Re: Pixelfehler = fehler?
Hallo,
ich glaube kaum, dass es hierzu schon Rechtsprechung gibt, aaaaaber sowohl der Fairness wegen als auch, um Ärger zu vermeigen, würde ich den Fehler auf jeden Fall benennen.
Die Gewährleistung solltest du sowieso ausschließen, nur was hat das eine mit dem anderen zu tun? Stell dir mal vor, da verkauft dir jemand ein Auto, das kaputt ist, und der Verkäufer beruft sich dann auf einen Gewährleistungsauschluss und du bleibst auf 20.000 Euro Kaufpreis sitzen... Du siehst, dass das nicht richtig sein kann, Gewährleistung auszuschließen heißt doch nicht, dass du defekte Ware liefern darfst ;-)
Levay