Pfändungssicheres Konto ?

Hallo Leute,
langsam glaube ich, ich bin im falschen Film. Nur ganz kurz die Vorgeschichte zu meinem Problem: Bei uns im Finanzamt träumt man offensichtlich von Wirtschaftswachtum und satten Gewinnen der Unternehmen (auf Anweisung des Finanzministeriums ?). Folglich werden anderslautende Steuererklärungen ignoriert und in den Steuerbescheiden nur die erträumten utopischen Umsätze und Gewinne berücksichtigt. Dazu kommen Verspätungszuschläge und saftige Zwangsgelder, denn die ignorierten Steuererklärungen gelten als nicht abgegeben. Die Sache klärt sich dann (scheinbar), wenn unser Steuerberater im FA interveniert und den Beamten dort die Grundlagen ihres Jobs erklärt. Einige Zeit später tauchen dann die Vollstrecker des FA auf, die ich inzwischen alle kenne und wollen die Beträge kassieren, die teils schon längst bezahlt sind und teils auf falscher Grundlage basieren. Darauf hin klärt mein SB die Sache nochmals auf und die Sache scheint endlich erledigt zu sein. Von wegen, irgendwann ist plötzlich unser Firmenkonto gepfändet und wir sind zahlungsunfähig mit allem damit verbundenen Ärger. Es dauert schon bestimmt eine Woche, bis unser SB den Irrtum aufgeklärt hat und das Konto wieder frei ist.
Das Ganze wiederholt sich ungefähr im jährlichen Rythmus und behindert unsere Arbeit doch schon erheblich. Unabhängig davon, ob und wie ich gegen diese Methoden des FA, die ich als kriminell bezeichnen würde, vorgehe, geht es mir zunächst darum, unser Firmenkonto vor solchen Übergriffen zu schützen, um wenigstens Löhne, Versicherungen, Miete, Telefon, Lieferanten usw. zahlen zu können.
Das klingt alles sehr unglaublich und ich würde es vermutlich auch nicht glauben wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Ich hoffe aber, dass es hier auch betroffene gibt, die vielleicht schon geeignete Gegenmaßnahmen kennen.
Also langer Rede kurzer Sinn, hier meine Frage:
Welche formalen Maßnahmen kann ich treffen, damit das Konto zumindest nicht ohne mein Wissen gepfändet werden kann ? Üblicherweise erfährt man erst nachträglich von der Pfändung. Ein bis zwei Wochen Vorwarnzeit würden wahrscheinlich schon reichen, um die Sache aufzuklären und größeren Schaden abzuwenden. Besser wären aber 3-4 Wochen, falls der SB mal Urlaub hat. Geht das auch, ohne zusätzliche „Geheimkonten“ zu eröffnen ?
Das sollte letztlich ja auch im Sinne des Finanzamtes sein. Eine mutwillig und unnötig herbeigeführte Firmenpleite kostet den Steuerzahler ein Vielfaches des kurzfristig eintreibbaren Geldes (Wegfall von Einkommen-, Umsatz- und Lohnsteuer, Arbeitslosengeld evtl. Sozialhilfe usw.). Oder kann man von unseren Staatsdienern keine derart komplexen Gedankengänge erwarten ?
Bin dankbar für alle Tipps, natürlich auch was rechtliche Schritte gegen das Finanzamt betrifft. Ansonsten werde ich wohl irgendwann ins Exil gehen müssen :frowning:((

Jörg

Lieber Jörg

?). Folglich werden anderslautende Steuererklärungen ignoriert

??? - Hast Du sie beim FA eingeworfen oder vielleicht ein Formular blanko unterschrieben und dem StB überlassen?

und in den Steuerbescheiden nur die erträumten utopischen
Umsätze und Gewinne berücksichtigt.

Vielleicht die Zahlen, die Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung seinerzeit erträumt hast? Gibt es sonst Anhaltspunkte für das FA? Vorjahreswerte?

Dazu kommen
Verspätungszuschläge und saftige Zwangsgelder, denn die
ignorierten Steuererklärungen gelten als nicht abgegeben.

Wenn sie abgegeben wurden, gibts keine Zwangsgelder. Ponkt.

Die
Sache klärt sich dann (scheinbar), wenn unser Steuerberater im
FA interveniert und den Beamten dort die Grundlagen ihres Jobs
erklärt. Einige Zeit später tauchen dann die Vollstrecker des
FA auf, die ich inzwischen alle kenne und wollen die Beträge
kassieren, die teils schon längst bezahlt sind

unter Angabe welchen Verwendungszweckes? Keine FinKa bucht um ohne entsprechende Mitteilung

und teils auf
falscher Grundlage basieren. Darauf hin klärt mein SB die
Sache nochmals auf und die Sache scheint endlich erledigt zu
sein. Von wegen, irgendwann ist plötzlich unser Firmenkonto
gepfändet und wir sind zahlungsunfähig mit allem damit
verbundenen Ärger. Es dauert schon bestimmt eine Woche, bis
unser SB den Irrtum aufgeklärt hat und das Konto wieder frei
ist.
Das Ganze wiederholt sich ungefähr im jährlichen Rythmus

das ist schon merkwürdig. Hat der StB vielleicht jedes Jahr gleich viel und immer zu viel Arbeit?

und
behindert unsere Arbeit doch schon erheblich. Unabhängig
davon, ob und wie ich gegen diese Methoden des FA, die ich als
kriminell bezeichnen würde, vorgehe, geht es mir zunächst
darum, unser Firmenkonto vor solchen Übergriffen zu schützen,
um wenigstens Löhne, Versicherungen, Miete, Telefon,
Lieferanten usw. zahlen zu können.

Vielleicht auch Steuern?

Das klingt alles sehr unglaublich und ich würde es vermutlich
auch nicht glauben wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Ich
hoffe aber, dass es hier auch betroffene gibt, die vielleicht
schon geeignete Gegenmaßnahmen kennen.
Also langer Rede kurzer Sinn, hier meine Frage:
Welche formalen Maßnahmen kann ich treffen, damit das Konto
zumindest nicht ohne mein Wissen gepfändet werden kann ?
Üblicherweise erfährt man erst nachträglich von der Pfändung.

Dafür ist sie da.

Ein bis zwei Wochen Vorwarnzeit würden wahrscheinlich schon
reichen, um die Sache aufzuklären und größeren Schaden
abzuwenden. Besser wären aber 3-4 Wochen, falls der SB mal
Urlaub hat. Geht das auch, ohne zusätzliche „Geheimkonten“ zu
eröffnen ?

Bin dankbar für alle Tipps, natürlich auch was rechtliche
Schritte gegen das Finanzamt betrifft.

(A) Ganz dringend und zügig kompetenten StB beauftragen!!
(B) Fristen und Termine einhalten
© Zahlungserinnerungen vom FA nicht wegschmeißen - zwischen der ersten Zahlungserinnerung und der Pfändung liegen genau die paar Wochen Vorwarnzeit, die Du gern haben möchtest
(D) Bescheide lesen. Da steht überall drauf, welche rechtlichen Schritte zur Verfügung stehen, um den ganzen Rattenschwanz zu vermeiden, den Du beschreibst.
(E) Bei Einspruch immer auch gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheides beantragen. AdV gibts immer, wenn der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat - bei den Standards „zur Wahrung von Frist und Form“, so wie sie von überlasteten StBn formuliert werden, nicht unbedingt.
(F) Wenn viele Forderungen des FA gleichzeitig offen sind, einige Tage nach einer Zahlung bei der FinKa einen Kontoauszug zur StNr anfordern. Da steht drauf, wo der Betrag hingebucht worden ist.

Glaub vor allem dem StB nicht immer, wenn er Dir bloß sagt, „er habe alles in Ordnung gebracht“. Laß Dir Schriftverkehr immer in Mandantenkopie ausfertigen. Je mehr Dein StB vom Leder zieht über die „blöden Beamten“, desto wahrscheinlicher ist es, daß er eigene Schlamperei verdecken will.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

du solltest den Fehler nicht beim Finanzamt suchen. Dort arbeitet man nach System. Fehler werden auch dort gemacht, aber kaum in der geschilderten Art und sich immer wiederholend.
Ich würde - wie bereits gesagt- den Steuerberater wechseln und die Sache grundsätzlich klären. Sodann kannst du bei einer anderen Bank ein neues Geschäftskonto einrichten lassen, unter Beibehaltung des derzeitigen. Dann kann das Finanzamt das alte Konto pfänden, während du gleichzeitig mit dem neuen arbeitest.

Gruß,
Francesco

Hallo Jörg,

den Ausführungen von Martin stimme ich voll zu. Ein Kontowechsel hilft nichts, da das Finanzamt sämtliche Banken der Umgebung nach einem Konto suchen würde, das auf den Firmennamen läuft. Die Banken sind dann verpflichtet darüber Auskunft zu erteilen. Löhne und Gelder Dritter, sog. Treuhandgelder wie Nachnahmebeträge, die noch abgeführt werden müssen, sind i.d.R. pfändungsfrei. Dies müßte aber dem FA nachgewiesen werden. Da wir ein ähnlich gelagerten Fall hatten, erwies sich der Steuerberater als der wahre Schuldige. Ich hatte mal eine Pfändung wegen der Umsatzsteuererklärung auf dem Konto. Die Kopie der Erklärung unter dem Arm zum Finanzamt und dann habe ich die Beamten zur Sau gemacht. Es stellte sich heraus, das diese gar keine Erklärung vom Steuerberater erhalten haben. Die Entschuldigungsarie der Beamten meinerseits ihnen gegenüber habe ich noch vor Augen. Peinlich. Den Steuerberater habe ich gechasst und mache alles wieder in Eigenregie. Seitdem habe ich nie wieder Ärger. Die VZ + SZ kannst du dann dem Steuerberater voll von seinem Honorar gnadenlos abziehen, wenn er nachweislich der Verursacher ist. Er wäre ansonsten auch schadensersatzpflichtig.Aber immer daran denken, es
muß nachweisbar sein, das er ein eigenständigen Fehler gemacht hat, sozusagen sein Handwerk nicht versteht.

Gruß

Rolf

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Hallo Martin,

danke für deine Antwort.

?). Folglich werden anderslautende Steuererklärungen ignoriert

??? - Hast Du sie beim FA eingeworfen oder vielleicht ein
Formular blanko unterschrieben und dem StB überlassen?

üblicherweise unterschreibe ich die von StB ausgefüllte Erklärung, gebe sie aber nicht unbedingt immer selbst ab. Als es vor einigen Jahren mal wieder „brannte“, mußte ich ganz schnell zum FA fahren und eine zweite Ausfertigung der Eklärung samt Scheck persönlich abgeben. Nur sehr widerwillig unterschrieb mir der Beamte die von mir bereits vorgefertigte Empfangsbestätigung.
Damit war die Pfändung zwar erstmal aufgehoben, trotzdem waren sowohl Scheck als auch Erklärung einige Zeit später wieder vermisst. Wir mussten also eine 3. Ausfertigung der Erklärung abgeben und von der Bank eine Kopie des eingereichten Schecks anfordern, um die Zahlung nachzuweisen. Nur zur Info: Steuernummer und Verwendungszweck waren korrekt angegeben.
Später hat sich dann herausgestellt, dass das Geld auf irgendeinem ominösen Konto des FA „geparkt“ war und deshalb als nicht bezahlt galt. Solche Fehlbuchungen scheinen eine Hauptursache dafür zu sein, dass wir beim FA ständig in Zahlungsverzug geraten.

und in den Steuerbescheiden nur die erträumten utopischen
Umsätze und Gewinne berücksichtigt.

Vielleicht die Zahlen, die Du im Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung seinerzeit erträumt hast? Gibt es sonst
Anhaltspunkte für das FA? Vorjahreswerte?

ganz sicher nicht. Die Firma existiert schon über 15 Jahre, da hat man längst ausgeträumt. Z.T. handelt es sich um willkürlich und realitätsfern festgesetzte Schätzungen, z.T. sind es Zahlen, deren Zustandekommen einfach nicht nachvollziehbar ist oder, wie oben beschrieben, bereits gezahlte aber nicht verbuchte Beträge.

Dazu kommen
Verspätungszuschläge und saftige Zwangsgelder, denn die
ignorierten Steuererklärungen gelten als nicht abgegeben.

Wenn sie abgegeben wurden, gibts keine Zwangsgelder. Ponkt.

Die Zwangsgelder werden später meistens wieder zurückgenommen, insofern ist das nicht unser größtes Problem.

Die
Sache klärt sich dann (scheinbar), wenn unser Steuerberater im
FA interveniert und den Beamten dort die Grundlagen ihres Jobs
erklärt. Einige Zeit später tauchen dann die Vollstrecker des
FA auf, die ich inzwischen alle kenne und wollen die Beträge
kassieren, die teils schon längst bezahlt sind

unter Angabe welchen Verwendungszweckes? Keine FinKa bucht um
ohne entsprechende Mitteilung

neulich sollten wir u.A. die monatlichen Ust.-Zahlungen nochmal zahlen, obwohl diese definitiv bezahlt waren. An Umbuchugsmitteilungen dazu kann ich mich aber nicht erinnern. Wir bekommen solche Mitteilungen aber desöfteren. Da werden völlig willkürlich irgendwelche Beträge irgenwohin umgebucht, sodaß die Kontostände des FA für mich nicht mehr durchschaubar sind.

und teils auf
falscher Grundlage basieren. Darauf hin klärt mein SB die
Sache nochmals auf und die Sache scheint endlich erledigt zu
sein. Von wegen, irgendwann ist plötzlich unser Firmenkonto
gepfändet und wir sind zahlungsunfähig mit allem damit
verbundenen Ärger. Es dauert schon bestimmt eine Woche, bis
unser SB den Irrtum aufgeklärt hat und das Konto wieder frei
ist.
Das Ganze wiederholt sich ungefähr im jährlichen Rythmus

das ist schon merkwürdig. Hat der StB vielleicht jedes Jahr
gleich viel und immer zu viel Arbeit?

viel zu tun hat er sicher

und
behindert unsere Arbeit doch schon erheblich. Unabhängig
davon, ob und wie ich gegen diese Methoden des FA, die ich als
kriminell bezeichnen würde, vorgehe, geht es mir zunächst
darum, unser Firmenkonto vor solchen Übergriffen zu schützen,
um wenigstens Löhne, Versicherungen, Miete, Telefon,
Lieferanten usw. zahlen zu können.

Vielleicht auch Steuern?

natürlich auch die, genau wie viele andere „Kleinigkeiten“, die ich hier nicht alle aufzählen wollte.

Das klingt alles sehr unglaublich und ich würde es vermutlich
auch nicht glauben wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Ich
hoffe aber, dass es hier auch betroffene gibt, die vielleicht
schon geeignete Gegenmaßnahmen kennen.
Also langer Rede kurzer Sinn, hier meine Frage:
Welche formalen Maßnahmen kann ich treffen, damit das Konto
zumindest nicht ohne mein Wissen gepfändet werden kann ?
Üblicherweise erfährt man erst nachträglich von der Pfändung.

Dafür ist sie da.

Du meinst um dem vermeintlichen Schuldner ohne Rechtsgrundlage möglichst großen Schaden zuzufügen zu können ?

(A) Ganz dringend und zügig kompetenten StB beauftragen!!

Mein StB genießt einen guten Ruf und ist seit Jahrzehnten im Geschäft. Natürlich beginnt man irgendwann zu zweifeln, aber manche Dinge, die ich auch als Laie direkt erkennen kann, z.B. die o.a. Sache mit dem Scheck, stärken dann doch eher mein Vertrauen in den StB als in die Unfehlbarkeit des FA.
Würde das FA zahllose Zwangsgelder wieder zurückziehen, wenn mein StB oder ich Mist gebaut hätte ?

(B) Fristen und Termine einhalten

Das versuche ich schon. Wenn aber nicht einmal eine schriftliche Empfangsbestätigung als Nachweis für den Eingang ausreicht, was dann ?

© Zahlungserinnerungen vom FA nicht wegschmeißen - zwischen
der ersten Zahlungserinnerung und der Pfändung liegen genau
die paar Wochen Vorwarnzeit, die Du gern haben möchtest

es sind eher einige Monate. Gerade soviel, dass man denkt, die Sache wäre endlich vom Tisch. Außerdem bekommen wir meistens nach dem 2. oder 3. Anlauf korrekte Steuerbescheide. Das hält das FA leider nicht davon ab, die Beträge aus den vorhergehenden falschen Bescheiden einzuforedern.

(D) Bescheide lesen. Da steht überall drauf, welche
rechtlichen Schritte zur Verfügung stehen, um den ganzen
Rattenschwanz zu vermeiden, den Du beschreibst.

Einspruch erheben. Aber was hilfts, wenn die Zahlen nur auf den Bescheiden korrigiert werden ?

(E) Bei Einspruch immer auch gleichzeitig Aussetzung der
Vollziehung des angefochtenen Bescheides beantragen. AdV gibts
immer, wenn der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat - bei den
Standards „zur Wahrung von Frist und Form“, so wie sie von
überlasteten StBn formuliert werden, nicht unbedingt.

Da muss ich meinen StB mal fragen, ob er das gemacht hat.

(F) Wenn viele Forderungen des FA gleichzeitig offen sind,
einige Tage nach einer Zahlung bei der FinKa einen Kontoauszug
zur StNr anfordern. Da steht drauf, wo der Betrag hingebucht
worden ist.

das sollte ich dann auch machen.

Glaub vor allem dem StB nicht immer, wenn er Dir bloß sagt,
„er habe alles in Ordnung gebracht“. Laß Dir Schriftverkehr
immer in Mandantenkopie ausfertigen.

wenn es gerade brennt, bleibt keine Zeit mehr für Schriftverkehr. Deswegen muss mein StB Vieles mündlich verhandeln. Die Erfahrung hat aber immer wieder gezeigt, dass er am Ende Recht behielt.

Je mehr Dein StB vom
Leder zieht über die „blöden Beamten“, desto wahrscheinlicher
ist es, daß er eigene Schlamperei verdecken will.

Das hat er nicht gesagt, was ich schrieb war meine eigene Wortwahl.
Das ursächliche Problem mit dem FA ist sicher zu verzwickt, um es hier lösen zu können. Mir geht es vorrangig erstmal darum, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und zu sichern.

Jörg

Hallo Francesco,

danke für die Antwort.

du solltest den Fehler nicht beim Finanzamt suchen.

Bei der Fehlersuche fange ich immer bei mir an. Nachdem ich alles andere weitgehend ausgeschlossen habe, bleibt eigentlich nur noch das FA (siehe auch mein Antwortposting an Martin).

Dort
arbeitet man nach System. Fehler werden auch dort gemacht,
aber kaum in der geschilderten Art und sich immer
wiederholend.

Es sei denn, das System ist fehlerhaft oder es steckt eine bestimmte Absicht dahinter.

Ich würde - wie bereits gesagt- den Steuerberater wechseln und
die Sache grundsätzlich klären.

Ich fürchte, damit würde ich mir ein Eigentor schiessen. Ich kenne keinen besseren. Er hat durch diese Aktionen selbst Verdienstausfall und viel Ärger am Hals. Warum sollte er sich diesen vermeidbaren Stress antun ? Ohne seine Hilfe hätte das FA meine Firma vermutlich längst plattgemacht. Ich bin sicher, dass sich viele andere StB nicht die Mühe machen, fehlerhafte Bescheide durchzugehen und dagegen vorzugehen. Ich hätte immer brav meine Steuern bezahlt, bis zur unvermeidbaren Insolvenz. Am Ende hätte ich nicht einmal gewußt, dass es nicht an mir lag.

Sodann kannst du bei einer
anderen Bank ein neues Geschäftskonto einrichten lassen, unter
Beibehaltung des derzeitigen. Dann kann das Finanzamt das alte
Konto pfänden, während du gleichzeitig mit dem neuen
arbeitest.

Daran habe ich auch schon gedacht. Gibt es denn auch eine Möglichkeit, ein bestehendes Konto zu schützen, z.B. durch weitere Kontoinhaber ? Das wäre in der Handhabung wesentlich einfacher. Ich würde gerne meiner eigentlichen Arbeit nachgehen und nicht zum Bürokraten degenerieren.

Jörg

Hallo Jörg,

in dem Moment, wo sich die einzelnen Fälle hinterher in Wohlgefallen auflösen und wo Du dieses vorher schon sicher weißt, gibt es natürlich schon Möglichkeiten, Geld irgendwo zu „parken“, wo es in dem jeweiligen Zusammenhang nicht sofort weg ist - hängt ein bissel von der Rechtsform Deines Unternehmens ab. Die von Dir benannten USt-Fälle betreffen bloß das Unternehmen und können z.B. nicht ohne weiteres bei dem Unternehmer nahe stehenden Personen eingesammelt werden. In dem Moment, wo der Staat nicht um seine Forderung gebracht wird, sondern wenn die in Vollstreckung befindliche Forderung später hinfällig wird, ist es nicht strafbar, die vorhandenen Geldmittel dem Zugriff der Vollstreckungsstelle zu entziehen - d.h. genaugenommen für den Zeitraum zwischen Vollstreckungsversuch und Untergang der Forderung schon, das sollten also bloß Tage sein.

Aber darauf beharre ich schon: Vollstreckungsmaßnahmen werden immer angekündigt. Wenn etwa eine einfache Zahlungsaufforderung noch mit dem Text versehen ist „daneben sind Beträge offen, die zur Vollstreckung anstehen“, heißt das erstmal, daß man den Fall schnell bei Wickel kriegen muß.

Konkret für die monatlichen Fälligkeiten USt und LSt ist es erfahrungsgemäß am einfachsten nicht nur für das FA, sondern für alle Beteiligten, wenn papierlos gearbeitet wird und die Übermittlung der Anmeldungen als Datensatz direkt aus den Buchhaltungs- oder Lohnabrechnungsprogrammen an die OFD erfolgt und diese die Datensätze dann an die zuständigen Finanzämter verteilt. Dann menschelt es etwas weniger, und wenn dieses Vorgehen noch mit einer Einzugsermächtigung verbunden ist - man kann sie auf diese beiden leicht kalkulierbaren Steuerarten beschränken, so daß kein Selbstbedienungsladen für die FinKa draus wird -, sind sogar noch ein paar Tage Liquidität gewonnen, je nachdem wie die FinKa technisch ausgestattet ist. Bei der guten alten Tante DATEV kann man die Datenübermittlung so steuern, daß sie immer am letzten Tag der Frist an die OFD geht, so daß man die Terminüberwachung los hat.

Ein Kontoauszug von der Finanzkasse ist geeignet, für beide Seiten einen Strich zu ziehen, alle offenen Posten zu klären und dann „neu anzufangen“. Die Bearbeiter aus der Finka sehen bei der normalen Tätigkeit nicht die Historie, sondern bloß die offenen Salden. Auf dem Kontoauszug sind alle noch nicht verdichteten Jahre nach Fälligkeiten, Zahlungen und Umbuchungen aufgegliedert, und wenn diese Grundlage als Papierausdruck da ist, kann auch der Mensch auf der Finka besser sehen, worüber er redet.

Wenn so ein Generalaufräumen einmal gelaufen ist, verliert das System Datenübermittlung & Bankeinzug seine Unwägbarkeit und kann enorm dabei helfen, den Kram vom Hals zu kriegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Rolf,
auch dir danke für die Antwort,

den Ausführungen von Martin stimme ich voll zu. Ein
Kontowechsel hilft nichts, da das Finanzamt sämtliche Banken
der Umgebung nach einem Konto suchen würde, das auf den
Firmennamen läuft. Die Banken sind dann verpflichtet darüber
Auskunft zu erteilen.

Man würde aber Zeit gewinnen um das Schlimmste zu verhindern.

Löhne und Gelder Dritter, sog.
Treuhandgelder wie Nachnahmebeträge, die noch abgeführt werden
müssen, sind i.d.R. pfändungsfrei. Dies müßte aber dem FA
nachgewiesen werden.

Problematisch sind eher die „vitalen“ Geldströme der Firma

Da wir ein ähnlich gelagerten Fall
hatten, erwies sich der Steuerberater als der wahre Schuldige.
Ich hatte mal eine Pfändung wegen der Umsatzsteuererklärung
auf dem Konto. Die Kopie der Erklärung unter dem Arm zum
Finanzamt und dann habe ich die Beamten zur Sau gemacht. Es
stellte sich heraus, das diese gar keine Erklärung vom
Steuerberater erhalten haben. Die Entschuldigungsarie der
Beamten meinerseits ihnen gegenüber habe ich noch vor Augen.
Peinlich. Den Steuerberater habe ich gechasst und mache alles
wieder in Eigenregie.

hat er das zugegeben ? Nachdem was ich erlebt habe wäre ich garnicht so sicher, dass es seine Schuld war.

Seitdem habe ich nie wieder Ärger.

das geht bei mir leider nicht. Damit wäre ich überfordert.

Jörg

Hallo,

ja, diese Fälle schienen sich zu häufen. Ich melde dieses Jahr (nach 15 Jahren) ein Gewerbe insbesondere auch deshalb ab, weil mir der Stress mit dem Finanzamt vor Ort einfach zu viel geworden ist. Jedes Jahr gehen Dinge schief, die mich viel Geld und Zeit kosten, und in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass die Sache einfach in keinem Verhältnis mehr zum Gewinn gestanden hat. Wir hatten zeitweise für unsere Zweimann-Nebenerwerbs-GbR (kleine IT-Bude zur Studienfinanzierung) eine geringfügig Beschäftigte, die zwei Mal in der Woche einen Vormittag nur damit zubrachte einem Steuerberater und dem Finanzamt zuzuarbeiten, obwohl zu diesen Zeitpunkt schon nur noch um Umsätze im Bereich von wenigen DM 100.000,-- p.a. ging, und der Gewinn/Verlust sich ob dieses Aufwands mehr und mehr gegen 0,00 einpendelte. Trotzdem wegen jeder noch so minimalen Fristüberschreitung und bei jedem noch so kleinen Kleckerbetrag Mahnungen, Ankündigung der Zwangsvollstreckung, Schätzung, bis hin zum GV vor der Tür.

Natürlich waren wir „nicht ganz unschuldig“, und ich habe volles Verständnis dafür, dass man den Leuten irgendwann mal Druck machen muss, um die Erklärungen zu bekommen, aber seit ich mehrfach erlebt habe, dass man für Schätzungen eine jährliche Umsatzsteugerung von 100% zugrunde gelegt hat und dabei sämtliche Kosten unberücksitigt ließ (Umsatz=Gewinn), wundert es mich nicht mehr, dass die Steuerschätzungen in diesem Land einfach nur für den Papierkorb sind.

Dann eigenmächtige Änderung der Steuernummer als es Ärger mit einem Gesellschafter gab, mit der Folge, dass man uns in dem Jahr wieder keine einzige Lieferantenrechnung anerkennen wollte, bis diese - man stelle sich dies einmal bei 500 Belegen vor - von den Ausstellern umgeschrieben worden waren. Frist hierfür 6 Wochen, nach vier Wochen stand der GV vor der Tür und wollte die komplette in dem Jahr abgezogene Vorsteuer. Auf Beschwerde beim Behördenleiter dann ein höchst zerknischter Sachbearbeiter, der mir mitteilte, er könne in seiner Software die Aussetzung der Vollziehung nur für vier Wochen eintragen und habe die Fortschreibung vergessen. Ging dann gleich damit weiter, dass man mir den angeblichen Gewinn dann auch gleich noch für das nächste Jahr prognostizierte und für dieses dann monatliche Abschläge für die ESt haben wollte (obwohl offensichtlich und klar war, dass in dem Jahr die Sache mit zwei Leuten insgesamt nur rund DM 20.000,-- abgeworfen hatte).

Letztens der absolute Brüller: Hatte die UStVA um einen Tag überzogen und musste so ca. € 1,10 zahlen, die ich dann gleich mit in den Umschlag gesteckt habe. Folge: Einen Tag später per Brief (Porto € 0,56) eine handgeschriebene Quittung mit dem Hinweis in Zukunft doch bitte per Überweisung zu zahlen. Zwei Tage später ein weiterer Brief, in dem man mir klar machte, dass bei Fristüberschreitung eigentlich Säumniszuschläge fällig seien, man mir diesen aber ausnahmsweise dieses Mal erlassen würde.

Dafür hat man mir dann aber gleich noch einen verpasst und mir klargemacht, dass für die Steuererklärung dieses Jahres keine Fristverlängerung gewährt werden könnte, da man mich zur bevorzugten Veranlagung heranziehen würde (klar, von den vermutlich ein paar T€ miese kann sich unser Staat ja auch was kaufen). Wenn die Freunde mal auf die Zahlen der letzten Jahre schauen würden, wüssten sie, dass wir die Sache langsam auslaufen lassen und dort nicht mehr zu holen ist.

Und eben erzählt mir eine Kollegin (Fachanwältin für Steuerrecht, vor dem Studium gelernte Steuerfachgehilfin), dass man ihr während meines Urlaubs auch mal eben freudlich das Geschäftkonto gepfändet hat (kommt richtig gut in unserer Branche), und hinterher sich niemand erklären konnte, was denn tatsächlich offen gewesen sein sollte und dann sogar momentan täglich bei ihr Gutschriften für bisherige Überzahlungen eingehen. Sorry, aber wenn selbst sie als absolute Fachfrau da nicht mehr durchsteigt, dann ist unsereins wohl vollkommen verloren.

Ja, ich muss dir recht geben, so wie es momentan läuft, vergrault man auch noch dem letzten den Mut zur Selbständigkeit in diesem Land.

Und was die Frage mit dem pfändungssicheren Konto angeht, kann man nicht viel machen, da die Kontenbestände ja auf jeder Bilanz auftauchen und dort dann ja die Bankverbindung erkennbar ist. Du müsstest da schon jedes Jahr bei einer möglichst abseits gelegenen Bank ein neues solches Konto anlegen, damit du dann bis zur Bekanntgabe dieser neuen Verbindung in der nächsten Bilanz etwas Sicherheit bekommen könntest. Die Geschichte mit den zweiten Kontoinhaber funktioniert leider nicht, da dieser dann erst nach erfolgter Pfändung Widerspruch einlegen kann, sprich auch an diesen keine Warnung vorab geht, und der genauso gekniffen ist.

Gruß vom Wiz

Hallo Jörg,

zunächst mal kurz meine Erfahrungen von vor Jahren:

Zu einem Zeitpunkt, als keinerlei Steuerzahlungen offen waren, wurden meinem Steuerkonto plötzlich zwei Beträge USt belastet.
Blick in die Unterlagen: Die Beträge entsprachen genau den USt-Schuldbeträgen des letzten und vorletzten Jahres, alles längst bezahlt.
Anruf beim FA: Oh, Entschuldigung, Computerfehler, wir buchen das zurück.
Ein paar Tage später: Mahnung!
Anruf beim FA: Oh, Entschuldigung, Computerfehler, wir buchen das zurück.
Ein paar Tage später: 2. Mahnung, Ankündigung der Vollstreckung!
Anruf beim FA: Oh, Entschuldigung, Computerfehler, wir buchen das zurück.
Ein paar Tage später: Gerichtsvollzieher vor der Tür. Nachdem ich ihm alles dargelegt hatte, ist er wieder abgezogen.
Irgendwann wurden die Beträge dann tatsächlich wieder gutgeschrieben.

Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.

Zu dem Konto: Einziger mir bekannter Weg ist ein Konto im Ausland (z.B. Luxembourg), was aber wegen der hohen Kosten des Zahlungsverkehrs problematisch ist. Aber dort kommt ein deutsches FA meines Wissens nach nicht so ohne Weiteres dran.

Grüße
Sebastian

Hallo Martin,

danke für die schnelle Antwort. Sorry, wenn ich immer etwas länger brauche, aber ich bin doch etwas im Stress und schaffe es nicht schneller.

in dem Moment, wo sich die einzelnen Fälle hinterher in
Wohlgefallen auflösen und wo Du dieses vorher schon sicher
weißt, gibt es natürlich schon Möglichkeiten, Geld irgendwo zu
„parken“, wo es in dem jeweiligen Zusammenhang nicht sofort
weg ist - hängt ein bissel von der Rechtsform Deines
Unternehmens ab.

das ist eine GbR

Die von Dir benannten USt-Fälle betreffen
bloß das Unternehmen und können z.B. nicht ohne weiteres bei
dem Unternehmer nahe stehenden Personen eingesammelt werden.

Dann könnte man auch gleich die Sippenhaft wieder einführen.

In dem Moment, wo der Staat nicht um seine Forderung gebracht
wird, sondern wenn die in Vollstreckung befindliche Forderung
später hinfällig wird, ist es nicht strafbar, die vorhandenen
Geldmittel dem Zugriff der Vollstreckungsstelle zu entziehen -
d.h. genaugenommen für den Zeitraum zwischen
Vollstreckungsversuch und Untergang der Forderung schon, das
sollten also bloß Tage sein.

Dummerweise kann man da nie 100-%-ig sicher sein, dass das FA den Fehler tatsächlich korrigiert.
Ist es wirklich strafbar, sich gegen rechtswidrige Praktiken zu wehren ? Es muss doch möglich sein, rechtlich dagegen vorzugehen, bevor der Schaden für den Unternehmer existenzbedrohend wird.

Aber darauf beharre ich schon: Vollstreckungsmaßnahmen werden
immer angekündigt. Wenn etwa eine einfache
Zahlungsaufforderung noch mit dem Text versehen ist „daneben
sind Beträge offen, die zur Vollstreckung anstehen“, heißt das
erstmal, daß man den Fall schnell bei Wickel kriegen muß.

Dieses Zitat lese ich öfters. Im Prinzip ist das bei uns seit Jahren ein Dauerzustand. Ich muss also das ganze Jahr über täglich mit Pfändung rechnen. Auch der Vollstrecker kommt mehr oder weniger regelmäßig zu Besuch. Insofern gibt es keine Vorwarnzeit mehr.

Konkret für die monatlichen Fälligkeiten USt und LSt ist es
erfahrungsgemäß am einfachsten nicht nur für das FA, sondern
für alle Beteiligten, wenn papierlos gearbeitet wird und die
Übermittlung der Anmeldungen als Datensatz direkt aus den
Buchhaltungs- oder Lohnabrechnungsprogrammen an die OFD
erfolgt und diese die Datensätze dann an die zuständigen
Finanzämter verteilt. Dann menschelt es etwas weniger, und
wenn dieses Vorgehen noch mit einer Einzugsermächtigung
verbunden ist - man kann sie auf diese beiden leicht
kalkulierbaren Steuerarten beschränken, so daß kein
Selbstbedienungsladen für die FinKa draus wird -, sind sogar
noch ein paar Tage Liquidität gewonnen, je nachdem wie die
FinKa technisch ausgestattet ist. Bei der guten alten Tante
DATEV kann man die Datenübermittlung so steuern, daß sie immer
am letzten Tag der Frist an die OFD geht, so daß man die
Terminüberwachung los hat.

Einzugsermächtigungen erteile ich nur zuverlässigen und vertrauenswürdigen Geschäftspartnern. Das FA gehört ganz sicher nicht dazu. Selbst wenn sie nur für bestimmte Steuerarten gilt, das FA bucht doch ständig um… ruck-zuck ist das Konto geplündert.

Ein Kontoauszug von der Finanzkasse ist geeignet, für beide
Seiten einen Strich zu ziehen, alle offenen Posten zu klären
und dann „neu anzufangen“. Die Bearbeiter aus der Finka sehen
bei der normalen Tätigkeit nicht die Historie, sondern bloß
die offenen Salden. Auf dem Kontoauszug sind alle noch nicht
verdichteten Jahre nach Fälligkeiten, Zahlungen und
Umbuchungen aufgegliedert, und wenn diese Grundlage als
Papierausdruck da ist, kann auch der Mensch auf der Finka
besser sehen, worüber er redet.

Wenn so ein Generalaufräumen einmal gelaufen ist, verliert das
System Datenübermittlung & Bankeinzug seine Unwägbarkeit und
kann enorm dabei helfen, den Kram vom Hals zu kriegen.

Wir werden sicher sehr bald eine Krisensitzung von Geschäftsleitung und StB einberufen. Da werden wir hoffentlich eine Lösung finden.
Auf Druck des StB hat uns das FA wenigstens erstmal eine 2-Wöchige Kontofreigabe gewährt. Bis dahin muß das FA die Angelegenheit irgendwie geklärt haben

Jörg

Hallo Sebastian,

zunächst mal kurz meine Erfahrungen von vor Jahren:

Zu einem Zeitpunkt, als keinerlei Steuerzahlungen offen waren,
wurden meinem Steuerkonto plötzlich zwei Beträge USt belastet.
Blick in die Unterlagen: Die Beträge entsprachen genau den
USt-Schuldbeträgen des letzten und vorletzten Jahres, alles
längst bezahlt.
Anruf beim FA: Oh, Entschuldigung, Computerfehler, wir buchen
das zurück.
Ein paar Tage später: Mahnung!
Anruf beim FA: Oh, Entschuldigung, Computerfehler, wir buchen
das zurück.
Ein paar Tage später: 2. Mahnung, Ankündigung der
Vollstreckung!
Anruf beim FA: Oh, Entschuldigung, Computerfehler, wir buchen
das zurück.
Ein paar Tage später: Gerichtsvollzieher vor der Tür. Nachdem
ich ihm alles dargelegt hatte, ist er wieder abgezogen.
Irgendwann wurden die Beträge dann tatsächlich wieder
gutgeschrieben.

Das kommt mir erschreckend bekannt vor. Scheinbar arbeiten die Ämter in Deutschland alle so. Bei uns scheint es aber extrem schlimm zu sein.

Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.

Sie wissen es und tun es trotzdem immer wieder.

Zu dem Konto: Einziger mir bekannter Weg ist ein Konto im
Ausland (z.B. Luxembourg), was aber wegen der hohen Kosten des
Zahlungsverkehrs problematisch ist. Aber dort kommt ein
deutsches FA meines Wissens nach nicht so ohne Weiteres dran.

Da werden wir notfalls eine(n) Strohmann/frau einsetzen müssen.

Jörg

Hallo Jörg,

Auf Druck des StB hat uns das FA wenigstens erstmal eine
2-Wöchige Kontofreigabe gewährt. Bis dahin muß das FA die
Angelegenheit irgendwie geklärt haben

Hoffentlich!

Alldieweil offenbar nicht die „General-Schlamperei“ durch StB vorliegt, die ich zuerst vermutet hatte, wird das Ergebnis ganz interessant sein. Neugierhalber bitte ich Dich, kurzen Abriss der Chose zu posten wenn ein greifbares Ergebnis vorliegt.

Vollstreckung von nicht fälligen Steuerforderungen durch FA hab ich in den letzten zwölf Jahren bloß zwei Mal erlebt, in beiden Fällen war Abgabe der Akte wegen Wechsel der örtlichen Zuständigkeit bei Verlegung des Firmensitzes der Hintergrund.

Bei Euch scheint der Schlamassel irgendwo anders zu hängen…

Nochmal wegen kurzfristigem „Parken“ von Geld außerhalb der Firma: Solang Ihr Euch untereinander einig seid, geht das bei der GbR ohne weiteres. Macht zwar die Buchhaltung nicht klarer, wenn ein Gesellschafter Geld entnimmt, bar in die Kasse einlegt und von diesen Barmitteln Gehälter & Lieferanten zahlt, und das geht natürlich auch bloß kurz bevor das Konto zugemacht wird. Aber in der von Dir beschriebenen Situation ist das die einzige Möglichkeit, die ich sehe.

Toi toi toi

MM

Hallo,
wenn ich das so lese, muß ich meinem StB immer mehr glauben, wenn er erzählt, dass wir nur eines von vielen kleinen und mittelständigen Unternehmen seiner Mandantschaft sind, die mit derartigen Problemen zu kämpfen haben.

Dann eigenmächtige Änderung der Steuernummer als es Ärger mit
einem Gesellschafter gab, mit der Folge, dass man uns in dem
Jahr wieder keine einzige Lieferantenrechnung anerkennen
wollte, bis diese - man stelle sich dies einmal bei 500
Belegen vor - von den Ausstellern umgeschrieben worden waren.
Frist hierfür 6 Wochen, nach vier Wochen stand der GV vor der
Tür und wollte die komplette in dem Jahr abgezogene Vorsteuer.
Auf Beschwerde beim Behördenleiter dann ein höchst
zerknischter Sachbearbeiter, der mir mitteilte, er könne in
seiner Software die Aussetzung der Vollziehung nur für vier
Wochen eintragen und habe die Fortschreibung vergessen. Ging
dann gleich damit weiter, dass man mir den angeblichen Gewinn
dann auch gleich noch für das nächste Jahr prognostizierte und
für dieses dann monatliche Abschläge für die ESt haben wollte
(obwohl offensichtlich und klar war, dass in dem Jahr die
Sache mit zwei Leuten insgesamt nur rund DM 20.000,–
abgeworfen hatte).

Wir hatten vor ein paar Jahren mal ein sehr gutes Jahr. Daraufhin wurde mir sofort eine entsprechende Einkommensteuer-Vorauszahlung festgesetzt. Obwohl das seit Jahren vorbei ist, soll ich weiterhin Einkommen versteuern, das ich nicht habe. Mein StB hat jetzt erwirkt, dass ich nach immerhin über 3 Jahren wenigstens die zuviel gezahlten Steuern der letzten 3 Jahre zurückerstattet bekommen habe. Trotz anderlautender Zusicherung des FA soll ich weiterhin die viel zu hohen Vorrauszahlungen bezahlen.

Und eben erzählt mir eine Kollegin (Fachanwältin für
Steuerrecht, vor dem Studium gelernte Steuerfachgehilfin),
dass man ihr während meines Urlaubs auch mal eben freudlich
das Geschäftkonto gepfändet hat (kommt richtig gut in unserer
Branche), und hinterher sich niemand erklären konnte, was denn
tatsächlich offen gewesen sein sollte und dann sogar momentan
täglich bei ihr Gutschriften für bisherige Überzahlungen
eingehen. Sorry, aber wenn selbst sie als absolute Fachfrau da
nicht mehr durchsteigt, dann ist unsereins wohl vollkommen
verloren.

Ich frage mich, wie da ein Rechtsempfinden aufkommen soll, wenn nur wenige Profis durchblicken und diejenigen, die ihr Geld mit ehrlicher Arbeit verdienen wollen wie Verbrecher behandelt werden.

Ja, ich muss dir recht geben, so wie es momentan läuft,
vergrault man auch noch dem letzten den Mut zur
Selbständigkeit in diesem Land.

Es ist etwas faul im Staate …

Und was die Frage mit dem pfändungssicheren Konto angeht, kann
man nicht viel machen, da die Kontenbestände ja auf jeder
Bilanz auftauchen und dort dann ja die Bankverbindung
erkennbar ist. Du müsstest da schon jedes Jahr bei einer
möglichst abseits gelegenen Bank ein neues solches Konto
anlegen, damit du dann bis zur Bekanntgabe dieser neuen
Verbindung in der nächsten Bilanz etwas Sicherheit bekommen
könntest. Die Geschichte mit den zweiten Kontoinhaber
funktioniert leider nicht, da dieser dann erst nach erfolgter
Pfändung Widerspruch einlegen kann, sprich auch an diesen
keine Warnung vorab geht, und der genauso gekniffen ist.

Irgendetwas muss passieren. Vielleicht werden wir weitere Firmen gründen, die sich gegenseitig Rechnungen schreiben und das Geld bei Gefahr im Verzug entsprechend „umparken“. Bei den großen Konzernen scheint das ja bereits gängige Praxis zu sein.

Es lebe die Bürokratie !!!

Jörg

Hallo Martin,

Alldieweil offenbar nicht die „General-Schlamperei“ durch StB
vorliegt, die ich zuerst vermutet hatte, wird das Ergebnis
ganz interessant sein. Neugierhalber bitte ich Dich, kurzen
Abriss der Chose zu posten wenn ein greifbares Ergebnis
vorliegt.

ich hoffe, dass ich das irgendwann mal passiert. Vermutlich ist dieser Thread bis dahin im Archiv verschwunden, aber ich werde gerne nochmal einen neuen eröffnen und alle auf dem laufenden halten.

Vollstreckung von nicht fälligen Steuerforderungen durch FA
hab ich in den letzten zwölf Jahren bloß zwei Mal erlebt, in

Das müssen ja paradiesische Verhältnisse für Selbstständige sein, bei euch.

beiden Fällen war Abgabe der Akte wegen Wechsel der örtlichen
Zuständigkeit bei Verlegung des Firmensitzes der Hintergrund.

Bei Euch scheint der Schlamassel irgendwo anders zu hängen…

Ein grosses Problem bei uns scheint die Aufteilung des FA auf zwei Standorte zu sein. Die Zuständigkeit wechselt hin und wieder und man weiss nie genau, wer zuständig ist. Eine Kommunikation zwischen beiden Standorten scheint nicht stattzufinden. Letztes Jahr wurde auch mein Privatkonto gepfändet, weil ich mich geweigert hatte, das Zwangsgeld für die nicht abgegebene Steuererklärung zu zahlen. Erst nach der Pfändung hat sich herausgestellt, dass die Zuständigkeit wegen meines privaten Umzuges gewechselt hatte und deshalb die Steuererklärung die ganze Zeit unbeachtet am falschen Standort lag.
Natürlich hatte mein StB die Angelegenheit lange vor der Pfändung mehrfach klargestellt und es sollte alles in ordnung sein. Ich habe dann meine Bank angewiesen den zu pfändenden Betrag sofort an das FA auszuzahlen, damit ich wieder an mein Konto kam und wenigstens meine Miete, Krankenkasse, usw. bezahlen konnte. Das Geld habe ich bis heute nicht wiedergesehen. Was das FA erstmal abgezockt hat…

Nochmal wegen kurzfristigem „Parken“ von Geld außerhalb der
Firma: Solang Ihr Euch untereinander einig seid, geht das bei
der GbR ohne weiteres. Macht zwar die Buchhaltung nicht
klarer, wenn ein Gesellschafter Geld entnimmt, bar in die
Kasse einlegt und von diesen Barmitteln Gehälter & Lieferanten
zahlt, und das geht natürlich auch bloß kurz bevor das Konto
zugemacht wird. Aber in der von Dir beschriebenen Situation
ist das die einzige Möglichkeit, die ich sehe.

ich hoffe, es geht auch irgendwie ohne den Umweg über Bargeld. Das würde den Aufwand doch deutlich erhöhen. Mal sehen, was der StB dazu sagt.

Toi toi toi

danke, werde ich sicher brauchen

Jörg