Kostenerstattung des Bahntickets
Hallo Otto,
der eine Betroffene im TV-Bericht bedauerte, daß er einen Prozeß wegen der "Kulanz"-leistung der Bahn nicht führen konnte. Wenn ich's richtig verstanden habe, war sein Ansatz das Gesetz von anno Tobak auszuhebeln, der Hinweis auf die mutmaßliche grobe Fahrlässigkeit bei der Bahn; schließlich ist sie nicht hin und wieder, sondern regelmäßig und oft aus vorhersehbaren (!) Ursachen zu spät. Da dieser Umstand mit der Zeit immer gravierender und deutlicher wird, ist nicht auszuschließen, daß die Rechtsprechung mittlerweile anders entscheidet.
Etwas anderes, wenngleich nur wenig tröstendes, ist die Frage der Rückerstattung der Kosten für das Bahnticket. Leider wurde das auch in der ARD-Sendung (ich glaube "Ratgeber Recht") überhaupt nicht angesprochen.
Im Falle Deines Sohnes sollte zumindest ein Umtausch des Bahntickets möglich sein. Ich denke, da hier die Schlechterfüllung einer Nichterfüllung gleichkommt, sollte der volle Preis durchsetzbar sein.
Ich werde das nächste Woche mit meinem Ticket versuchen; ich hatte zwar nur Verspätung, aber ich in der Summe aller Verspätungen der letzten Zeit. Wenn jemanden das Ergebnis interessiert - mich anmailen oder hier posten.
Diese dumme Bahn ist halt einfach zu blöde, ihre Fahrpläne von vorneherein schlicht um 10-30 Minuten für eine Süd-Nord-Verbindung zu strecken.
Grüße vom
R o b.