Rechte Vorkommnisse (länger)

Hallo!

ich habe hier einen Erfahrungsbericht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Sorry, daß die Story etwas länger ist, liegt aber nicht an mir. Also ich wohne mit meiner Verlobten in einer etwa
100.000 Einwohner „starken“ Stadt in einem Mehrfamilienhaus. Vor einigen Monaten hat ein neuer Nachbar eine Fete für seinen(!!) Freundeskreis veranstaltet. Allerdings natürlich ging es nachts dabei auch etwas lauter zu (normale, moderne Musik, Charts etc.), was uns überhaupt nicht störte. Es war eine Art Kellerfete. Okay, ab und an bin ich mal runtergegangen und habe die Verbindungstür zwischen Keller und Treppenhaus wieder verschlossen, zumal doch Kinder und andere Nachbarn im Haus waren, die sicherlich gerne schlafen wollten, denn der eine oder andere Partygast war wohl mal aufm Klo und hat dabei dann eben versehentlich vergessen, die Tür hinter sich ins Schloss zu ziehen. Ich warf ab und an dabei einen Blick in den Keller und die Leutchen saßen dort ungetrunken, doch friedlich zusammen. Da ich meinen Nachbarn noch aus der Schulzeit kenne, dachte ich,
ich würde ihm einen Gefallen tun, wenn ich ihn auf diesem Wege vor Beschwerden schütze.

Nach einiger Zeit veränderte sich das Wesen der Veranstaltung jedoch erheblich. Die Musik wurde leise gedreht und immer wieder wurden Hitler-Aufzeichnungen überlaut abgespielt. Zwischendurch kam es zu „Sieg Heil“-Ausrufen des einen oder anderen Gastes. Zunächst dachten wir, wir würden nicht richtig hören. Nachdem diese Abspielungen und Ausrufe jedoch wiederholt wurden, dachte ich, dass ggf. rechtsextreme Idioten der Party zugestoßen wären, so daß ich sodann die Polizei rief.
Ich hatte kein Telefonbuch zur Hand, um die Amtsnummer zu wählen, weshalb ich 110 wählte. Auf diesem Wege meldete ich dem aufnehmenden
Beamten die Vorgänge in unserem Keller und daß ich nicht wegen einer Ruhestörung anrief. Günstig war, daß eine solche Abspielung genau
während meines Anrufes lief. Ich konnte also den Hörer in den Hausflur halten und der Polizist sollte bemerkt haben, was da lautstark durch seinen Hörer drang. Nachdem die Polizei nach rund einer Stunde noch nicht da war, riefen wir erneut an. Wieder konnten wir die Abspielungen direkt „übertragen“ und melden, daß wir nicht wegen einer Ruhestörung anriefen, sondern wegen dieser Abspielungen, die durchaus sehr öffentlichkeitswirksam waren. Nach rund weiteren 45 Minuten, kam dann eine Streife, der zwei Beamte entstiegen. Dies bekamen wir nicht mehr mit, da meine Verlobte und ich am nächsten Morgen früh raus mußten und von daher schon lagen. Wie sich die Polizei verhielt, ging jedoch aus einem Gespräch hervor, daß ich tags drauf mit der Polizei führte, als ich in einer Inspektion erschien, um anzufragen, was dies für eine merkwürdige Aktion gewesen sei.
Der Beamte, mit dem ich sprach, sagte mir, man sein wegen einer Ruhestörung(!!) gerufen worden, welche nach dem Erscheinen der
Polizei abgestellt wurde. Da wir - wie gesagt - keine Ruhestörung gemeldet hatten und ich in diesem Sinne auch nicht als kleinbürgerlich erscheinen wollte, widersprach ich dem Beamten und erklärte, daß es sich um das Abspielen nationalsozialistischen Gedankengutes handelte, welches nicht öffentlichkeitswirksam kundgetan, sondern durch das Zutun einiger Gäste auch noch verherrlicht wurde. Der Beamte nahm meine Aussage sodann zu Protokoll, mit der Ansage, dieses weiterleiten zu wollen.

Wie sich herausstellte, ist der vermeintlicher Verursacher Inhaber eines städtischen Beamtenstatus, so daß wir nach einiger Zeit
einen Vorladung zur Zeugenvernehmung von einem Fachkommissariat für Staatsschutz erhielten. Die Ermittlungen laufen nun seit einiger Zeit. Nun wurden wir kürzlich erneut vernommen, nachdem er bearbeitende Beamte bereits alle Partygästen vernommen hatte. Der vermeintlich Verursacher, Sohn aus gutem Hause, ließ sich anwaltlich
vertreten. Der Beamte sagte uns im Prinzip, daß

a) seine Ermittlungen noch nicht ergeben hätten,
b) alle Partygäste (und der verm. Verursacher) die Vorgänge in Abrede stellen,
c) er nicht sagen kann, welche Seite ihn belügt,
d) er sich nicht vorstellen kann, daß die Partygäste - als auch der verm. Verursacher - einen rechten Background haben,
da alle aus „besserem Hause“ stammen und zudem der verm. Verursacher „Mitglied und im Vorstand der lokalen Abteilung einer großen Volkspartei ist und zudem ein Aquarium hat“(!!).

Außerdem sagte er noch, daß es auch sein könne, daß wir zunächst die Polizei zur Abstellung einer Ruhestörung gerufen haben könnten, als diese sodann jedoch nicht erschien, rechtsextreme Straftaten meldeten, um ein schnelleres Erscheinen der Polizei zu erzwingen.

Ich fragte den Beamten, warum er sich nicht einfach die 110-Mitschnitte des entsprechenden Abends anhören würde, da hieraus
alles indiziös hervorgehen würde und er somit vielleicht eine bessere Ermittlungsgrundlage hätte. Er zeigte sich etwas verdutzt, sagte
dann, daß er dies natürlich noch machen will, mit der Anmer-kung: „Achso…sie haben 110 gewählt. Naja, wenn die Mitschnitte denn noch nicht gelöscht sind.“

Mir war bereits am Tag nach den Vorgängen klar, dass die Polizei vielleicht wichtige Beweismittel verschwendet hat, als sie unsere
Meldung dieser Vorgänge zur Ruhestörung degradierte. Die Beamten, als sie erschienen, hätten sogleich alle Tonträger durchsuchen, ggf. vorübergehend zu Ermittlungszwecken einziehen können. Aufgrund dieser Versäumnisse kommt es numehr zu erheblichen Schwierigkeiten im Ermittlungsverfahren. Natürlich habe ich Verständnis dafür, daß die Polizei nachts vielleicht personell unterbesetzt ist und weniger Fahrzeuge zur Verfügung stehen (wenn’s beim Bund mal keinen Wagen gab - auch nachts - mussten wir uns aufs Dienstfahrrad schwingen; und wenn zu wenig Leute da waren, wurde uns gesagt, wir sollten uns
einen Kopf darüber machen, wie wir die Dinge dann allein geklärt kriegen), aber dabei wird es dann meiner Meinung umso wichtiger, dem, der etwas meldet, richtig zu zu hören.

Da ich mich wundern würde, ob hier ohne weiteres zutun Meinerseits noch ein vernünftiges Ermittlungsergebnis zustande kommt, habe ich mich bereit direkt mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung gesetzt und ihm alle Vorgänge schriftlich dargelegt. Ich befürchte, der verm. Verursacher könnte im Falle des Scheiterns der Ermittlungen,
um seinem privaten und beruflichen Ruf zu schützen, Rechtsmittel gegen mich einlegen, die mich unter irgendeinen Zwang setzen könnten. Daher hoffe ich, auf diesem Wege ein ordentliches Ermittlungs-verfahreren herbeizuführen und um ggf. nachweisen zu können, daß nicht ich etwas falsches gemeldet habe, um jemandem zu schaden, sondern daß angehörige der Polizei versäumten, Ihrer Dienstpflicht nachzukommen. Was ja auch so ist. Wenn ich eine vermeintliche Straftat melde, dann möchte ich auch, daß dem nachgegangen wird und daraus nicht etwas anderes gebastelt wird. Allgemein wurden die Vorgänge heruntergespielt, nach dem Motto: „Im Suff kann sowas schonmal passieren.“.

Es tut mir leid, jedoch für derartigen Nazi-Mist habe ich überhaupt kein Verständnis. Jedoch, wenn der Meldende am Ende mehr Ärger mit dem Staat hat als der Verursacher selbst, dann kann ich mir gut vorstellen, daß sich solche Vorgänge zunehmend verbreiten, da sie eben nicht mehr gemeldet werden, zumal sich doch dann jeder fragt, warum er sich wegen dieser Idioten den Ärger an den Hals holen soll. Momentan bin ich auf dem Stand, sowas immerwieder zu melden. Ich habe
aber Verständnis für jeden, der es nicht tun würde, da meine erstmaligen Erfahrungen mit der Polizei in Sachen Bekämpfung des Rechtsextremismus durchaus schlecht sind. Dabei möchte ich jedoch in keinster Weise die Polizei allgemein schlecht reden, sondern breite hier lediglich meine persönlichen Erfahrungen mit einem Polizeibereich aus.

Meine Frage wäre ansonsten, was ich noch machen könnte, um mich weiterhin vor schlechten Ermittlungsergebnissen zu schützen.

Vielen Dank für Eure Ausdauer beim Lesen :wink:

Gruß

Mike

Hat wohl keinen Sinn…
Das ist natürlich alles sehr traurig, vor allem die langen Anfahrtszeiten…

Wie sich herausstellte, ist der vermeintlicher Verursacher
Inhaber eines städtischen Beamtenstatus, so daß wir nach
einiger Zeit
einen Vorladung zur Zeugenvernehmung von einem
Fachkommissariat für Staatsschutz erhielten.

Fraglich ist was das eine mit dem anderen zu tun hat?
Natürlich kenne ich die Verhältnisse in 100.000 Einwohner Städten nicht, aber meinst Du die kennen sich da alle…

Die Ermittlungen
laufen nun seit einiger Zeit. Nun wurden wir kürzlich erneut
vernommen, nachdem er bearbeitende Beamte bereits alle
Partygästen vernommen hatte. Der vermeintlich Verursacher,
Sohn aus gutem Hause, ließ sich anwaltlich
vertreten. Der Beamte sagte uns im Prinzip, daß

a) seine Ermittlungen noch nicht ergeben hätten,
b) alle Partygäste (und der verm. Verursacher) die Vorgänge in
Abrede stellen,

Was nicht anders zu erwarten war…

c) er nicht sagen kann, welche Seite ihn belügt,

Verständlich oder, er war ja nicht dabei…

d) er sich nicht vorstellen kann, daß die Partygäste - als
auch der verm. Verursacher - einen rechten Background haben,
da alle aus „besserem Hause“ stammen und zudem der verm.
Verursacher „Mitglied und im Vorstand der lokalen Abteilung
einer großen Volkspartei ist und zudem ein Aquarium hat“(!!).

Das mit dem Aquarium versteh ich zwar nicht, aber die Vorstandsmitglieder von SPD und CDU singen wohl selten braune Lieder… Spricht also objektiv eher gegen Deine Angaben…

Außerdem sagte er noch, daß es auch sein könne, daß wir
zunächst die Polizei zur Abstellung einer Ruhestörung gerufen
haben könnten, als diese sodann jedoch nicht erschien,
rechtsextreme Straftaten meldeten, um ein schnelleres
Erscheinen der Polizei zu erzwingen.

Du mußt verstehen, dass dieser Mann nicht dabei war, er kann objektiv nicht wissen was los war, ob ihr euch alle kennt, es ein Nachbarschaftsstreit gibt etc…
Ich will hier nichts schön reden, aber Du mußt verstehen, dass derjenige, der den Fall untersucht diesen auch schon auf bestandsfestigkeit vor Gericht abklopft.

Ich fragte den Beamten, warum er sich nicht einfach die
110-Mitschnitte des entsprechenden Abends anhören würde, da
hieraus
alles indiziös hervorgehen würde und er somit vielleicht eine
bessere Ermittlungsgrundlage hätte.

Kriminalistisch eine gute Idee, aber was beweißt das?
Also Du bei der Polizei angerufen hast lief rechtes Liedgut und Gesang im Hintergrund.
Wer hat gesungen, oder wars evtl. Deine eigene Bandaufzeichnung, weil Du den Nachbarn eins auswischen willst (das würde ich vor Gericht fragen, wäre ich Anwalt)?
Ist leider nur ein Indizienbeweis, der noch nicht einmal etwas über den Täter aussagt. Sagen wir 50 leute waren da, dann waren bestimmt nicht alle im raum als gesungen wurde. Natürlich war bei einer Vernehmung - wenn überhaupt einer sagt, dass gesungen wurde - derjenige der Vernommen wird zufällig gerade nicht im raum oder schon zu Hause etc… 10000 Varianten…

Er zeigte sich etwas
verdutzt, sagte
dann, daß er dies natürlich noch machen will, mit der
Anmer-kung: „Achso…sie haben 110 gewählt. Naja, wenn die
Mitschnitte denn noch nicht gelöscht sind.“

Polizisten sind auch nur Menschen, da gibts LEIDER immer mal Sachen auf die man nicht gleich kommt.

Mir war bereits am Tag nach den Vorgängen klar, dass die
Polizei vielleicht wichtige Beweismittel verschwendet hat, als
sie unsere
Meldung dieser Vorgänge zur Ruhestörung degradierte.

Das stimmt das ist sehr schlecht vom dem der den Anruf entgegen nahm.

Die
Beamten, als sie erschienen, hätten sogleich alle Tonträger
durchsuchen, ggf. vorübergehend zu Ermittlungszwecken
einziehen können. Aufgrund dieser Versäumnisse kommt es numehr
zu erheblichen Schwierigkeiten im Ermittlungsverfahren.

Dazu - und das ist schlecht von den ersten eingesetzten Beamten - hätten sie ZUERST Kontakt mit den Anrufern, also Euch aufnehmen müssen um auf Grund Eurer Aussage ein Durchsuchung vorzunehmen.
Diesen Kontakt nimmt man eigentlich immer auf, es sei denn der Anrufer wünscht sich „bloß Ruhe“.

Daher hoffe ich, auf diesem Wege ein
ordentliches Ermittlungs-verfahreren herbeizuführen

Das halte ich mangels Beweisen für Ausgeschlossen. Dafür benötigt man einen Täter. Hat der Veranstalter einen cleveren Anwalt, lag er schon früh im Bett, ale anderen war besoffen wissen nicht was los war etc., da gibts viele Möglichkeiten, da Du nicht mit dem Finger auf jemanden zeigen kannst. Leider.

Wenn ich eine vermeintliche Straftat melde,
dann möchte ich auch, daß dem nachgegangen wird und daraus
nicht etwas anderes gebastelt wird.

Da hast Du recht.

Allgemein wurden die
Vorgänge heruntergespielt, nach dem Motto: „Im Suff kann sowas
schonmal passieren.“.

Das is ärgrlich.

Meine Frage wäre ansonsten, was ich noch machen könnte, um
mich weiterhin vor schlechten Ermittlungsergebnissen zu
schützen.

Aus meiner Sicht nichts.
Beim nächsten mal, kann ich nur raten wach zu bleiben und direkt auf die Beamten zuzugehen mit ihnen zu reden und genau den Sachverhalt vor Ort zu schildern.

M.

Das ist natürlich alles sehr traurig, vor allem die langen
Anfahrtszeiten…

Wohl wahr…

Wie sich herausstellte, ist der vermeintlicher Verursacher
Inhaber eines städtischen Beamtenstatus, so daß wir nach
einiger Zeit
einen Vorladung zur Zeugenvernehmung von einem
Fachkommissariat für Staatsschutz erhielten.

Fraglich ist was das eine mit dem anderen zu tun hat?
Natürlich kenne ich die Verhältnisse in 100.000 Einwohner
Städten nicht, aber meinst Du die kennen sich da alle…

Es wurde gesagt, dass es zum Staatsschutz gingen, eben weil der Typ beamtet ist. Ob’s auch in anderen Fällen an den Staatsschutz geht, kann ich nicht sagen. Mir sagte man auf der Wache: weil.

d) er sich nicht vorstellen kann, daß die Partygäste - als
auch der verm. Verursacher - einen rechten Background haben,
da alle aus „besserem Hause“ stammen und zudem der verm.
Verursacher „Mitglied und im Vorstand der lokalen Abteilung
einer großen Volkspartei ist und zudem ein Aquarium hat“(!!).

Das mit dem Aquarium versteh ich zwar nicht, aber die
Vorstandsmitglieder von SPD und CDU singen wohl selten braune
Lieder… Spricht also objektiv eher gegen Deine Angaben…

Stimmt leider. Das Aquarium sprach er an, weil man von rechten gesinnungsgenossen eher einen Kampfhund erwarten würde. Ziemlich oberflächlich beurteilt. Wer einen Kampfhund hat, kann u. U. ein Rechter sein, wer ein Aquarium hat, kann u. U. kein Rechter sein. Ich finde, da hört’s dann langsam auf. Könnte ja auch sein, dass mal ein ein Rechter ein Aquarium hat, mit Piranhas, denen er nichtmal mehr 'ne Glatze schneidern muss. :wink: Allgemein finde ich es auch nicht zulässig, eine Wertung über die Parteien zuzulassen.

Außerdem sagte er noch, daß es auch sein könne, daß wir
zunächst die Polizei zur Abstellung einer Ruhestörung gerufen
haben könnten, als diese sodann jedoch nicht erschien,
rechtsextreme Straftaten meldeten, um ein schnelleres
Erscheinen der Polizei zu erzwingen.

Du mußt verstehen, dass dieser Mann nicht dabei war, er kann
objektiv nicht wissen was los war, ob ihr euch alle kennt, es
ein Nachbarschaftsstreit gibt etc…
Ich will hier nichts schön reden, aber Du mußt verstehen, dass
derjenige, der den Fall untersucht diesen auch schon auf
bestandsfestigkeit vor Gericht abklopft.

Ja sicher verstehe ich das. Aber diese Probleme wären doch niemals entstanden, wenn die Polizei direkt von Beginn an bewusster gehandelt hätte und einer Meldung nicht derart nachlässig nachgegangen wäre. Dann hätte sie Tonträger eingesammelt und auch jenen in der Hand, der diese angeschleppt hat.

Kriminalistisch eine gute Idee, aber was beweißt das?
Also Du bei der Polizei angerufen hast lief rechtes Liedgut
und Gesang im Hintergrund.
Wer hat gesungen, oder wars evtl. Deine eigene
Bandaufzeichnung, weil Du den Nachbarn eins auswischen willst
(das würde ich vor Gericht fragen, wäre ich Anwalt)?
Ist leider nur ein Indizienbeweis, der noch nicht einmal etwas
über den Täter aussagt. Sagen wir 50 leute waren da, dann
waren bestimmt nicht alle im raum als gesungen wurde.
Natürlich war bei einer Vernehmung - wenn überhaupt einer
sagt, dass gesungen wurde - derjenige der Vernommen wird
zufällig gerade nicht im raum oder schon zu Hause etc… 10000
Varianten…

Weisst Du, es geht mir ja schon mittlerweile gar nicht mehr darum, diesen Typen bestraft zu wissen. Es geht darum, dass ich nicht wegen es solchen rechten Mists meine Glaubwürdigkeit verliere. Der bearbeitende Beamte sagte mir, er könne die betroffenen dann nochmals mit diesem Indizienbeweis konfrontieren. Er könne sich vorstellen, dass der eine oder andere dann zusammenbricht und mit der Wahrheit rausrückt.

Er zeigte sich etwas
verdutzt, sagte
dann, daß er dies natürlich noch machen will, mit der
Anmer-kung: „Achso…sie haben 110 gewählt. Naja, wenn die
Mitschnitte denn noch nicht gelöscht sind.“

Polizisten sind auch nur Menschen, da gibts LEIDER immer mal
Sachen auf die man nicht gleich kommt.

Habe ich ja auch nicht in Abrede gestellt. Nur habe ich es ihm im Zuge meiner ersten Zeugenvernehmung auch schon gesagt. Und ich verlangte zudem ausdrücklich, dass der Verhalt über meinen Anruf in das Schriftstück aufgenommen würde.

Mir war bereits am Tag nach den Vorgängen klar, dass die
Polizei vielleicht wichtige Beweismittel verschwendet hat, als
sie unsere
Meldung dieser Vorgänge zur Ruhestörung degradierte.

Das stimmt das ist sehr schlecht vom dem der den Anruf
entgegen nahm.

Um nichts anderes dreht’s sich mehr. Und daran scheint sich nun alles aufzuhängen.

Die
Beamten, als sie erschienen, hätten sogleich alle Tonträger
durchsuchen, ggf. vorübergehend zu Ermittlungszwecken
einziehen können. Aufgrund dieser Versäumnisse kommt es numehr
zu erheblichen Schwierigkeiten im Ermittlungsverfahren.

Dazu - und das ist schlecht von den ersten eingesetzten
Beamten - hätten sie ZUERST Kontakt mit den Anrufern, also
Euch aufnehmen müssen um auf Grund Eurer Aussage ein
Durchsuchung vorzunehmen.
Diesen Kontakt nimmt man eigentlich immer auf, es sei denn der
Anrufer wünscht sich „bloß Ruhe“.

Das, eben, war mich ja auch unklar. Und nur deshalb bin ich tags drauf selbst nochmal zur Polizei gegangen. Allein schon aus dem Grunde, dass es mir peinlich gewesen wäre, wenn meine Nachbarschaft denken würde, ich würde wegen Partymusik die Polizei rufen.

Daher hoffe ich, auf diesem Wege ein
ordentliches Ermittlungs-verfahreren herbeizuführen

Das halte ich mangels Beweisen für Ausgeschlossen. Dafür
benötigt man einen Täter. Hat der Veranstalter einen cleveren
Anwalt, lag er schon früh im Bett, ale anderen war besoffen
wissen nicht was los war etc., da gibts viele Möglichkeiten,
da Du nicht mit dem Finger auf jemanden zeigen kannst. Leider.

Wenn ich eine vermeintliche Straftat melde,
dann möchte ich auch, daß dem nachgegangen wird und daraus
nicht etwas anderes gebastelt wird.

Da hast Du recht.

Allgemein wurden die
Vorgänge heruntergespielt, nach dem Motto: „Im Suff kann sowas
schonmal passieren.“.

Das is ärgrlich.

Meine Frage wäre ansonsten, was ich noch machen könnte, um
mich weiterhin vor schlechten Ermittlungsergebnissen zu
schützen.

Aus meiner Sicht nichts.
Beim nächsten mal, kann ich nur raten wach zu bleiben und
direkt auf die Beamten zuzugehen mit ihnen zu reden und genau
den Sachverhalt vor Ort zu schildern.

Weisst Du, ich will niemanden einfach so anschwärzen. Schon gar nicht, wenn es mein eigener Nachbar ist, den ich noch aus der Schulzeit kenne. Aber diese Nazi-Sch**sse sehe ich wirklich sehr eng.
Und wenn es nun darum ginge, dass dieser Typ aus „besserem Hause“ mir seinen Anwalt an die Versen hängt, um mir, nur weil nichts bei den Ermittlungen rauskam, eine Rufschändung (oder wie’s halt heisst) anzuhängen, dann stehen bei mir alle Alarmlampen auf rot, und ich sehe mich genötigt, darauf hinzuweisen, warum nichts ermittelt werden konnte. Und deshalb hielt ich es für notwendig, die Staatsanwaltschaft über die Vorgänge zu informieren - egal was sie daraus macht…und wenn sie nur mal einen Blick auf die Dinge wirft.

Jedenfalls stehen da jetzt sieben oder acht Leute, die allesamt behaupten, „es wäre ja gar nichts gewesen“, ich stehe wie 'n Blödmann dar und alles, weil da ein einziger Beamter mich nicht ernst nimmt oder mir nicht richtig zuhört. Wirklich…in zwei Anrufen habe ich es mehrfach deutlich angesprochen!! Da kann man sich doch nur aufregen.

Gruß
auch Mike

Hallo Mike,

du engagierst dich zu sehr für eine Sache, die es nicht wert ist. Wegen dem Gegröhle von Betrunkenen die Polizei zu benachrichtigen und einen derartigen Aufmarsch zu verursachen, scheint mir persönlich etwas zu viel an „political correctness“.

Zumal du nicht einmal sagen kannst, wer konkret „Täter“ war und eine Vielzahl von Personen von Dir angeschwärzt wird.

Erinnert mich unangenehm an die Hauswart-Mentalität der Zeiten, die du hier anprangerst.

Ich denke, die Polizei und der Staatsschutz hat wichtigere Aufgaben als sich um die Sprüche von Betrunkenen zu kümmern.

Viele Grüsse,
Simone

Hallo,

du engagierst dich zu sehr für eine Sache, die es nicht wert
ist. Wegen dem Gegröhle von Betrunkenen die Polizei zu
benachrichtigen und einen derartigen Aufmarsch zu verursachen,
scheint mir persönlich etwas zu viel an „political
correctness“.

Ich denke, die Polizei und der Staatsschutz hat wichtigere
Aufgaben als sich um die Sprüche von Betrunkenen zu kümmern.

Also das sehe ich nicht so, wenn jemand eine Straftat im Rausch begeht ist das (laut Gesetz ja durchaus Grund für mildernde Umstände?) aber dennoch das _gleiche schlimme Verbrechen_!!!

Ich halte es für absolut essenziell da einzuschreiten! Denn es gibt _keine_ Entschuldigung für „Straftaten“ jeder Art. (Wie lachhaft sind die Strafen für Kinderpornographie und vieles andere auch. Damit zerstört man das Leben einer Person und der gesamten Familie. So jemand gehört mind. das gesamte Leben hinter Gitter! Ohne wenn und aber! Wenn nicht gleich auf den Mond geschossen, ohne O2 Vorrat!)

Wie lachhaft sind da die Millionen Gerichtstermine wegen runtergefallenem Laub in Nachbars Garten etc. Gegen Rechtsradikalismus ist eine 0 Prozent Toleranzgrenze notwendig.

Ich finde es „schade“ dass du da solche Kommentare abgibst und so einen Vorfall runterspielst. Ein „normaler“ Mensch gibt niemals solche Äusserungen von sich. Schon alleine Der Tatbestand solche Musik auf Kasette zu besitzen ist eben mehr als ein Hinweis, dass es nur mal kurz ein „dummer Spruch“ war. Wobei man sagen muss, so dumm kann schon kaum jemand sein, solche Sprüche von sich zu geben.

regars
Julian

Hallo Julian,

meiner unmaßgeblichen Meinung liegt hier womöglich noch eine Äußerung im kleinen Kreis vor. Im kleinen Kreis gilt Meinungsäußerungsfreiheit: ohne Öffentlichkeit kein Propagandadelikt. Als Beispiel hierfür findet sich in der Literatur das Gespräch am Nebentisch in einer Gaststätte, indem normalerweise eine z.B. judenfeindliche Äußerung auch dann straffrei bleibt, wenn Du es belauschen kannst.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

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Rufschädigung
Wenn man jemandem, der im öffentlichen Leben eine Rolle spielt, in der BRD ein Propagandadelikt anhängt, dann ist das eine extrem massive Rufschädigung. Das solltest Du schon berücksichtigen, auch wenn Dir das Erspähen und Ahnden von Propagandadelikten sehr am Herzen liegt.

Aus einer Party ins Treppenhaus dringende Rufe „Sieg Heil!“ sind schließlich eine andere Art von „Volksverhetzung“, als es z.B. ein zum Pogrom an Türken tatsächlich aufstachelnder Aufruf an eine Menschenmenge wäre.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

1 „Gefällt mir“

Hallo Julian,

du vergleichst das Gegröhle von Betrunkenen mit der Straftat „Kinderpornographie“?? Reichlich dick aufgetragen würde ich sagen.

Im Gegensatz zu Dir treffe ich eine Unterscheidung zwischen Straftaten, bei denen niemand geschädigt wird und zwischen Straftaten, bei denen Menschen verletzt oder geschädigt werden.

Im vorliegenden Fall, hört der - ach so betroffene Nachbar - bei den Privatgesprächen von Betrunkenen mit und alarmiert Polizei und Verfassungsschutz (!) - er bringt damit eine Vielzahl von Personen in Verruf, ohne zu wissen, worum es konkret ging, wer konkret was gesagt hat und in welchem Zusammenhang … und alles nur, weil er das Wort Privatsphäre nicht kennt und sich gerne in der Rolle des engagierten, politisch-korrekten Ehrenmannes sieht … hatten wir doch alles schon mal.

Deine Meinung in allen Ehren, aber dieser Vergleich mit Kinderpornos ist doch fragwürdig und eine Beleidigung für alle Opfer, die wirklich Opfer sind.

An weiteren Kommentaren auf diesem Niveau habe ich kein Interesse mehr.

CU.

2 „Gefällt mir“

Das ist allerdings nicht verboten…

Schon alleine Der
Tatbestand solche Musik auf Kasette zu besitzen ist eben mehr
als ein Hinweis, dass es nur mal kurz ein „dummer Spruch“ war.

Das ist nicht strafbar. Du kannst Dir zu hause soger ne Hitlerbüste aufstellen wenn Du willst.
Nur das öffentliche zeigen, verbreiten etc., wie eben das öffentliche „Sieg Heil“ rufen, oder das Abspielen von Hitlerreden zur glorifizierung anstatt zur Aufklärung ist strafbar.

M.

Im vorliegenden Fall, hört der - ach so betroffene Nachbar -
bei den Privatgesprächen von Betrunkenen mit und alarmiert
Polizei und Verfassungsschutz (!) - er bringt damit eine
Vielzahl von Personen in Verruf, ohne zu wissen, worum es
konkret ging, wer konkret was gesagt hat und in welchem
Zusammenhang … und alles nur, weil er das Wort Privatsphäre
nicht kennt und sich gerne in der Rolle des engagierten,
politisch-korrekten Ehrenmannes sieht … hatten wir doch
alles schon mal.

Die Frage ist, was man sich unter dem vorstellt, was er geschrieben hat. Für mich siehts so aus:

Die machen ne Party und fangen irgendwann an, aus irgendwelchen bescheuerten Gründen, irgendwelche Nazireden abzuspielen und meinen noch dazu „Sieg Heil“ rufen zu müssen. Und das alles in einer Lautstärke und bei offenen Türen, dass es auch ja das ganze Haus hört - das es soger durch telefon in einer Wohnung noch zu hören ist.
Dieser „Spaß“ dauert auch noch über längere Zeit an.

  • so habe ich den Sachverhalt verstanden -

Wenn die Leute sich dann Ärger einhandeln, brauchen sie sich mE nicht zu wundern und wenn es sichnoch um einen Komunalpolitiker handelt, dann geschieht ihm die Rufschädigung recht.

M.

Keine falschen Urteile!
Hallo Simone,

du vergleichst das Gegröhle von Betrunkenen mit der Straftat
„Kinderpornographie“?? Reichlich dick aufgetragen würde ich
sagen.

BITTTE GENAU LESEN! Ich habe keinend direkten vergleich zwischen den zwei (Straf)Taten als solche vorgenommen. Ich habe damit nur meine Meinung zu unserem Rechtssystem zum Ausdruck gebracht. Das ich in einigen Punkten extram zu „lax“ ansehen. Sämtliche Taten die man vorsätzlich begeht (und das war mit zweiter Inhalt) gehören meines Erachtens wesentlich härter bestraft. Und in dem Kontext sind eben diese Rechts- und durchaus auch Linkpropagandistischen Aussagen entsprechend zu bestrafen(sie sind für mich bewusst und vorsätzlich begangen).
Das mit dem Punkt Privatsphäre ist richtig, aber privatsphäre ist das eben nicht mehr. Würde sich jeder so einsetzen wie Mike? (hoffe ich hab den Namen richtig in Erinnerung), dann hätten wir einige Probleme weniger. Und auch die Polizeilichen Organe müssten sich dann mal ein paar Gendanken um Prozessoptimierungen machen. Wenn das was Mike da geschildert wäre in einem „privatwirtschaftlichen“ Unternehmen passiert wäre, wäre einige Managerköpfe gerollt. WEiter ausführen möchte ich das nicht. Aber dasi ist shcon erschreckend zu lesen…

An weiteren Kommentaren auf diesem Niveau habe ich kein
Interesse mehr.

Wie schon geschrieben, erst nachdenken was der andere sagt, und sich selbst erstmal fragen, ob man vielleicht die Aussge nicht ganz verstanden hat.(Siehe oben.) Sonst gibt man selbst ein sehr schlechtes vorbild und klagt sich damit selbst an. Ich halte serh viel von Menschen die Probleme mit Diskussionen erörtern und nicht gleich „weglaufen“. Genau das ist hier indirekt auch wieder der FAll. 95% der Bundesbürger sind feiglinge in jeder Hinsicht. Ich erlebe das jeden Tag in der Stadt in der ich wohne.

regards
Julian

Lieber Julian,

mich erinnert das Ganze doch arg an Ostblockstaaten, in denen man aufpassen musste, was man im Bekannten- und Freundeskreis sagte. Auch dort bestand/besteht die Gefahr, dass Nachbarn oder sonstige Personen mithören und man sich plötzlich mit dem Staatssicherheitsdienst konfrontiert sieht.

Cu.

Wenn das was Mike da geschildert
wäre in einem „privatwirtschaftlichen“ Unternehmen passiert
wäre, wäre einige Managerköpfe gerollt. WEiter ausführen
möchte ich das nicht. Aber dasi ist shcon erschreckend zu
lesen…

Wenn die Polizei an ihrem Auftrag was verdienen würde, dann könnte sie auch handeln wie ein Unternehmen.
Da dies nicht der Fall ist und sie pauschal Mittel erhält, die immer weniger werden und den Beamten, die da ihren Kopf hinhalten ständig an die Geldbörse gegangen wird, ist in Zukunft leider mit keiner Besserung zu rechnen.

M.

Hallo!

Also die Staatssicherheit, die im Ostblock das gesamte Privatleben überwacht hat und das in solchen Diktaturen auch bestehende Denunziantentum gleichzusetzen mit jemandem, der eine Anzeige macht, weil manche unbedingt Naziparolen nicht nur im Privaten, sondern so laut gröhlen müssen, dass man es sogar durch einen Telefonhörer hört, dann ist das eine Verharmlosung des gesamten Verbrechens, was in den Ostblockstaaten begangen wurde.

Außerdem hat das ganze mit Privatsphäre nichts mehr zu tun, denn es wurde ja nicht eine Nachbarwohnung abgehört oder so wie, sondern vielmehr wurde dort so laut geschrien, dass es in anderen Wohnungen laut und deutlich hörbar war. Der Schutz der Privatsphäre wird da durch ein Mithören wohl nichtmal berührt und wenn du schon von political correctnes sprichst und immer davon, dass alles schon mal da war: ja es war tatsächlich schon sehr viel da und leider haben die Nazis schlussendlich die Macht gehabt und nicht deshalb, weil so viele Menschen überzeugte Nazis waren, nein, sondern weil so viele, viel zu viele, einfach den Mund gehalten haben - so ein System steht und fällt mit der schweigenden Mehrheit.

Das im konkreten Fall nichts zu machen sein wird, liegt halt am Beweisproblem, das wurde ja schon gesagt, aber das ergibt sich wiederum aus den richtigen Regeln unseres Rechtsstaates.

Gruß
Tom

off topic
Hallo Mike,

Wenn die Polizei an ihrem Auftrag was verdienen würde, dann
könnte sie auch handeln wie ein Unternehmen.

Dann wäre sie aber nicht mehr Unabhängig/Neutral.

Da dies nicht der Fall ist und sie pauschal Mittel erhält, die
immer weniger werden und den Beamten, die da ihren Kopf
hinhalten ständig an die Geldbörse gegangen wird, ist in
Zukunft leider mit keiner Besserung zu rechnen.

Schon klar, ist in vielen Bereichen des Öffentlichen-/Wohlfahrtwesens auch so.
Als Alternative würde ich z.B. Gebühren für die Sicherung von Grossveranstaltungen vorschlagen (Sportereignisse etc.) oder die Abgabe dieser Aufgaben an private Sicherungsunternehmen.
Das ist aber eigentlich ein Thema für die Politikbretter.

M.

Gruß
karin

Hi Simone,

wenn jemand Musik in einer Lautstärke abspielt dass ich diese vom Keller bis in den dritten Stock höre - dann hat das m.E. nichts mit Blockwartmentalität zu tun.

Ansonsten finde ich die Reaktion recht couragiert. Was Rechtsextremismus angeht wird viel zu oft weggeschaut(gehört).

Bye
Rolf

Leute wie du…
sind der Nährboden für Kriminelle und Nazis!

Bernd

das wiederum ist mehr als entbehrlich! owT

Hallo,

du engagierst dich zu sehr für eine Sache, die es nicht wert
ist. Wegen dem Gegröhle von Betrunkenen die Polizei zu
benachrichtigen und einen derartigen Aufmarsch zu verursachen,
scheint mir persönlich etwas zu viel an „political
correctness“.

Was es mit falscher „political correctness“ zutun hat, wenn ich die Polizei auf eine Gruppe von Personen aufmerksam mache, die sehr öffentlichkeitswirksam das verherrlicht, was von einigen Jahren zu Millionen von Opfern führte, dann kann daran nichts falsch sein.
Ich verstehe mit solchen Dingen keinen Spass und man sagt, dass es auch damals um Hitler herum eine Gruppe gab, die sich gerne in Sauflaune ihren Parolen hingab. Damals hat halt nur wenige interessiert. Und jene, die sich damals querstellten, waren 1945 meist tot. Vielleicht übertrieben…aber wie war der Spruch mit den „Anfängen“?

Zumal du nicht einmal sagen kannst, wer konkret „Täter“ war
und eine Vielzahl von Personen von Dir angeschwärzt wird.

Jau. Und alle waren dabei. Keiner ist aus Protest gegangen.

Erinnert mich unangenehm an die Hauswart-Mentalität der
Zeiten, die du hier anprangerst.

Hier verwechselst Du was. Der „braune“ Hauswart von damals hat oft jene angeschwärzt, die niemandem etwas getan haben. Ich habe jene angeschwärzt, die vielleicht zu feige sind, offen auszusprechen, dass sie sich gerne wieder „braune“ Hauswarte wünschen würden, damit endlich wieder Zucht, Ordnung und Ruhe in einem reinrassigen, judenfreien Deutschland herrscht, das die Schanden von 1918 und 1945 abgestreift hat. Und - ehrlich gesagt - dabei ist es mir sowas von wurscht, ob diese Leute nur betrunken so denken, oder nicht.

Ich denke, die Polizei und der Staatsschutz hat wichtigere
Aufgaben als sich um die Sprüche von Betrunkenen zu kümmern.

Es kommt dabei immer auf die Sprüch an. Und um bestimmte Sprüche haben sie sich zu kümmern.

Viele Grüsse,
Mike

Hallo Wolfgang,

Wenn man jemandem, der im öffentlichen Leben eine Rolle
spielt, in der BRD ein Propagandadelikt anhängt, dann ist das
eine extrem massive Rufschädigung.

Nicht, wenn es der Wahrheit entspricht. Und so ist es ja auch. Sicherlich wird sich alles klären. Zudem habe ich niemanden beschuldigt, sondern lediglich einen Vorgang gemeldet, der ggf. zu untersuchen sei.

Das solltest Du schon
berücksichtigen, auch wenn Dir das Erspähen und Ahnden von
Propagandadelikten sehr am Herzen liegt.
Aus einer Party ins Treppenhaus dringende Rufe „Sieg Heil!“
sind schließlich eine andere Art von „Volksverhetzung“, als es
z.B. ein zum Pogrom an Türken tatsächlich aufstachelnder
Aufruf an eine Menschenmenge wäre.

Das es was anderes ist, ist klar. Die Andersartigkeit spielt aber sicherlich keine Rolle in Bezug auf die Tatsache, dass es dennoch verboten ist, sondern vermutlich eher in Bezug auf die Strafbemessung.

Beste Grüße,
Mike