Reporter decken auf: Rundfunkbeauftragte

Wenn weiteres Wissen erwünscht ist oder Sie von einem Beauftragten der Rundfunkanstalten zwecks Rundfunkanmeldung besucht, angemeldet oder zur Nachgebührenentrichtung „angehalten“ wurden…oder Euch wundert, woher dem Rundfunkbeauftragten Eure Adresse bekannt ist; auch wenn Ihr ein Schreiben von der GEZ erhalten habt: Am kommenden Dienstag (oder den Dienstag darauf) sendet SAT1 unter „Reporter decken auf“ einen informativen Bericht (hoffentlich - wenn nicht wesentliches herausgeschnitten wurde), in welchem ich Stellung zu der Problematik genommen habe.
Gruß
Rainer H. Engelhardt

Rundfunkgebühreneintreibungsmethoden

Wenn Sie von einem Beauftragten der
Rundfunkanstalten zwecks
Rundfunkanmeldung besucht, angemeldet
oder zur Nachgebührenentrichtung
„angehalten“ wurden…oder Euch wundert,
woher dem Rundfunkbeauftragten Eure
Adresse bekannt ist; auch wenn Ihr ein
Schreiben von der GEZ erhalten habt: … in welchem ich
Stellung zu der Problematik genommen
habe.
Gruß
Rainer H. Engelhardt

Warum schreiben Sie nicht hier dazu mehr?
Ich weiß, daß hier viel mit Tricks und Einschüchterung gearbeitet wird, auch wenn mich die neuesten Aktivitäten hierzu noch interessieren würden.
Ich habe vor kurzem ein Schreiben erhalten, nachdem versucht wurde, in einem getarnten Interview die älteste Person im Haushalt zu befragen. Dennoch weiß ich weiter, daß eine Kontrolle mangels rechtlicher Handhabe sehr oft erschlichen wird und mit Kopfgeldjägermethoden Leute überrumpelt werden sollen, obwohl sie eigentlich in Sicherheit wären, solange niemand gegen sie aussagt oder sie bei der Wahl von Geräten die skurrilen Anmeldebestimmungen umgehen würden.

Hallo,
natürlich schreibe ich zu konkreten Fragen. Ich wollte nur, dass Ihr die Sendung in SAT1 anschaut. Da werden die Grundfragen geklärt. Danach gehört nur noch die Polizei zu jedem Besuch eines Rundfunkbeauftragten.
Dennoch:
Tricks der Beauftragten sind nicht nötig: Entweder sie handeln rechtmäßig, dann gehen sie offen und mit klaren Informationen vor oder sie handeln unrechtmäßig, dann ist es völlig egal, mit „welchen Tricks sich z.B. ein Dieb irgendwo einschleicht“.
Auf unrechtmäßige Weise erworbene Kenntnisse zu nicht angemeldeten Rundfunkgeräten sind nicht verwertbar – es sei denn, der Betroffene erklärt durch Untätigkeit sein nachträgliches Einverständnis. Bitte Rechtsanwalt fragen.
Die Anmeldebestimmungen sind nicht skurril:
Jeder der über eigenes Einkommen vefügt und ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält, hat dieses anzumelden. Meistens ist dann sogar eine Rundfunkgebühr fällig - oder man lässt sich (erfüllt man die Bedingungen) von der Gebühr befreien.
Fragt ruhig weiter. Für mein Buch benötige ich UNterlagen. Kontakte zu Kölnern, die mir etwas über Bauaufträge u.s.w. sagen können…!!

Gruß
Rainer H. Engelhardt

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