Wer darf sich wie nennen????

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Okt 2003

Hallo zusammwn.

Wir betreiben seit einiger Zeit als Nebengeschäft eine Modelvermittlung und möchten die ganze Sache jetzt ausbauen.
Wir wollen den Models oder dehnen die es werden wollen soganante Setkarten erstellen.
Setkarten sind Mappen mit exklusiven Fotos welche zu Bewerbungszwecken bei Agenturen dienen.
Wir sind sehr gute Fotografen und betreiben dieses bis dahin Hobby schon seit Jahren und wollen diese Bilder entsprechend selbst machen und diese Dienstleistung auch mit Anzeigen promoten. Da wir keine "offiziellen" Fotografen sind erlaubt ja das angestaubte Handwerksgesetz aus der Steinzeit auch nicht, sich FOTOGRAF zu nennen. Wie sieht es aus wenn wir uns statt dessen "Foto-Designer" nennen, dies dürfte doch rechtlich umnbedenklich sein, oder?
Dürfen wir diese neue Dienstleistung überhaubt entsprechend in den Medien (Zeitungen, Zeitschriften) bewerben, wenn wir keine "Meister" sind?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wer darf sich wie nennen????

    Hallo

    Ich gehe davon aus,wenn Ihr in eurer Gewerbeanmeldung einen geeigneten Titel
    findet,könnt ihr diesen dann auch zur Werbung nutzen.Ihr dürft nur nicht einen
    anderen Anschein durchblicken lassen.

    Z.B.:Gebäudereinigung geht nicht,da der Meisterbrief fehlt.Aber laut Gewerbeamt
    heißt das für Ungelernte so " Reinigung nach Hausfrauenart " .Oder " Friseur " nur mit Meistertitel .Ohne geht´s dann so ."Salon der Dame " oder "Salon des Herren ",kein Problem. Auf jeden Fall war das einmal so und ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    Wie Ihr euch Anmelden müßt ,sagt euch das Gewerbeamt.

    Gruß Nino

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