Hallo,
kann ich heute noch durch eine Patentanmeldung in Österreich einer Anmeldung eines Wettbewerbers in Deutschland zuvorkommen? Zeitdifferenz z.B. 1 Woche.
Beste Grüße
Heinz J.
Hallo,
kann ich heute noch durch eine Patentanmeldung in Österreich
einer Anmeldung eines Wettbewerbers in Deutschland
zuvorkommen? Zeitdifferenz z.B. 1 Woche.
Hi,
Falls du beweisen kannst, daß du ältere Rechte an der Erfindung hast, kannst du u.U. gegen die Erteilung des Patentes Einspruch einlegen!
Viel Spaß beim Rechtsstreit. (Während der Zeit des Rechtsstreites kann das patent von keinem genutzt werden!)
gruss
Einspruch u.ä.
Falls du beweisen kannst, daß du ältere Rechte an der
Erfindung hast, kannst du u.U. gegen die Erteilung des
Patentes Einspruch einlegen!Viel Spaß beim Rechtsstreit. (Während der Zeit des
Rechtsstreites kann das patent von keinem genutzt werden!)
Sehr interessante Rechtsauskunft, die du da gibst. Könntest du das eventuell ein bisschen näher ausführen ??
Liebe Grüße
Tiger
Hi Heinz,
Bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. USA, gilt beinahe weltweit das „first to file“-Prinzip, also mit anderen Worten, wer zuerst kommt, mahlt zuerst :o)
Grundlage für die internationale Wirkung dieses „first to file“-Prinzips ist das PVÜ, wodurch bei Beanspruchung der Priorität (also des Datums der womöglich in einem anderen Land getätigten Erstanmeldung) der Nachanmeldung der gleiche Zeitrang eingeräumt wird wie der prioritätsbegründenden Erstanmeldung. Klingt ein bisschen kompliziert, is aber ganz einfach:
Bei dem von dir geschilderten Fall hat deine heute eingereichte österreichische Anmeldung einen besseren (früheren) Zeitrang als die nächste Woche einzureichende deutsche Anmeldung deines Mitbewerbers. Wenn du nun deine deutsche Nachanmeldung auf die Priorität der österreichischen Erstanmeldung stützt, kannst du auch deiner deutschen Anmeldung diesen besseren Zeitrang verleihen.
Alles klar ? ;o)
°wink°
Tiger