Wie ist es an einer Kreuzung (T-Form bei der Rechts vor Links besteht, wenn ich der von rechts kommende bin, also der, welcher Vorfahrt hat.
MUSS ich nach links schauen ob von dort einer kommt oder reicht es nur auf die rechte Seite zu achten?
Bemerkung: die rechte Seite ist für mich gut einsehbar.
Wer kann mir einen Link zu einem entsprechendes Urteil angeben?
Im Voraus schonmal Danke!
Wie ist es an einer Kreuzung (T-Form bei der Rechts vor Links
besteht, wenn ich der von rechts kommende bin, also der,
welcher Vorfahrt hat.
MUSS ich nach links schauen ob von dort einer kommt oder
reicht es nur auf die rechte Seite zu achten?
Bemerkung: die rechte Seite ist für mich gut einsehbar.
Du MUSST IMMER mit der Blödheit anderer rechnen. Tust Du das nicht = Teilschuld.
Wer kann mir einen Link zu einem entsprechendes Urteil
angeben?
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php
Gruß,
MAlte.
Hallo
Das ganze nennt sich auch voraussehend fahren.Mann kann und darf sich seine
Vorfahrt nicht erzwingen.So weit ich mich erinnere,wird das auch in der
Fahrschule so gelehrt.
Gruß Nino
MUSS ich nach links schauen ob von dort einer kommt oder
reicht es nur auf die rechte Seite zu achten?
Bemerkung: die rechte Seite ist für mich gut einsehbar.
Ja, erstens mußt Du - wie bereits gesagt - mit der Blödheit der Anderen rechnen, zweitens könnte ja von links ein Einsatzfahrzeug kommen.
LG
Stuffi
Hi!
Kurz gesagt… Du hast dann zweifelsfrei Vorfahrtsrecht, aber nicht das RECHT auf Vorfahrt! D. h. es ist nicht erlaubt sein Vorfahrtsrecht zu erzwingen ohne das Verhalten anderer zu beachten!
Bernd
konträre Meinung
Hallo zusammen,
mit dem „vorausschauend Fahren“ und „Vorfahrt nicht erzwingen“ habt ihr ja zweifellos Recht. Ich muss mich aber als Vorfahrtberechtigter auch in einem gewissen Mass darauf verlassen können, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch ihre Pflichten beachten.
Sonst müsste ich bei jeder grünen Ampel oder bei jeder Vorfahrtsstrasse damit rechnen, dass mir jemand die Vorfahrt nimmt, und das kann nicht sein.
Einsatzfahrzeuge steht auf einem anderen Blatt, aber die machen sich ja auch bemerkbar.
Gruss
Hans-Jürgen
keine Vorfahrtspflicht
Du hast zwar ein VorfahrtsRECHT aber keine VorfahrtsPFLICHT, damit lässt es sich ganz einfach verstehen.
Wie unten auch achon bemerkt, musst du immer mit der Blödheit der anderen rechenen und darfst dein Recht nicht erzwingen.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Hans-Jürgen,
in einem gewissen Mass darauf verlassen können, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch ihre Pflichten beachten.
du schrenkst es ja selbst schon ein. Also musst du immer mit der Dummheit und den Fehlern anderer Rechnen und bei Auffälligkeiten diesebezüglich sofort handeln.
Gruß Ivo
Hi!
prüfst du eigentlich deine kontoauszüge oder gehst du davon asu das die bank alles richtig macht - bei der Bank apssieren wesentlich weniger Fehler ;o)))
Wenn ich so denken würde wie du wäre ich letzte woche mit Motorrad unter nen Laster geraten - obwohl ICH grün hatte! Man kann sich auf nichts verlassen ausser auf die Dummheit mancher Autofahrer!
Bernd
P.S.: Ein geübter guter Autofahrer erkennt drohendes Fehlverhalten schon an der Fahrweise ohne noch wirklich extra drauf zu achten!
Noch keine konkrete Antwort!
Hallo nochmal!
Erst mal Danke dass ich schon soviele Antworten bekam.
Ihr habt ja schon Recht, dass ich mit der Blödheit Anderer rechnen muss, klar!
Aber was ich wissen wollte ist, ob es irgendwo geschrieben steht dass ich nach Links schauen „muss“.
Besteht die Pflicht nach links zu schauen?
Meines Wissen ist das nirgendwo wörtlich aufgeschrieben, oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sehr konkrete Antworten
Hi,
Aber was ich wissen wollte ist, ob es irgendwo geschrieben
steht dass ich nach Links schauen „muss“.
Besteht die Pflicht nach links zu schauen?
Ja, denn das folgt unmittelbar aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht.
Meines Wissen ist das nirgendwo wörtlich aufgeschrieben, oder?
Da hast Du natürlich recht. Es steht auch nirgendwo wörtlich geschrieben, daß man bei Eisglätte keine 250 km/h fahren darf. Und ich habe auch noch in keinem Gesetzestext gelesen, daß ich meine Frau nicht von der Brücke stoßen darf… (ist es meine Schuld, daß ihr Körper so zerbrechlich ist?)
Gruß Stefan
1 „Gefällt mir“
Hi,
Ihr habt ja schon Recht, dass ich mit der Blödheit Anderer
rechnen muss, klar!
Aber was ich wissen wollte ist, ob es irgendwo geschrieben
steht dass ich nach Links schauen „muss“.
Besteht die Pflicht nach links zu schauen?
Meines Wissen ist das nirgendwo wörtlich aufgeschrieben, oder?
Wie Goosi schon richtig bemerkte:
Es ist nicht notwendig, daß das irgendwo wörtlich steht.
Das ergibt sich von selbst und völlig logisch, wenn man auch nur ein wenig gesunden Menschenverstand besitzt.
Davon mal abgesehen: Wenn jemand nicht auch nach links schaut, bevor er fährt, dann ist das in meinen Augen Blödheit.
Gruß,
Malte.