Hallo Martin,
danke für deine Antwort.
?). Folglich werden anderslautende Steuererklärungen ignoriert
??? - Hast Du sie beim FA eingeworfen oder vielleicht ein
Formular blanko unterschrieben und dem StB überlassen?
üblicherweise unterschreibe ich die von StB ausgefüllte Erklärung, gebe sie aber nicht unbedingt immer selbst ab. Als es vor einigen Jahren mal wieder „brannte“, mußte ich ganz schnell zum FA fahren und eine zweite Ausfertigung der Eklärung samt Scheck persönlich abgeben. Nur sehr widerwillig unterschrieb mir der Beamte die von mir bereits vorgefertigte Empfangsbestätigung.
Damit war die Pfändung zwar erstmal aufgehoben, trotzdem waren sowohl Scheck als auch Erklärung einige Zeit später wieder vermisst. Wir mussten also eine 3. Ausfertigung der Erklärung abgeben und von der Bank eine Kopie des eingereichten Schecks anfordern, um die Zahlung nachzuweisen. Nur zur Info: Steuernummer und Verwendungszweck waren korrekt angegeben.
Später hat sich dann herausgestellt, dass das Geld auf irgendeinem ominösen Konto des FA „geparkt“ war und deshalb als nicht bezahlt galt. Solche Fehlbuchungen scheinen eine Hauptursache dafür zu sein, dass wir beim FA ständig in Zahlungsverzug geraten.
und in den Steuerbescheiden nur die erträumten utopischen
Umsätze und Gewinne berücksichtigt.
Vielleicht die Zahlen, die Du im Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung seinerzeit erträumt hast? Gibt es sonst
Anhaltspunkte für das FA? Vorjahreswerte?
ganz sicher nicht. Die Firma existiert schon über 15 Jahre, da hat man längst ausgeträumt. Z.T. handelt es sich um willkürlich und realitätsfern festgesetzte Schätzungen, z.T. sind es Zahlen, deren Zustandekommen einfach nicht nachvollziehbar ist oder, wie oben beschrieben, bereits gezahlte aber nicht verbuchte Beträge.
Dazu kommen
Verspätungszuschläge und saftige Zwangsgelder, denn die
ignorierten Steuererklärungen gelten als nicht abgegeben.
Wenn sie abgegeben wurden, gibts keine Zwangsgelder. Ponkt.
Die Zwangsgelder werden später meistens wieder zurückgenommen, insofern ist das nicht unser größtes Problem.
Die
Sache klärt sich dann (scheinbar), wenn unser Steuerberater im
FA interveniert und den Beamten dort die Grundlagen ihres Jobs
erklärt. Einige Zeit später tauchen dann die Vollstrecker des
FA auf, die ich inzwischen alle kenne und wollen die Beträge
kassieren, die teils schon längst bezahlt sind
unter Angabe welchen Verwendungszweckes? Keine FinKa bucht um
ohne entsprechende Mitteilung
neulich sollten wir u.A. die monatlichen Ust.-Zahlungen nochmal zahlen, obwohl diese definitiv bezahlt waren. An Umbuchugsmitteilungen dazu kann ich mich aber nicht erinnern. Wir bekommen solche Mitteilungen aber desöfteren. Da werden völlig willkürlich irgendwelche Beträge irgenwohin umgebucht, sodaß die Kontostände des FA für mich nicht mehr durchschaubar sind.
und teils auf
falscher Grundlage basieren. Darauf hin klärt mein SB die
Sache nochmals auf und die Sache scheint endlich erledigt zu
sein. Von wegen, irgendwann ist plötzlich unser Firmenkonto
gepfändet und wir sind zahlungsunfähig mit allem damit
verbundenen Ärger. Es dauert schon bestimmt eine Woche, bis
unser SB den Irrtum aufgeklärt hat und das Konto wieder frei
ist.
Das Ganze wiederholt sich ungefähr im jährlichen Rythmus
das ist schon merkwürdig. Hat der StB vielleicht jedes Jahr
gleich viel und immer zu viel Arbeit?
viel zu tun hat er sicher
und
behindert unsere Arbeit doch schon erheblich. Unabhängig
davon, ob und wie ich gegen diese Methoden des FA, die ich als
kriminell bezeichnen würde, vorgehe, geht es mir zunächst
darum, unser Firmenkonto vor solchen Übergriffen zu schützen,
um wenigstens Löhne, Versicherungen, Miete, Telefon,
Lieferanten usw. zahlen zu können.
Vielleicht auch Steuern?
natürlich auch die, genau wie viele andere „Kleinigkeiten“, die ich hier nicht alle aufzählen wollte.
Das klingt alles sehr unglaublich und ich würde es vermutlich
auch nicht glauben wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Ich
hoffe aber, dass es hier auch betroffene gibt, die vielleicht
schon geeignete Gegenmaßnahmen kennen.
Also langer Rede kurzer Sinn, hier meine Frage:
Welche formalen Maßnahmen kann ich treffen, damit das Konto
zumindest nicht ohne mein Wissen gepfändet werden kann ?
Üblicherweise erfährt man erst nachträglich von der Pfändung.
Dafür ist sie da.
Du meinst um dem vermeintlichen Schuldner ohne Rechtsgrundlage möglichst großen Schaden zuzufügen zu können ?
(A) Ganz dringend und zügig kompetenten StB beauftragen!!
Mein StB genießt einen guten Ruf und ist seit Jahrzehnten im Geschäft. Natürlich beginnt man irgendwann zu zweifeln, aber manche Dinge, die ich auch als Laie direkt erkennen kann, z.B. die o.a. Sache mit dem Scheck, stärken dann doch eher mein Vertrauen in den StB als in die Unfehlbarkeit des FA.
Würde das FA zahllose Zwangsgelder wieder zurückziehen, wenn mein StB oder ich Mist gebaut hätte ?
(B) Fristen und Termine einhalten
Das versuche ich schon. Wenn aber nicht einmal eine schriftliche Empfangsbestätigung als Nachweis für den Eingang ausreicht, was dann ?
© Zahlungserinnerungen vom FA nicht wegschmeißen - zwischen
der ersten Zahlungserinnerung und der Pfändung liegen genau
die paar Wochen Vorwarnzeit, die Du gern haben möchtest
es sind eher einige Monate. Gerade soviel, dass man denkt, die Sache wäre endlich vom Tisch. Außerdem bekommen wir meistens nach dem 2. oder 3. Anlauf korrekte Steuerbescheide. Das hält das FA leider nicht davon ab, die Beträge aus den vorhergehenden falschen Bescheiden einzuforedern.
(D) Bescheide lesen. Da steht überall drauf, welche
rechtlichen Schritte zur Verfügung stehen, um den ganzen
Rattenschwanz zu vermeiden, den Du beschreibst.
Einspruch erheben. Aber was hilfts, wenn die Zahlen nur auf den Bescheiden korrigiert werden ?
(E) Bei Einspruch immer auch gleichzeitig Aussetzung der
Vollziehung des angefochtenen Bescheides beantragen. AdV gibts
immer, wenn der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat - bei den
Standards „zur Wahrung von Frist und Form“, so wie sie von
überlasteten StBn formuliert werden, nicht unbedingt.
Da muss ich meinen StB mal fragen, ob er das gemacht hat.
(F) Wenn viele Forderungen des FA gleichzeitig offen sind,
einige Tage nach einer Zahlung bei der FinKa einen Kontoauszug
zur StNr anfordern. Da steht drauf, wo der Betrag hingebucht
worden ist.
das sollte ich dann auch machen.
Glaub vor allem dem StB nicht immer, wenn er Dir bloß sagt,
„er habe alles in Ordnung gebracht“. Laß Dir Schriftverkehr
immer in Mandantenkopie ausfertigen.
wenn es gerade brennt, bleibt keine Zeit mehr für Schriftverkehr. Deswegen muss mein StB Vieles mündlich verhandeln. Die Erfahrung hat aber immer wieder gezeigt, dass er am Ende Recht behielt.
Je mehr Dein StB vom
Leder zieht über die „blöden Beamten“, desto wahrscheinlicher
ist es, daß er eigene Schlamperei verdecken will.
Das hat er nicht gesagt, was ich schrieb war meine eigene Wortwahl.
Das ursächliche Problem mit dem FA ist sicher zu verzwickt, um es hier lösen zu können. Mir geht es vorrangig erstmal darum, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und zu sichern.
Jörg