Angebliche Krankheit nach Kündigung

Einige Tage nach Kündigung meiner Assistentin habe ich von Ihr eine Krankmeldung über eine Woche bekommen und im Anschluss eine Krankmeldung bis zum 31.10 ( letzter Arbeitstag) - auffäliger weise hatte Sie schon am Tag vor Ihrer Krankmeldung und fast 2 Wochen vor Ihrem letzten Arbeitstag Ihren Arbeitsplatz leergeräumt und sämtliche privaten Gegenstände mit genommen. Eine Ärtzliches Atest kommt angeblich in den nächsten Tagen per Post.

Muss trotz der Offensichtlichkeit der volle monatslohn gezahlt werden ? reicht dies um rechtliche Schritte einzuleiten ?

Hallo,

ein Betrug ist sehr wahrscheinlich.

Aufgrund der hier vorliegenden begründeten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit der Angestellten hast du als Arbeitgeber die Möglichkeit, von der Krankenkasse eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Überprüfung zu verlangen. (Die Möglichkeit besteht dann nicht, wenn die Angestellte privat versichert ist.)

Ich persönlich würde hier keine Lohnfortzahlung leisten und es auf eine Klage ankommen lassen. Nachdem bei den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz jeder seine eigenen Kosten trägt, überlegen sich die meisten Arbeitnehmer, ob sie sich einen Rechtsanwalt leisten möchten, zumal hier ein Betrugsfall vorliegen könnte.

Viele Grüsse,
Simone

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Hallo!

Also so klar würde ich diese Vorgangsweise nicht empfehlen. Wenn die Arbeitnehmerin tatsächlich ein ärztliches Attest vorlegen kann, dann ist so ein Prozess keinesfalls so eine einfache Sache und kann durchaus „in die Hose gehen“.

Da müsste man einmal beweisen, dass das ärztliche Attest unrichtig ist und das wird wohl selbst mit einem zweiten Gutachten vom medizinisch technischen Dienst nicht so einfach sein. Wenn der erste Arzt zB einen grippalen Infekt und somit Arbeitsunfähigkeit feststellt, dann kann ein Arzt, der irgendwann mal später den gesunden Patienten untersucht wohl schwer im Gutachten nachweisen, dass zum Zeitpunkt behaupteten Krankheit tatsächlich keine vorgelegen hat.

Also hier einfach zu raten, es auf einen Prozess ankommen zu lassen halte ich für den Fall, dass tatsächlich ein Attest vorgelegt wird, nicht für richtig.

Gruß
Tom

Hallo Marco,

ich kann deinen Ärger verstehen aber ein Prozess kosten zunächstmal nur eines Zeit, Geld und nerven.

Gruss
Nils

Hallo (= Begrüßung)

Wie lange hat sie denn schon bei Dir gearbeitet?

Sollten es vor Erkrankung vier Wochen ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses gewesen sein, zahlst Du den vollen Monatslohn. Klar, medizinischer Dienst wäre sinnvoll. Wäre aber sinnvoll gewesen , wenn Dir das nicht zwei Tage vor Arbeitsende in den Sinn gekommen wäre. Die AU wirst Du jetzt wohl kaum mehr erschüttern können.

Gruß, (= Verabscheidung)
LeoLo