OPINIO IURIS

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Sep 1999

Hi

Wie wird die "opinio iuris" definiert?

Danke

Domi

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: OPINIO IURIS

    Die "Opinio iuris" ist eines von zwei Elementen, die zusammen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führen sollen.
    Demnach entsteht Gewohnheitsrecht aus der Kombination von "opinio iuris" und "(longa inveterata) consuetudo".


    "Consuetudo" ist die langjährige, gleichmäßige Übung, die Gewohnheit.

    "Opinio iuris" ist die Überzeugung, daß eben diese Gewohnheit Recht ist; daß sich die Gewohnheit nicht bloß aus der Befolgung einer Sitte oder Moral etc ergibt, sondern daß die Gewohnheit Ausfluß einer rechtlichen Norm ist. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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