Verjährung wg. zu hoher Geschwindigkeit

Hallo,

wie lange nach dem Vergehen kann man noch für eine Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden? Ich habe mal gehört, nach 3 Monaten hätte man mich anschreiben müssen. Wenn das nun erst später geschehen ist, ist das dann noch Rechtens?

Vielen Dank für die Antwort,

bis denne,

Bernd Schiffer

Nach 3 Monaten (+ 3 Tage für die Zustellung) hast Du gewonnen ! Die Frist wird aber z.B. durch Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen. Oftmals datieren auch manche Ordnungsbehörden die Mitteilung zur Anhörung zurück.

Gruß
Klaus

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