Hallo!
ich habe hier einen Erfahrungsbericht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Sorry, daß die Story etwas länger ist, liegt aber nicht an mir. Also ich wohne mit meiner Verlobten in einer etwa
100.000 Einwohner „starken“ Stadt in einem Mehrfamilienhaus. Vor einigen Monaten hat ein neuer Nachbar eine Fete für seinen(!!) Freundeskreis veranstaltet. Allerdings natürlich ging es nachts dabei auch etwas lauter zu (normale, moderne Musik, Charts etc.), was uns überhaupt nicht störte. Es war eine Art Kellerfete. Okay, ab und an bin ich mal runtergegangen und habe die Verbindungstür zwischen Keller und Treppenhaus wieder verschlossen, zumal doch Kinder und andere Nachbarn im Haus waren, die sicherlich gerne schlafen wollten, denn der eine oder andere Partygast war wohl mal aufm Klo und hat dabei dann eben versehentlich vergessen, die Tür hinter sich ins Schloss zu ziehen. Ich warf ab und an dabei einen Blick in den Keller und die Leutchen saßen dort ungetrunken, doch friedlich zusammen. Da ich meinen Nachbarn noch aus der Schulzeit kenne, dachte ich,
ich würde ihm einen Gefallen tun, wenn ich ihn auf diesem Wege vor Beschwerden schütze.
Nach einiger Zeit veränderte sich das Wesen der Veranstaltung jedoch erheblich. Die Musik wurde leise gedreht und immer wieder wurden Hitler-Aufzeichnungen überlaut abgespielt. Zwischendurch kam es zu „Sieg Heil“-Ausrufen des einen oder anderen Gastes. Zunächst dachten wir, wir würden nicht richtig hören. Nachdem diese Abspielungen und Ausrufe jedoch wiederholt wurden, dachte ich, dass ggf. rechtsextreme Idioten der Party zugestoßen wären, so daß ich sodann die Polizei rief.
Ich hatte kein Telefonbuch zur Hand, um die Amtsnummer zu wählen, weshalb ich 110 wählte. Auf diesem Wege meldete ich dem aufnehmenden
Beamten die Vorgänge in unserem Keller und daß ich nicht wegen einer Ruhestörung anrief. Günstig war, daß eine solche Abspielung genau
während meines Anrufes lief. Ich konnte also den Hörer in den Hausflur halten und der Polizist sollte bemerkt haben, was da lautstark durch seinen Hörer drang. Nachdem die Polizei nach rund einer Stunde noch nicht da war, riefen wir erneut an. Wieder konnten wir die Abspielungen direkt „übertragen“ und melden, daß wir nicht wegen einer Ruhestörung anriefen, sondern wegen dieser Abspielungen, die durchaus sehr öffentlichkeitswirksam waren. Nach rund weiteren 45 Minuten, kam dann eine Streife, der zwei Beamte entstiegen. Dies bekamen wir nicht mehr mit, da meine Verlobte und ich am nächsten Morgen früh raus mußten und von daher schon lagen. Wie sich die Polizei verhielt, ging jedoch aus einem Gespräch hervor, daß ich tags drauf mit der Polizei führte, als ich in einer Inspektion erschien, um anzufragen, was dies für eine merkwürdige Aktion gewesen sei.
Der Beamte, mit dem ich sprach, sagte mir, man sein wegen einer Ruhestörung(!!) gerufen worden, welche nach dem Erscheinen der
Polizei abgestellt wurde. Da wir - wie gesagt - keine Ruhestörung gemeldet hatten und ich in diesem Sinne auch nicht als kleinbürgerlich erscheinen wollte, widersprach ich dem Beamten und erklärte, daß es sich um das Abspielen nationalsozialistischen Gedankengutes handelte, welches nicht öffentlichkeitswirksam kundgetan, sondern durch das Zutun einiger Gäste auch noch verherrlicht wurde. Der Beamte nahm meine Aussage sodann zu Protokoll, mit der Ansage, dieses weiterleiten zu wollen.
Wie sich herausstellte, ist der vermeintlicher Verursacher Inhaber eines städtischen Beamtenstatus, so daß wir nach einiger Zeit
einen Vorladung zur Zeugenvernehmung von einem Fachkommissariat für Staatsschutz erhielten. Die Ermittlungen laufen nun seit einiger Zeit. Nun wurden wir kürzlich erneut vernommen, nachdem er bearbeitende Beamte bereits alle Partygästen vernommen hatte. Der vermeintlich Verursacher, Sohn aus gutem Hause, ließ sich anwaltlich
vertreten. Der Beamte sagte uns im Prinzip, daß
a) seine Ermittlungen noch nicht ergeben hätten,
b) alle Partygäste (und der verm. Verursacher) die Vorgänge in Abrede stellen,
c) er nicht sagen kann, welche Seite ihn belügt,
d) er sich nicht vorstellen kann, daß die Partygäste - als auch der verm. Verursacher - einen rechten Background haben,
da alle aus „besserem Hause“ stammen und zudem der verm. Verursacher „Mitglied und im Vorstand der lokalen Abteilung einer großen Volkspartei ist und zudem ein Aquarium hat“(!!).
Außerdem sagte er noch, daß es auch sein könne, daß wir zunächst die Polizei zur Abstellung einer Ruhestörung gerufen haben könnten, als diese sodann jedoch nicht erschien, rechtsextreme Straftaten meldeten, um ein schnelleres Erscheinen der Polizei zu erzwingen.
Ich fragte den Beamten, warum er sich nicht einfach die 110-Mitschnitte des entsprechenden Abends anhören würde, da hieraus
alles indiziös hervorgehen würde und er somit vielleicht eine bessere Ermittlungsgrundlage hätte. Er zeigte sich etwas verdutzt, sagte
dann, daß er dies natürlich noch machen will, mit der Anmer-kung: „Achso…sie haben 110 gewählt. Naja, wenn die Mitschnitte denn noch nicht gelöscht sind.“
Mir war bereits am Tag nach den Vorgängen klar, dass die Polizei vielleicht wichtige Beweismittel verschwendet hat, als sie unsere
Meldung dieser Vorgänge zur Ruhestörung degradierte. Die Beamten, als sie erschienen, hätten sogleich alle Tonträger durchsuchen, ggf. vorübergehend zu Ermittlungszwecken einziehen können. Aufgrund dieser Versäumnisse kommt es numehr zu erheblichen Schwierigkeiten im Ermittlungsverfahren. Natürlich habe ich Verständnis dafür, daß die Polizei nachts vielleicht personell unterbesetzt ist und weniger Fahrzeuge zur Verfügung stehen (wenn’s beim Bund mal keinen Wagen gab - auch nachts - mussten wir uns aufs Dienstfahrrad schwingen; und wenn zu wenig Leute da waren, wurde uns gesagt, wir sollten uns
einen Kopf darüber machen, wie wir die Dinge dann allein geklärt kriegen), aber dabei wird es dann meiner Meinung umso wichtiger, dem, der etwas meldet, richtig zu zu hören.
Da ich mich wundern würde, ob hier ohne weiteres zutun Meinerseits noch ein vernünftiges Ermittlungsergebnis zustande kommt, habe ich mich bereit direkt mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung gesetzt und ihm alle Vorgänge schriftlich dargelegt. Ich befürchte, der verm. Verursacher könnte im Falle des Scheiterns der Ermittlungen,
um seinem privaten und beruflichen Ruf zu schützen, Rechtsmittel gegen mich einlegen, die mich unter irgendeinen Zwang setzen könnten. Daher hoffe ich, auf diesem Wege ein ordentliches Ermittlungs-verfahreren herbeizuführen und um ggf. nachweisen zu können, daß nicht ich etwas falsches gemeldet habe, um jemandem zu schaden, sondern daß angehörige der Polizei versäumten, Ihrer Dienstpflicht nachzukommen. Was ja auch so ist. Wenn ich eine vermeintliche Straftat melde, dann möchte ich auch, daß dem nachgegangen wird und daraus nicht etwas anderes gebastelt wird. Allgemein wurden die Vorgänge heruntergespielt, nach dem Motto: „Im Suff kann sowas schonmal passieren.“.
Es tut mir leid, jedoch für derartigen Nazi-Mist habe ich überhaupt kein Verständnis. Jedoch, wenn der Meldende am Ende mehr Ärger mit dem Staat hat als der Verursacher selbst, dann kann ich mir gut vorstellen, daß sich solche Vorgänge zunehmend verbreiten, da sie eben nicht mehr gemeldet werden, zumal sich doch dann jeder fragt, warum er sich wegen dieser Idioten den Ärger an den Hals holen soll. Momentan bin ich auf dem Stand, sowas immerwieder zu melden. Ich habe
aber Verständnis für jeden, der es nicht tun würde, da meine erstmaligen Erfahrungen mit der Polizei in Sachen Bekämpfung des Rechtsextremismus durchaus schlecht sind. Dabei möchte ich jedoch in keinster Weise die Polizei allgemein schlecht reden, sondern breite hier lediglich meine persönlichen Erfahrungen mit einem Polizeibereich aus.
Meine Frage wäre ansonsten, was ich noch machen könnte, um mich weiterhin vor schlechten Ermittlungsergebnissen zu schützen.
Vielen Dank für Eure Ausdauer beim Lesen 
Gruß
Mike