Fallen Visitenkarte eigentlich unter § 35a GmbHG, sprich müssen Sie alle Pflichtangaben enthalten ?
Grübelnd
Tim
Fallen Visitenkarte eigentlich unter § 35a GmbHG, sprich müssen Sie alle Pflichtangaben enthalten ?
Grübelnd
Tim
Hallo Tim,
Fallen Visitenkarte eigentlich unter § 35a GmbHG, sprich
müssen Sie alle Pflichtangaben enthalten ?
nein, tun sie nicht. Eine Visitenkarte ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Memo bzw. als Gedächtnisstütze für den Gesprächspartner (manchmal auch - unhöflicherweise - als Kritzelunterlage).
Die Pflichtangaben beziehen sich lediglich auf Geschäftsbriefe (Korrespondenz, Bestellungen, Angebote, etc.).
Grüße
T.