OPINIO IURIS
Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Sep 1999
Hi
Wie wird die "opinio iuris" definiert?
Danke
Domi
Hi
Wie wird die "opinio iuris" definiert?
Danke
Domi
Die "Opinio iuris" ist eines von zwei Elementen, die zusammen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führen sollen.
Demnach entsteht Gewohnheitsrecht aus der Kombination von "opinio iuris" und "(longa inveterata) consuetudo".
"Consuetudo" ist die langjährige, gleichmäßige Übung, die Gewohnheit.
"Opinio iuris" ist die Überzeugung, daß eben diese Gewohnheit Recht ist; daß sich die Gewohnheit nicht bloß aus der Befolgung einer Sitte oder Moral etc ergibt, sondern daß die Gewohnheit Ausfluß einer rechtlichen Norm ist.
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