wie lange nach dem Vergehen kann man noch für eine Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden? Ich habe mal gehört, nach 3 Monaten hätte man mich anschreiben müssen. Wenn das nun erst später geschehen ist, ist das dann noch Rechtens?
Nach 3 Monaten (+ 3 Tage für die Zustellung) hast Du gewonnen ! Die Frist wird aber z.B. durch Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen. Oftmals datieren auch manche Ordnungsbehörden die Mitteilung zur Anhörung zurück.
Gruß
Klaus
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