Sind Visitenkarten als Geschäftspapier anzusehen ?

Fallen Visitenkarte eigentlich unter § 35a GmbHG, sprich müssen Sie alle Pflichtangaben enthalten ?

Grübelnd

Tim

Hallo Tim,

Fallen Visitenkarte eigentlich unter § 35a GmbHG, sprich
müssen Sie alle Pflichtangaben enthalten ?

nein, tun sie nicht. Eine Visitenkarte ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Memo bzw. als Gedächtnisstütze für den Gesprächspartner (manchmal auch - unhöflicherweise - als Kritzelunterlage).

Die Pflichtangaben beziehen sich lediglich auf Geschäftsbriefe (Korrespondenz, Bestellungen, Angebote, etc.).

Grüße

T.