO diesgebezüglich geändert?

Grüße
Heinrich

Hi,

auf keinen Fall hat der Radfahrer Vorrang, nur weil er auf dem Radweg fährt.
Die Fahrschultheorie sagt folgendes (bitte nicht mit mir diskutieren, ob das sinnvoll ist… das rennt man offene Türen ein):
Der linksabbieger fährt mitten auf die Kreuzung, bleibt aber noch auf seiner Spur dort stehen.
Dann fährt der Radfahrer hinter dem Linksabbieger durch (könnte genauso gut ein dritter PKW sein), nun folgt der geradeausfahrende PKW, dann fährt der Linksabbieger von der Kreuzung.

Wie gesagt - frag mich nicht, wer sich sowas ausdenkt :wink:

Gruß,
Micha

Hallo Heinrich,

Seit gestern abend habe ich folgende Frage im Kopf und komm
auf keine Antwort: Haben Radfahrer auf Radwegen an
unbeschilderten Kreuzungen immer Vorfahrt gegenüber
Autofahrern?

Nein, nur gegenüber den abbiegenden auf derselben Straße.

Folgende Verkehrssituation:
Eine unbeschilderte Kreuzung zweier Straßen (Nord-Süd-Richtung
und West-Ost-Richtung). Links, also westlich, der
Nord-Süd-Straße gibt es einen eigenständigen Radweg (durch
Grünstreifen von der Straße abgetrennt). Es gibt keine
vorfahrtsregelnden Schilder, an den Einmündungen der
West-Ost-Straße auch keine Hinweisschilder auf kreuzende
Radfahrer aus Richtung Norden oder Süden.

Vermutlich auch keine Benutzungspflicht-Schilder, was aber hier unerheblich ist.

Aus Norden nähert sich ein Radfahrer auf dem Radweg, der nach
Süden will. Aus Westen nähert sich ein Autofahrer, der nach
Osten will. Aus Süden nähert sich ein Autofahrer, der nach
Westen will (also ein Linksabbieger). Alle drei Fahrzeuge
werden gleichzeitig an der Kreuzung eintreffen.

Wer hat gegenüber wem Vorfahrt und in welcher Reihenfolge wird
gefahren? Ändert sich die Vorfahrt bzw. die Reihenfolge, wenn
der Radfahrer nicht den Radweg benutzt, sondern auf der Straße
fährt?

Ich würde sagen: Auto von Westen, Radfahrer, Abbieger auf selber Straße wie Radfahrer.

Zur Erklärung:
Gestern habe ich als Antwort bekommen, der Radfahrer hätte
gegenüber beiden Autofahrern Vorfahrt, weil er auf einem
Radweg unterwegs ist und somit durch Nutzung dieser Fahrbahn
automatisch das Vorfahrtsrecht hat - auch gegenüber dem von
rechts kommenden Auto. Ist das so?

Nein, nur auf Vorfahrtstraßen (was leider von Autofahrern trotzdem immer gerne übersehen wird).

Gruß, Karin

Hi!

wenn ich Dich richtig verstanden habe, gilt:

Radfahrer fährt auf seinem gekennzeichneten Radweg durch, der West nach Ost (WnO) Pkw muß ihn durchfahren lassen.

Der SnW-Linksabbieger muß den Radfahrer ebenfalls druchfahren lassen, hat aber Vorfahrt ggü dem WnO-Pkw.

Als letztes fährt der WnO-Pkw.

Anders gilt: Fährt der Radfahrer auf der Straße, muß er den WnO-Pkw fahren lassen, hat aber vorfahrt ggü dem SnW-Pkw.

Anosnsten gilt der Grundsatz der doppelten Sicherung: Es muß sich unter besonderer Vorsicht auf Handzeichen geeinigt werden.

gruß

dennis

Hi!

wenn ich Dich richtig verstanden habe, gilt:

Radfahrer fährt auf seinem gekennzeichneten Radweg durch, der
West nach Ost (WnO) Pkw muß ihn durchfahren lassen.

Der SnW-Linksabbieger muß den Radfahrer ebenfalls druchfahren
lassen, hat aber Vorfahrt ggü dem WnO-Pkw.

Als letztes fährt der WnO-Pkw.

Anders gilt: Fährt der Radfahrer auf der Straße, muß er den
WnO-Pkw fahren lassen, hat aber vorfahrt ggü dem SnW-Pkw.

Also stimmt es doch, dass Radfahrer auf gekennzeichneten Radwegen an unbeschilderten Kreuzungen gegenüber von rechts kommenden Autos immer Vorfahrt haben? Links vor rechts an unbeschilderten Kreuzungen aufgrund des Radweges - richtig?

Grüße
Heinrich

Hi!

Also stimmt es doch, dass Radfahrer auf gekennzeichneten
Radwegen an unbeschilderten Kreuzungen gegenüber von rechts
kommenden Autos immer Vorfahrt haben?

Die haben in der Radwegfurt immer Vorrang.

Links vor rechts an
unbeschilderten Kreuzungen aufgrund des Radweges - richtig?

Du darfst kein RevLi durch den Radweg gegenüber deiner Farbahn sehen egal von welcher Seite der Radfahrer kommt, auch wenn er auf dem linken Radweg fährt, muß er durchgelassen werden.

Anders: Radfahrer haben an Fußgängerüberwegen kein Vorrang !!

gruß

dennis